Freizeit

Fichtenpfad für Fahrräder verboten

Für Radfahrer ist der Fichtenpfad in Walldürn gesperrt. Vor rund zwei Jahren wurde das Fahrverbot mit einem Schild verdeutlicht. Dennoch trifft man ab und an einen Radler auf dem Waldweg.

Von 
Stefanie Čabraja
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Mit dem Rad ist es verboten, auf dem Fichtenpfad in Walldürn zu fahren. Laut dem Landeswaldgesetz ist allgemein das Fahren mit den Zweirädern auf Wegen, die keine zwei Meter breit sind, nicht erlaubt. © Stefanie Čabraja

Walldürn. Die Ferien- und Urlaubszeit vertreiben sich viele in der Natur. Unter anderem auf dem Fahrrad. Bei sommerlichen Temperaturen ist der Wald ein beliebtes Ziel, da man sich dort etwas abkühlen kann. Abenteuerlustige treibt es jedoch auch bei schlechtem Wetter in die grüne Landschaft. Und das vor allem mit dem Rad, da es dort dann schön matschig und rutschig ist – ein Wohnzimmer für begeisterte Mountainbiker.

Doch nicht jeder Waldweg ist auch gleich ein Radweg. So ist auch der sogenannte Fichtenpfad in der Nähe des Märzenbrünnleins in Walldürn für Radfahrer verboten. Das wurde vor rund zwei Jahren vom Besitzer des Waldstücks durch ein Schild auch gekennzeichnet. Dieses verweist auf das Landeswaldgesetz.

Schild angebracht

Auch ohne dieses Schild ist es nicht erlaubt, auf diesem Weg Fahrrad zu fahren. Im Landeswaldgesetz ist das Verbot festgelegt, wie Forstbetriebsleiter René Maxeiner vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten erklärt.

Dieses Gesetz gibt an, dass unter anderem „Radfahren und Reiten im Wald nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen gestattet sind“. Außerdem ist speziell das Radfahren auf Wegen verboten, die unter zwei Meter breit sind.

Das ist am Walldürner Fichtenpfad der Fall. „Wege unter zwei Meter Breite sind generell für Fahrradfahrer gesperrt. Der Waldbesitzer hat lediglich ein Schild angebracht, um diese Sperrung zu verdeutlichen“, sagt Maxeiner. „Der Gedanke dabei ist, dass Spaziergänger nicht gefährdet werden“, ergänzt er. Für Spaziergänger und Wanderer ist der Weg in der Nähe des Märzenbrünnleins dementsprechend weiterhin benutzbar.

Keine Unfälle bekannt

Immerhin ist der Hinweis sowie die Verdeutlichung des Verbots nicht das Resultat eines Unfalls zwischen Radfahrer und Fußgänger. Unfälle auf dem Fichtenpfad seien nicht bekannt, so Maxeiner.

Der Wald um das Märzenbrünnlein ist vor allem auch bei Mountainbikern beliebt. Klein und Groß befahren die Strecken und Wege gerade wegen der Geländebeschaffenheit gerne – der ein oder andere fährt durchaus auch mal „offroad“. So werden auch regelmäßig Sprungschanzen improvisiert.

Trotz des deutlichen Verbots sind auch weiterhin ab und an Radfahrer auf dem Fichtenpfad anzutreffen. Aktuell existiert jedoch kein genehmigter Trail in Walldürn, aber in der Umgebung: „Den Wolfstrail gibt es in Hardheim – ein anspruchsvoller Single-Trail“, informiert der Forstbetriebsleiter. Die Arbeiten für einen Bikepark in Höpfingen sind aktuellen ebenfalls in vollem Gange.

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