Gewerbegebiete - Abstimmung über Offenlage

„Niemand ist befangen“

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rs
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Walldürn. Ob er überhaupt an der Abstimmung über die Offenlage des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans „Schöner Busch“ abstimmen dürfe, wollte Michael Ackermann (DCB, Walldürn) in der Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn wissen.

Nach der Beschlussfassung über die geplanten Gewerbegebiete im November 2017 war bekanntgeworden, dass ein Verwandter Ackermanns ein Grundstück im Gebiet „Löschenäcker“ besitzt. Die Verantwortlichen der Bürgerinitiative „Erhalt Schöner Busch – Löschenäcker“ und des Biotopschutzbunds baten daraufhin um die Überprüfung einer eventuell vorliegenden Befangenheit. Sie vertreten die Auffassung, dass Ackermann nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen.

„Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Befangenheit im Rechtssinn nicht vorliegt“, hatte Verbandsvorsitzender Markus Günther nach Abschluss der Prüfung im Februar erklärt. Diese Einschätzung bekräftigte er am Dienstag: „Im Moment ist niemand befangen.“ Bei der Änderung des Flächennutzungsplans handele es sich um eine unverbindliche Planung. Davon seien keine Einzel-, sondern lediglich Gruppeninteressen betroffen.

Bereits in der Sitzung des Walldürner Gemeinderats Ende Februar hatte sich Ackermann gegen den Vorwurf der Befangenheit gewehrt. In der Verbandsversammlung habe er der Planung zustimmen müssen, weil die Vertreter einer Verbandsgemeinde nur einheitlich abstimmen dürfen. „Ich sehe das auch als richtig an“, sagte Ackermann. Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung im April 2017 habe er jedoch als Einziger gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets „Löschenäcker“ gestimmt. „Ich lege großen Wert darauf, dass das festgehalten wird“, so Ackermann. Er habe seinerzeit den Biotopschutzbund beim Erwerb der Grundstücke für die Streuobstwiese unterstützt und seine Bedenken hinsichtlich einer Umwandlung von Ackerland in Gewerbeflächen klar zum Ausdruck gebracht.

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