Anlageskandal

Volksbank erklärt, warum sie nicht detailliert Stellung nimmt

Das Geldinstitut weist die Anschuldigungen zurück und spricht von einem Dilemma. Anwalt Achim Tiffe geht von einem Schaden in Millionenhöhe aus.

Von 
Gerd Weimer
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Das Verwaltungsgebäude der Volksbank Neckar Odenwald Main Tauber in Tauberbischofsheim. © Sabine Holroyd

Tauber-Odenwald. Im Zusammenhang mit ARD-Berichten über eine mögliche Verstrickung in dubiose Anleihegeschäfte meldet sich die Volksbank Neckar Odenwald Main Tauber nun doch zu Wort. Nachdem das Geldinstitut am Dienstag noch angekündigt hatte, keine Presseanfragen zu beantworten, nahm Pressesprecher Tilmann Fabig am Donnerstag gegenüber den FN Stellung. Wie schon zuvor erklärte er, man sei der „vollen Überzeugung, dass die uns gegenüber in den Medien erhobenen Vorwürfe und Anschuldigungen in vollem Umfang haltlos sind“.

„Sind uns des Reputationsverlustes bewusst“

Für die Volksbank sei aber „das Bankgeheimnis als Schutz für jeden unserer Kunden unantastbar“. Dadurch stecke man „in einem echten Dilemma“. Einerseits würde man „gerne detailliert Stellung nehmen, um die in den Medien vorgebrachten Anschuldigungen vorbehaltlos zu entkräften und für größtmögliche Transparenz in der Öffentlichkeit zu sorgen“. Andererseits könne man „genau das mit Rücksicht auf das für uns uneingeschränkt verbindliche Bankgeheimnis nicht tun“.

Man sei sich mit „dem der aktuellen, aus diesem Grund notwendigerweise einseitigen, Berichterstattung einhergehenden Reputationsverlustes unseres Hauses durchaus bewusst“, müsse „dieses Dilemma allerdings jetzt aushalten“. Man danke „allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Mitgliedern und Kunden für ihr Verständnis und das uns in diesem Zusammenhang entgegengebrachte Vertrauen“, so die Stellungnahme von Tilmann Fabig.

Unter der Überschrift „Die fragwürdige Rolle einer Volksbank“ berichteten am Dienstag mehrere ARD-Online-Medien über einen „Anleiheskandal“, in den das Geldinstitut verwickelt sein soll (wir berichteten). Zentraler Vorwurf: Die Volksbank habe als „entscheidender Partner“ bei zweifelhaften Geschäften mit hochriskanten Anleihen der mittlerweile insolventen Deutsche Rücklagen GmbH fungiert. Sie soll „Konten und Depots für Hunderte, meist ahnungsloser Wohnungseigentümergemeinschaften“ geführt und Wertpapierbuchungen getätigt haben, hieß es.

Am Dienstagabend strahlte das ARD-TV-Magazin Report München einen Beitrag aus, bei dem es ebenfalls um die Angelegenheit ging. Wie schon in den Online-Medien kam dabei der Hamburger Rechtsanwalt Achim Tiffe zu Wort, der einige WEG bei der Durchsetzung von möglicherweise bestehenden Schadenersatzansprüchen vertritt.

“Da müssen alle Alarmglocken schrillen“

Achim Tiffe warf dabei der Volksbank vor, sie hätte die Geschäfte mit den Anleihen überhaupt nicht vollziehen dürfen. Die Bank hätte vielmehr die Konten- und Depotinhaber davor warnen oder sich zumindest entsprechende Beschlüsse der WEG vorlegen lassen müssen, weil die Wertpapiergeschäfte nicht den rechtlichen Anforderungen für die Anlagepolitik der WEG entsprechen. Die müssen ihre Rücklagen risikoarm und schnell verfügbar angelegen, damit das Geld sicher zur Verfügung steht, auch wenn es eilt.

Im Gespräch mit den Fränkischen Nachrichten konkretisiert Achim Tiffe die Vorwürfe: „Wenn klar ist, dass solche Geschäfte nicht zur normalen Tätigkeit einer WEG gehören, darf so eine Volksbank nicht einfach Depots eröffnen und Anleihen hineinbuchen.“ Die Bank hätte schon „ganz am Anfang“ nachfragen müssen, auch weil dafür ein Beschluss der WG notwendig sei. Es handele sich um ein „eigenartiges Geschäftsmodell“, dass „aus ganz Deutschland massenweise Anleihen“ auf die Depots der WEG verbucht wurden. „Da müssen alle Alarmglocken klingeln“, so Tiffe.

Anwalt Tiffe: „Nur die Spitze des Eisbergs“

Bei seinen Vorwürfen beruft sich der Anwalt auf „Warn- und Rückfragepflichten aus dem Vertragsverhältnis“ zwischen Bank und WEG. Die Bank könne sich nicht darauf berufen, sie habe lediglich Depots und Konten zur Verfügung gestellt. Es sei offensichtlich gewesen, dass es sich nicht um für WEG übliche Transaktionen handelt. Bisher gebe es zwar kein Gerichtsurteil in einem gleichgelagerten Fall, das Vorbild sein könnte, räumt Tiffe ein. Allerdings hätten sich die Gerichte mit Teilaspekten befasst. „Es gibt ganz klare Urteile vom Bundesgerichtshof, die besagen, dass solche Pflichten bestehen“. Man werde prüfen müssen, ob sie im vorliegenden Fall zu berücksichtigen sind.

Achim Tiffe vertritt nach eigenen Angaben etwa 35 WEG. Dabei gehe es in Bezug auf Anleihen der Deutsche Rücklagen GmbH um ein Volumen von rund acht Millionen Euro. Die Mehrheit der Fälle umfasse auch das Vorgehen gegen die Volksbank. Ältere Mandate würden momentan entsprechend erweitert, so Tiffe.

Man vermute, dass dies „nur die Spitze des Eisbergs“ sei und ein „erheblich größerer Betrag“ im Raum steht, „für den die Volksbank für WEG Depots angelegt hat, um dort Anleihen der Deutsche Rücklagen GmbH zu verbuchen“. Eine Reaktion des Geldinstituts auf entsprechende Anfragen habe er noch nicht erhalten. Die Volksbank müsse „vermutlich Rückstellungen in Millionenhöhe für mögliche Schadensersatzzahlungen vornehmen, wenn sie dies nicht schon längst getan hat“, erklärt Anwalt Tiffe.

Redaktion Reporter Wertheim

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