Walldürn. Die Zahl der Einbrüche in Walldürner Schulen hat in vergangener Zeit zugenommen, ebenso der Vandalismus auf Schulgeländen. In der Sitzung des Gemeinderats am Montagabend galt es für das Gremium einen Beschluss zu fassen, der es künftig ermöglicht, einen unerlaubten Aufenthalt zu kontrollieren und zu ahnden. Dafür wird die „Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern“ der Stadt Walldürn geändert. Explizit wird ergänzt, dass „jeglicher Aufenthalt von Personen in der Zeit von 21 bis 6 Uhr auf den Schulhöfen der in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen untersagt wird“. Ausgenommen seien von der Schulleitung oder in Einzelfällen auch von der Ortspolizeibehörde genehmigte Veranstaltungen. Die Stadträte stimmten der Änderung der Polizeiverordnung zu.
„Die uns heute vorgelegte Änderungsfassung der Polizeiverordnung hat den wichtigen neuen Baustein zum Aufenthaltsverbot in den Schulhöfen im Fokus. Dieser Schritt ist richtig und wichtig“, betonte Fabian Berger (CDU). Viel zu oft habe das Gremium über die unzufriedenstellende Situation gesprochen. „Mindestens genauso oft wurde jedoch auch diskutiert, dass sich die Situation auf unseren öffentlichen Parkplätzen, beispielhaft der Parkplatz hinter der Nibelungenhalle, ändern muss“, ergänzte er. Der Gemeinderat sei sich einig, dass es auch dafür einer Regelung bedarf, die den nächtlichen Aufenthalt für Treffen und Feiern einschränke. Deutliches Unverständnis zeigte sich von Seiten der Stadträte, dass die Parkplätze bei dem Beschluss nicht inbegriffen seien und nun erneut gewartet werden müsse, bis die Situation auf den Parkplätzen geregelt werde.
Berger hob hervor, dass es nicht nur Regelungen geben müsse, sondern Verstöße auch konsequent geahndet werden müssen. Er erinnerte an den Lösungsansatz von Stadtrat Michael Kappes, der als Beispiel die Allgemeinverfügung der Stadt Osterburken der Verwaltung vorbrachte. Stadtrat Rolf Günther (SPD) fasste zusammen, dass es um die Verschmutzung der Parkplätze und eine Einschränkung zum Aufenthalt und der Tätigkeit vor Ort gehe. Dafür gebe es beispielsweise bereits in anderen Kommunen Satzungen.
Die CDU-Fraktion schlage daher vor, dass auch eine klare Regelung zu den Parkplätzen aufgenommen werde. Dazu nannte Berger auch einen konkreten weiteren Änderungsvorschlag in der Polizeiverordnung: „Öffentliche Parkplätze dienen ausschließlich dem Zweck des vorübergehenden Abstellens von angemeldeten Kraftfahrzeugen aller Art. Auf den öffentlichen Parkplätzen sowie den dazugehörigen Grünanlagen und Zuwegungen ist es, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, untersagt zu campen, zu nächtigen, offenes Feuer zu entzünden, sich zu versammeln, alleine beziehungsweise in Gruppe dort zu feiern oder unsachgemäß Alkohol zu konsumieren.“ Ausgenommen sollen lediglich Aufenthalte während genehmigter Veranstaltungen oder zum Abholen geparkter Fahrzeuge sein.
Verstöße sollen konsequent geahndet werden
Berger knüpfte mit zwei Fragen in Bezug auf die Ahndung der Verstöße an, denn Ordnungswidrigkeiten seien in Baden-Württemberg nicht einheitlich geregelt. Die Höhe der Bußgelder werde auf kommunaler Ebener meist in behördlichen Katalogen festgelegt, sofern es keine gesetzlichen Vorgaben gebe. „Hat die Stadt Walldürn einen solchen behördlichen Katalog über die anfälligen Geldbußen? Wurde dieser Katalog entsprechend auf die aktuelle Situation angepasst?“
Stadtrat Rolf Günther betonte, dass es auch in Bezug auf die Schulhöfe zu prüfen gelte, wie eine Sanktionierung vollzogen werde. Dafür nannte er den Ablauf in einer Nachbargemeinde als Beispiel. Dort beginne die Ahndung mit einer Ermahnung, gefolgt von einem ersten und dann zweiten Bußgeld, welches sich immer wieder erhöhe. „Nur mit dem Finger zeigen, nützt der Erfahrung nach nichts“, sagte er. Auch eine Kameraüberwachung sei sinnvoll. Hauptamtsleiter Michael Teichmann informierte, dass eine Kameraüberwachung in der Nacht auf dem Auerberg-Schulgelände bereits geprüft werde und erfolgen solle. Bürgermeister Meikel Dörr sicherte abschließend zu, dass die Verwaltung nun die Regelung und Vorgehensweise für öffentliche Parkplätze zu einer weiteren Änderung der Polizeiverordnung prüfen werde, und man darüber in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beraten werde.
Gemeinderat in Kürze
- Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Gebühren zur Benutzung der Stadtbibliothek zu. Ab Januar 2026 werden die Jahresgebühren für Erwachsene auf zwölf Euro, für Ermäßigte auf sechs Euro sowie die Drei-Monats-Karte auf 3,50 Euro erhöht.
- Das Gremium stellte das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2024 fest. Die hohen Liquiditätsreserven wurden 2024 weitestgehend aufgebraucht. Das Haushaltsjahr verlief im Vergleich zu den Planwerten besser, erzielte im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt jedoch ein negatives Ergebnis.
- Den Auftrag für die Tiefbau- und Betonarbeiten für einen Löschwasserbehälter im Bereich „Ziegelhütte“ vergab das Gremium zum Angebotspreis von rund 169.100 Euro an die Firma Wolff und Müller aus Waldenburg.
- Die Möblierung des Stadt- und Wallfahrtsmuseums sowie der Tourist- und Freizeitinformation vergab das Gremium an die Firma Willi Wehr aus Biebelried-Kaltensondheim zum Preis von rund 100.600 Euro.
- Der Reinigungsvertrag für die Grund- und Unterhaltsreinigung in städtischen Gebäuden schließt die Verwaltung nach Bewilligung des Gremiums mit der Firma Lieblang aus Mannheim zum jährlichen Angebotspreis in Höhe von rund 483.300 Euro ab. Der Vertrag ist auf eine Dauer von vier Jahren ausgelegt. Der Gemeinderat stimmte außerdem zu, den Vertrag für die Glasreinigung ebenfalls für vier Jahre mit der Firma „S. C. O. Gebäudereinigung“ zum jährlichen Angebotspreis von rund 20.300 Euro abzuschließen.
- Das Gremium stimmte der Gründung des Abwasserzweckverbandes „Kläranlage Kirnautal“ , der Satzung sowie dem Investitionskostenanteil der Gemeinde zu. Dafür wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Außerdem wählte der Gemeinderat den Altheimer Ortsvorsteher zum Vertreter sowie den stellvertretenden Ortsvorsteher zu dessen Stellvertreter.
- Eine Satzungsänderung über die förmliche Änderung des Sanierungsgebietes „Untere Vorstadtstraße“ in Walldürn billigte der Gemeinderat. Dabei wird das Gebiet um das Sanierungsziel „Zukunftsfähige Weiterentwicklung der öffentlichen sozialen Infrastruktur“ ergänzt. Konkret wird das Sanierungsgebiet um den Grundstücksbereich der Nibelungenhalle erweitert. Das Vorgehen wurde im Vorfeld mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt.
- Bevor das Unternehmen „Windenergie S&H“ die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von sechs Windkraftanlagen zwischen Wettersdorf und Glashofen beantragt, stimmte das Gremium mit einer Gegenstimme dem Vorbescheid zu und erteilte damit das gemeindliche Einvernehmen.
- Das Gremium beschloss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Solaranlagenpark „Agri-PV Wettersdorf“ und übertrug die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten auf den Antragsteller. Die Firma „Renergo“ plant auf einer Fläche von rund 6,7 Hektar eine Agri-PV-Anlage zu errichten, um die landwirtschaftlichen Belange in den Vordergrund zu rücken.
- Das Gremium stellte die Nachkalkulation der Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2022 und 2023 fest. Die Kostenunterdeckung bei den Schmutzwassergebühren in Höhe von rund 287.400 Euro soll innerhalb der fünfjährigen Ausgleichspflicht bis 2028 mit Kostenüberdeckung verrechnet oder durch Gebührenerhöhung ausgeglichen werden. Die Kostenüberdeckung bei den Niederschlagswassergebühren in Höhe von rund 182.400 Euro muss innerhalb der fünfjährigen Ausgleichspflicht ausgeglichen werden. sc
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