Weikersheim. Bereits 2021 hatte die Stadt Weikersheim das neue Sanierungsgebiet „Stadtkern IV: Wohnraumoffensive Altstadt“ beantragt. Anfang Mai diesen Jahres wurde das Erneuerungsgebiet „Stadtkern IV – Energetische Stadtsanierung“ in das „Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren“, kurz LZP aufgenommen. Der aktuelle Förderrahmen beläuft sich auf 1,33 Millionen Euro, wobei die Stadt eine Förderung von rund 800 000 Euro (60 Prozent) erhält. 530 000 Euro muss die Kommune selbst aufbringen. Genügen wird das keinesfalls: Die Stadtverwaltung rechnet mit Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahme von rund sieben Millionen Euro, was die Beantragung weiterer Fördermittel erforderlich macht.
Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen stellte jetzt Hannes Böhninger von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH dem Gemeinderat vor. Die Bestandsaufnahme habe einen insgesamt befriedigenden Zustand ergeben, allerdings bei Mängeln und Missständen im Bereich öffentlicher Plätze.
Um das Ziel der städtebaulichen Weiterentwicklung bei Erhaltung des Charakters der Stadt zu erreichen, sei es unter anderem erforderlich, die Erdgeschossbereiche mit ihren oft für eine sinnvolle Nutzung zu kleinen Ladenflächen in Wohnraum umzunutzen, die Parkmöglichkeiten neu zu ordnen, den Stadtpark als Naherholungsfläche auszubauen und unter anderem durch die Verlegung von Glasfaserkabeln den Bereich attraktiver zu machen. Zudem gehe es um die energetische Modernisierung der Gebäudesubstanz, den Aufbau eines Nahwärmenetzes und die Stärkung der Freizeit- und Erholungsfunktion in der Stadt etwa durch die Modernisierung des Hauses der Vereine.
Erfreulich gut sei die Reaktion auf die Fragebogenaktion gewesen. 146 auswertbare Fragebögen (32 Prozent) seien beantwortet worden. Als Schwächen im Gebiet seien vorrangig Verkehr, Straßenzustand und die Parkplatzsituation genannt worden. Auch um Hochwasserschutz, Ruhestörung und Denkmalschutz machen sich die Altstadtanwohner Sorgen.
Im Bereich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange seien keine grundsätzlichen Einwendungen und Bedenken eingebracht worden, wobei allerdings die Vertreter der Denkmalpflege auf intensive Beteiligung drängten.
Art und Maß der baulichen Nutzung sollen sich im Lauf des Verfahrens nicht relevant ändern, auch sind keine wertbeeinflussenden Neuordnungen privater Grundstücke vorgesehen, und es fließen keine Sanierungsmittel in großflächige Bodenneuordnungs- und Innenentwicklungsmaßnahmen.
Böhringer empfiehlt nach der Voruntersuchung, die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
Private Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung können bei Mindestinvestitionen von 20 000 Euro bis zur Obergrenze von 50 000 Euro pro Gebäude gefördert werden.
En bloc und einstimmig gab der Gemeinderat sowohl dem Erlass der Sanierungssatzung als auch dem Beschluss über die Förderrichtlinien sein Okay und beauftragte die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Stadtkern IV: Energetische Stadtsanierung“.
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