Main-Tauber-Kreis. Die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung soll zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen und die Bildungsgerechtigkeit fördern. Unter dieser Prämisse berichtete die Verwaltung am Dienstag in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den aktuellen Sachstand des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG). Das GaFöG regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27.
Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Nach Bedarfsanmeldung durch die Erziehungsberechtigten ist ein Betreuungsumfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen vorgesehen.
Die Planungsverantwortung liegt beim Jugendamt
Die Gesamt- und Planungsverantwortung für das Angebot der ganztägigen Betreuung liegt beim Jugendamt des Main-Tauber-Kreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gleichwohl erfordert die Umsetzung des GaFöG die Kooperation verschiedenster Beteiligter. Erforderlich ist neben dem Zusammenwirken der Kommunen mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Beteiligung des Landes bzw. des Staatlichen Schulamtes, in der konkreten Umsetzung aber auch weiterer Beteiligter, wie zum Beispiel die freien Träger der Jugendhilfe.
Die finanziellen Auswirkungen des GaFöG lassen sich derzeit noch nicht beziffern. Neben einer Beteiligung des Bundes an den Kosten für Ausstattungsinvestitionen sowie Um- und Neubauten wurden bereits Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau Baden-Württemberg bewilligt und weitere Fördermittel beantragt. Ob und in welcher Höhe Elternbeiträge oder Gebühren für die Inanspruchnahme der Angebote erhoben werden, obliegt der Entscheidung der Kommunen.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Kreistages haben außerdem den Bericht der Verwaltung über die Entwicklung des Jugendfonds Main-Tauber-Kreis und die Mittelverwendung im Berichtszeitraum vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2025 zur Kenntnis genommen. Den im Berichtszeitraum verwendeten Mitteln in Höhe von 20.707,35 Euro stehen Zuflüsse in Höhe von 18.628 Euro gegenüber.
Insgesamt stehen damit aus Sicht der Verwaltung Einnahmen und verwendete Mittel des Jugendfonds weiterhin in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Somit können junge Menschen auch langfristig eine schnelle und wirksame Unterstützung erfahren, wenn diese ihre Entwicklung fördert und keine anderweitigen Möglichkeiten bestehen, um den Unterstützungsbedarf abzudecken.
Die Verwaltung stellte in der Sitzung den Familienbericht 2024 und dessen Bedeutung für die Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe vor. Der jährliche Bericht liefert umfassende Informationen über den aktuellen Stand demografischer Entwicklungen, das sozialstrukturelle Profil des Landkreises und die Inanspruchnahme von Hilfen des Jugendamtes. Die dem Familienbericht zugrunde liegenden Daten werden fast alle auf örtlicher Ebene gesammelt, strukturiert erfasst und für den Bericht ausgewertet und aufbereitet. Die dargestellten empirischen Befunde sind für die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe relevant.
Zum Datenbestand des Familienberichts gehört auch weiterhin die Darstellung der Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen und hier insbesondere der erzieherischen Hilfen und der Kinderschutzmaßnahmen 2024. Ergänzt werden diese Daten um die Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung, die für die Bedingungen, unter denen Kinder in den ersten Lebensjahren aufwachsen, zunehmend wichtiger wird.
Darüber hinaus enthält das Update Familienbericht auch Informationen zu weiteren Aufgaben der Verwaltung, wie zum Beispiel der Jugend- und Familiengerichtshilfe und geht abschließend auf die Fachkräftesituation in ausgewählten Arbeitsfeldern der Jugendhilfe ein.
Die Jugendhilfe Creglingen, der Caritasverband im Tauberkreis und das Diakonische Werk Main-Tauber-Kreis informierten den Jugendhilfeausschuss über die Anforderungen an die und die Erfahrungen bei der Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Dabei zeigte sich aus Sicht der Organisationen, dass der Betreuungsbedarf dieser jungen Menschen sehr unterschiedlich ist. Die große Mehrheit der jungen Menschen habe sich als sehr lern- und wissbegierig erwiesen und ihre Anstrengungen, sich zu integrieren, seien deutlich erkennbar. Für sie gelte es, klare, überschaubare und realistische Ziele zu definieren und sie auf diesem Weg zu begleiten.
Die zentrale Verteilung der unbegleiteten, minderjährigen Ausländern in Baden-Württemberg erfolgt durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg im Benehmen mit dem Bundesverwaltungsamt. Derzeit leben 52 unbegleitet minderjährig eingereiste Ausländer im Main-Tauber-Kreis, wovon derzeit 13 noch minderjährig sind. Für 39 inzwischen volljährig gewordene Ausländer leistet der Main-Tauber-Kreis derzeit Hilfe für junge Volljährige.
Unter www.main-tauber-kreis.de/buergerinfoportal-kreistag können die Beschlussvorlagen zur Sitzung und auch die Beschlüsse eingesehen werden.
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