Lokale Wirtschaft

Weikersheim: Schieflage bei CeraCon?

Der Weikersheimer Maschinenbauer CeraCon hat den Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Was das bedeutet.

Von 
Simon Retzbach
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CeraCon hat seinen Firmensitz in Weikersheim. Aktuell sind 175 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt. © CeraCon

Weikersheim. „Wir möchten Sie [...] darüber informieren, dass die CeraCon GmbH am 2. Juni beim Amtsgericht Crailsheim den Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung [...] gestellt hat“ – mit diesen Worten wendet sich der Weikersheimer Maschinenbauer CeraCon in einem Rundschreiben, das den FN vorliegt, Mitte Juni an seine Geschäftspartner. Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts. Dabei findet eine vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel statt, frühzeitig einen Insolvenzplan vorzulegen. So soll die Sanierung von Unternehmen leichter möglich sein.

Die Voraussetzung für ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung ist, dass das Unternehmen nicht bereits zahlungsunfähig ist. Auch darf die geplante Sanierung „nicht offensichtlich aussichtslos“ sein. Die entsprechenden Punkte müssen im Antrag an das Gericht durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt bestätigt werden. Das Amtsgericht Crailsheim hat dem Antrag zugestimmt und Olaf Spiekermann, einen Mannheimer Fachanwalt für Insolvenzrecht, zum Sachwalter bestellt.

Doch was bedeutet das alles nun konkret im Fall CeraCon? „Produktion, Service und Lieferfähigkeit bleiben ohne Einschränkungen bestehen. Bestellungen, Service- und Garantieleistungen werden weiterhin planmäßig ausgeführt“, ist vom Unternehmen, das Bauteile unter anderem für die Automobilindustrie produziert, zu erfahren. Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs sei gesichert.

Und wie geht es weiter? Gesetzlich ist CeraCon nun dazu verpflichtet, den Insolvenzplan innerhalb von drei Monaten vorzulegen. Er soll „keine Einschränkung [der] Geschäftsaktivitäten“ beinhalten. Man wolle die „betriebswirtschaftliche und finanzielle Situation langfristig stabilisieren und [die] Marktposition stärken.“ Dass das im Jahr 2000 gegründete Unternehmen zuletzt Probleme hatte, wurde bereits in einem Bericht der Fränkischen Nachrichten vom September 2024 deutlich. Hier war von einer „Durststrecke“ die Rede, welche bereits seit November 2023 Kurzarbeit notwendig machte. Diese wurde im September 2024 sogar noch ausgedehnt.

Damals war Andreas Kreissl, geschäftsführender Gesellschafter von CeraCon, zuversichtlich. Er ging „stark davon aus“, dass sich die Kaufzurückhaltung der Unternehmen bis zum Jahr 2025 zunehmend auflöst. „Aufgestaute Investitionen und Aufträge“ würden dann wieder einen höheren Personalbedarf ergeben. Dieser Optimismus hat sich offenbar nicht bestätigt. Wie sich das Unternehmen zukünftig aufstellt, um die Position wie angekündigt zu stärken, wird nun geklärt. „Der Schritt unter den Schutzschirm ermöglicht es uns, auf stark veränderte Marktgegebenheiten zu reagieren und das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Der Sanierungsplan wird zügig ausgearbeitet und den Beteiligten zur Abstimmung vorgelegt. Ziel ist der rechtssichere Abschluss des Verfahrens noch im laufenden Kalenderjahr“, erklärt Kreissl in einer Pressemitteilung abschließend.

Redaktion

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