Das Naturschutzgebiet „Lappen“ ist ein wichtiger Rastplatz für Zugvögel. Um so wichtiger ist, dass die Vögel ungestört sind. Befestigte Wege dürfen daher nicht verlassen werden.
Walldürn. Im Naturschutzgebiet „Lappen“ ist viel los: Auf dem Weg in den Norden zu ihren Brutplätzen legen Zugvögel an den ausgedehnten Wasserflächen eine Rast ein und die Wiesenbrüter, die hier den Sommer verbringen, haben in diesen Tagen bereits mit dem Nestbau in den feuchten Wiesen begonnen. Für Naturliebhaber, Spaziergänger und Fahrradfahrer heißt es deswegen im Naturschutzgebiet: Rücksicht nehmen! Das Regierungspräsidium bittet alle Erholungssuchende auf den befestigten Wegen zu bleiben und jede Störung der Tiere zu vermeiden. Auch für Hundebesitzer gelten besondere Regeln: Hunde müssen beim Spaziergang im Naturschutzgebiet angeleint werden.
Kampfläufer, Grünschenkel und der bodenbrütende Kiebitz sind allesamt sehr seltene Vogelarten, die unter dem Schutz der Europäischen Vogelschutzrichtlinie stehen. „Der Lappen ist das wertvollste Vogelschutzgebiet im weiten Umkreis!“, betont Peter Rückert vom Naturschutzbund. Er ist täglich im Naturschutzgebiet unterwegs und kartiert seit 20 Jahren die hier lebenden Vogelarten.
Schutz vor Nesträubern
In Zusammenarbeit mit ihm, sowie in Abstimmung mit den Flächeneigentümern und Landwirten hat der Landschaftspflegetrupp des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Schutz der Wiesenbrüter flexible Zäune aus Kunststoff aufgestellt, die jährlich wiederverwendet werden. Durch die Schutzzäune werden beispielsweise Füchse und streunende Katzen davon abgehalten, die Nester zu räubern.
Im sicheren Bereich des Schutzzaunes führen die Altvögel ihre Jungen noch drei bis vier Wochen und bringen ihnen bei, Insekten und Würmer zu fangen. „Jeder einzelne Vogel, der durch diesen Schutz flügge wird, zählt.“
Kiebitze sind vielen Gefahren ausgesetzt. Als Kurzstreckenzieher überwintern die Vögel im Mittelmeerraum. Mit dem Schutz der Nester ist ihre Zeit in Baden-Württemberg sicher“, resümiert Ralf Gramlich, der Leiter des Landschaftspflegetrupps. Im Juni, wenn die Jungvögel groß genug sind, um selbst für ihr Überleben sorgen zu können, wer-den die Zäune wieder abgebaut.
Die Zäune sind auch ein sichtbares Zeichen für Erholungssuchende, Abstand zu halten und die Vögel nicht zu stören. Peter Rückert, der neben der Vogelbeobachtung auch Erholungssuchende über das Naturschutzgebiet informiert, weist darauf hin, dass es im Naturschutzgebiet „Lappen“ keinen Rundweg gibt. Spaziergänger müssen die Stichwege für den Hin- und Rückweg nutzen. Querfeldein wieder Zurückgehen ist zum Schutz der Tiere und Pflanzen verboten.
So können die Schutzzäune und das rücksichtsvolle Verhalten der Erholungssuchenden in diesem Jahr hoffentlich gemeinsam dafür sorgen, dass die Brut- und Aufzuchtzeit für den Kiebitz sicher ist und die Kiebitzfamilie im August ihren ersten gemeinsamen Vogelzug in den Süden antreten kann. Zugvögel wie Kampfläufer und Grünschenkel ziehen bereits in den nächsten Wochen, gestärkt durch das reichhaltige Nahrungsangebot der Wasserflächen im Lappen, weiter in ihre Brutgebiete im Norden.
Über 60 Hektar groß
Das Naturschutzgebiet „Lappen und Eiderbachgraben“ liegt zwischen Buchen und Walldürn. Es ist über 60 Hektar groß und steht bereits seit über 40 Jahren unter Schutz (1979: erste Ausweisung; 1996: Erweiterung und neue Ausweisung). Im Gebiet wächst ein Mosaik aus blumenbunten Mähwiesen, feuchten Sumpfdotterblumenwiesen, Seggenrieden und Feuchtgehölzen. Der Eiderbach durchfließt das Gebiet und speist einige kleinere Wasserflächen.
Die Böden sind lehmig und wasserstauend. So entsteht im Frühjahr bis in den Sommer hinein eine ausgedehnte Wasserfläche. Die biologische Vielfalt ist groß: Unzählige Insektenarten nutzen die vielfältigen Pflanzen, zahlreiche Amphibien laichen in den Wasserflächen und Wiesenbrüter bauen ihre Nester in den ausgedehnten Wiesenbereichen. Besondere Bedeutung hat das Gebiet als Rastgebiet für Zugvögel wie Kampfläufer, Bruchwasserläufer oder Grünschenkel.
In Baden-Württemberg sind rund zwei Prozent der Landesfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Wie in jedem Naturschutzgebiet gilt: Erholungssuchende müssen auf den Wegen bleiben und jede Störung der Tiere ist verboten. Schilder weisen in den Gebieten auf die besonderen Verhaltensregeln hin. Weitere Informationen bieten die Steckbriefe im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umweltschutz unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de. Das Naturschutzgebiet steht außerdem unter europäischem Schutz. Es ist als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und gleichzeitig auch als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Europäische FFH-Richtlinie von 1992 und die Vogelschutzrichtlinie von 1979 dienen dazu, das europäische Naturerbe über die Grenzen der Mitgliedsstaaten hinweg zu erhalten und einen günstigen Zustand zu entwickeln. Der „Lappen“ ist Lebensstätte für zahlreiche heimische Vogelarten und darüber hinaus auch ein wichtiger Rastplatz für Wat- und Wasservögel. Auf ihrem Zug in nördliche Brutgebiete rasten im Frühjahr Kampfläufer, Grünschenkel und Bruchwasserläufer.
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