Main-Tauber-Kreis. Die Corona-Zahlen erreichen nahezu täglich neue Rekordwerte, die Gesundheitsämter sind fast schon hilflos überlastet. Deshalb gilt seit einigen Wochen in Baden-Württemberg: Betroffene Personen sollen bei einem positiven Test die notwendigen Maßnahmen selbst in die Hand nehmen. Doch damit sind viele überfordert, die Nachverfolgung der Kontaktpersonen beispielsweise liegt damit in der Verantwortung jedes Einzelnen.
Die FN haben nachgefragt. In einem Video-Interview, das unter www.fnweb.de im Internet abrufbar ist, nimmt das Gesundheitsamt im Main-Tauber-Kreis Stellung und erklärt, was bei einem positiven Corona-Test zu tun ist und welche Regeln gelten. Die Kontaktpersonen-Nachverfolgung in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg wurde Anfang November grundlegend geändert. Sie konzentriert sich seitdem noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz besonders anfälliger Gruppen.
Das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis bestätigte gegenüber den FN, dass aktuell wieder vermehrt Altenheime, Schulklassen und Kindergärten im Fokus stehen, außerdem Firmen und Produktionsbetriebe.
Immer informiert sein
Positiv auf das Coronavirus getestete Personen würden nicht mehr grundsätzlich von den Gesundheitsämtern kontaktiert. Dennoch gelte für bestätigt Infizierte natürlich nach wie vor die Absonderungspflicht. Wer positiv getestet ist, muss sich häuslich isolieren und soll selbstständig erfassen, wen er oder sie in den 48 Stunden zuvor innerhalb geschlossener Räume getroffen hat.
Grundsätzlich gilt: Personen mit einem positiven Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen zehn Tage in Quarantäne. Ungeimpfte müssen die Quarantäne in jedem Fall einhalten und können sich nicht freitesten lassen. Geimpfte Personen dürfen dagegen nach fünf Tagen bei einem negativen PCR-Test die Quarantäne verlassen.
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