Verkehrskonzept - Manche Verkehrsteilnehmer müssen sich erst noch an die neuen Regelungen gewöhnen

„Erinnerung“ für Autofahrer in der Walldürner Innenstadt

Seit gut vier Monaten gilt in der Walldürner Innenstadt ein neues, weitgehend einheitliches Verkehrskonzept. Eine erste Bilanz will der Gemeindeverwaltungsverband im Herbst ziehen.

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Ralf Scherer
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Dass im Bereich der Walldürner Altstadt Tempo 20 gilt, verdeutlichen neuerdings an mehreren Stellen Markierungen auf dem Asphalt. © Ralf Scherer

Walldürn. Verkehrsteilnehmer werden in der Walldürner Innenstadt neuerdings durch Markierungen auf der Fahrbahn auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen. An mehreren Stellen im Bereich der Altstadt haben Mitarbeiter des Städtischen Bauhofs in weißer Farbe die Zahl „20“ in einem Kreis auf dem Asphalt beziehungsweise auf den Pflastersteinen aufgebracht. Vergleichbare Markierungen gibt es in einem ausgedehnten Ring um die Altstadt. Dort ist maximal Tempo 30 zulässig.

Einzuhalten sind die reduzierten Geschwindigkeiten seit Beginn der Umsetzung eines neuen Verkehrskonzepts Mitte März. Gewöhnungsbedürftig scheinen die Regelungen auch vier Monate später noch für manchen Autofahrer zu sein.

Deshalb hat der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Hardheim-Walldürn die Fahrbahnmarkierungen zusätzlich zur Beschilderung angeordnet. Sie sollen nach Auskunft von Sabine Böna, Sachgebietsleiterin beim GVV, als Erinnerung dienen – und einer Verunsicherung entgegenwirken, die die Straßenverkehrsbehörde bei vielen Verkehrsteilnehmern angesichts der Veränderungen ausgemacht hat.

Eine dieser Veränderungen ist die Reduzierung des einstigen Schilderwaldes auf ein notwendiges Mindestmaß. Deshalb weisen große Tafeln an den Zufahrten der jeweiligen Zone auf die darin zulässige Höchstgeschwindigkeit und Parkdauer hin. Dadurch sind innerhalb der Zone keine weiteren entsprechenden Verkehrszeichen mehr notwendig.

Zusätzlich zur amtlichen Beschilderung weisen Plakate im Bereich der Innenstadt auf die veränderte Verkehrssituation hin. © Ralf Scherer

Neuer Minimalismus

An diesen neuen Minimalismus, aber auch an die überwiegend geltende Rechts-vor-links-Regel bei der Vorfahrt oder die vereinheitlichten Bestimmungen beim Parken müssen sich viele Verkehrsteilnehmer erst noch gewöhnen. „Dies führt hin und wieder zu einem Erörterungs- und Diskussionsbedarf“, bestätigte Böna.

Gleichwohl sind die neuen Markierungen die bislang einzigen sichtbaren Ergänzungen des Verkehrskonzepts. Ob weitere Korrekturen notwendig werden, will der GVV im Herbst gemeinsam mit der Stadt Walldürn im Rahmen einer Bewertung der seitherigen Entwicklung erörtern.

Bis dahin wollen die Verantwortlichen beider Behörden sich und den Verkehrsteilnehmern noch etwas Zeit geben, um sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.

Für ein umfassendes Fazit sei die neue Beschilderung nämlich noch zu kurz angebracht, betonte Böna. „Auch wenn es bereits erste Erkenntnisse und dadurch resultierende Nachbesserungen gab, können noch nicht alle Erkenntnisse als repräsentativ eingestuft werden.“

Ob sich die Verkehrsteilnehmer an die neuen Regelungen halten, hat der GVV übrigens schon zweimal mit Geschwindigkeitsmessungen überprüft. Bei einer ersten Kontrolle im Mai hat die Straßenverkehrsbehörde rund 60 Verstöße festgestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet. Bei einer weiteren Messung im Juni waren 85 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs. Allzu sehr scheinen die Autofahrer dabei aber nicht über die Stränge geschlagen zu haben. „In den meisten Fällen handelt es sich um eine Geschwindigkeitsübertretung im Bereich von elf bis 15 Stundenkilometern“, teilte Böna.

Um solche „Knöllchen“ möglichst ganz zu vermeiden, geben in der Innenstadt aufgehängte Plakate Auskunft über die neuen Verkehrszonen mit ihren jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Weitere solcher nicht-amtlichen Hinweise darf die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit dem GVV auch zur Parkscheibenpflicht anbringen.

Was zukünftig auf den amtlichen Schildern im Theodor-Heuss-Ring stehen wird, ist derweil noch offen. Die bei der Vorstellung des Verkehrskonzepts im März angekündigte Lockerung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich des Auerberg-Schulzentrums ist von der tatsächlichen Umsetzung offenbar noch ein gutes Stück weit entfernt.

Damals hatte Bürgermeister Markus Günther bereits einen konkreten Zeitraum für die bislang durchgehende Beschränkung auf Tempo 30 genannt: von 7 bis 17 Uhr. Nach aktuellen Informationen der Stadtverwaltung ist aber noch nicht endgültig geklärt, wie die zeitliche Abgrenzung genau aussehen soll.

Weitere Verkehrsschau notwendig

„Das Stadtbauamt befindet sich hierbei noch in der Abstimmung“, erklärte Meikel Dörr, Leiter der Stabstelle Bürgermeister. Im Oktober 2021 hätten sich die Teilnehmer einer Verkehrsschau mit einer zeitlichen Begrenzung der Tempo-30-Zone befasst. „Das Thema wird sicherlich in der nächsten Verkehrsschau nochmals erörtert“, so Dörr.

Grundsätzlich gebilligt hatte der Gemeinderat das Verkehrskonzept im Oktober des vergangenen Jahres. Vorausgegangen waren jahrelange gemeinsame Vorbereitungen mit Stadtplanern und Verkehrsexperten.

Berücksichtigt wurden dabei auch Messungen der Verkehrsströme an verschiedenen Stellen in der Innenstadt. Diese Daten lieferten verlässliche Erkenntnisse, um Maßnahmen zur Erfüllung der vom Gemeinderat definierten Ziele ableiten zu können: Entlastung der Innenstadt vom fließenden Verkehr, Neuordnung des ruhenden Verkehrs sowie Verbesserungen für Fahrradfahrer und Fußgänger.

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