Die Sache ist fast durch. Es wird keine Beschwerde der Stadt und damit sehr wahrscheinlich Neuwahlen in Tauberbischofsheim geben. Auf die Stadt, ihre Bediensteten und die Parteien kommen nicht nur Arbeit, sondern auch Kosten zu. Es gilt, Wahlzettel zu drucken und das Rechenzentrum für nur eine Kommune zu aktivieren.
Darüber hinaus müssen Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden. Alte Hasen, die zur nächsten turnusmäßigen Kommunalwahl eigentlich gar nicht mehr antreten wollten, werden sich die Frage stellen, ob sie sich bei dem jetzt anstehenden Urnengang überhaupt noch einmal aufstellen lassen. Schließlich stehen ein Jahr später noch einmal Kommunalwahlen auf dem Programm.
Ob dann mit alter Hauptsatzung und weiterhin unechter Teilortswahl oder aber mit einem in Wahlbezirke aufgeteiltem Stadtgebiet sei dahingestellt. Das Thema Gemeinderatswahl dürfte das Gremium noch einige Zeit beschäftigen.
Auch wenn die Urteile von Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof für Unruhe sorgen und einen Heidenaufwand für alle Beteiligten bedeuten, haben sie immerhin eines gezeigt: Der Rechtsstaat funktioniert. Eine einzelne Bürgerin kann gegen Widerstände gewinnen, auch wenn ihr die Gerichte nicht auf ganzer Linie folgten. Sowohl ihr Argument, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen nicht gleich behandelt würden, noch ihre Kritik am fehleranfälligen und komplizierten Wahlsystem bei der unechten Teilortswahl fanden Gehör.
Eines hat die Klägerin aber darüber hinaus erreicht: Die anderen 283 Kommunen in Baden-Württemberg, die auch die unechte Teilortswahl praktizieren, müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen und sich ihre Hauptsatzungen ganz genau anschauen, um für die Kommunalwahlen 2024 gerichtsfest gerüstet zu sein.
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Heike v. Brandenstein zu Neuwahlen des Gemeinderats