Im Gemeinderat

Vorerst keine Grundsteuer C in Walldürn

Gremium folgt der Gemeindetagempfehlung

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sc
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Walldürn. Der Grundsteuerwert richtet sich ab 2025 nicht mehr nach dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes, sondern nach dem Bodenwert. Zu den bisherigen Unterteilungsmöglichkeiten, der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und B (bebaute und unbebaute Flächen), können Gemeinden nach unbebauten, aber baureifen Grundstücken unterscheiden und damit die Grundsteuer C einführen. Mit der Grundsteuerreform ergeben sich neue Hebesätze, die die Gemeinde ermittelt.

Der Walldürner Gemeinderat hatte im September 2019 beschlossen, „dass im ersten Jahr der Erhebung der Grundsteuer nach dem neuen Recht der Hebesatz so festgelegt wird, dass das prognostizierte Grundsteuer-Aufkommen in etwa dem Aufkommen des Vorjahres entspricht“, erinnerte Kämmerer Joachim Dörr in der Sitzung am Montag. Die Verwaltung ermittelt einen aufkommensneutralen Hebesatz nach der aktuellen Datenlage. Der errechnete Hebesatz der Grundsteuer B liege dabei zwischen 485 und 537, erklärte der Kämmerer.

Die Grundsteuer C könne Anreize für die Schaffung von neuem Wohnraum im Zuge der Nachverdichtung schaffen. Gegen diese Steuerbescheide könne jedoch Widerspruch mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden. Das Gremium folgte der Empfehlung des Gemeindetags und beschloss den Verzicht auf die Einführung der Grundsteuer C. sc

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