Main-Tauber-Kreis. Je zwölf Schöffen für das Jugend- und Erwachsenengericht im Main-Tauber-Kreis und ebenso viele Vertreter wurden nach Vorschlag von Landratsamt und den Verwaltungen von Städten und Gemeinden im September für das Jugend- und Erwachsenengericht im Main-Tauber-Kreis gewählt.
Im Rahmen einer kleinen Feier wurden sie am Mittwoch im Amtsgericht Tauberbischofsheim in ihre fünfjährige Amtszeit eingeführt.
Volles Stimmrecht
„Urteile werden in der Bundesrepublik Deutschland ,im Namen des Volkes‘ gesprochen. Ihr Wirken stellt eine Konkretisierung dieses Grundsatzes dar“, betonte der Direktor des Amtsgerichts, Dr. Alexander Jörg, in seiner Begrüßungsrede.
Die ehrenamtlichen Richter hätten bei den Schöffengerichten mit ihrem vollen Stimmrecht sogar eine „besonders herausgehobene Position“. Das Amt des Schöffen bringe deshalb, auch aufgrund dieser Befugnisse, eine „hohe Verantwortung“ mit sich.
Neben möglichen zeitlichen und materiellen Einbußen könne es bei der Arbeit am Gericht auch zu „inneren Konflikten“ kommen. Der Direktor appellierte an die neuen Schöffen, dass man in einem solchen Fall rechtzeitig das Gespräch mit den Mitschöffen und dem Vorsitzenden Richter suchen solle.
Am Gericht werde das „pralle Leben“ auf die neuen Schöffen treffen. Bei der Rechtsfindung sei deshalb die Erfahrung jedes einzelnen gefragt. „Sie sind persönlich aufgefordert, diese im Namen des Volkes einzubringen“, machte Jörg deutlich.
Schöffenrichter Erhard Holz beantwortete im Anschluss aufkommende Fragen und gab den Ehrenamtlichen einige Hinweise zu ihrem neuen Amt mit auf den Weg.
Vereidigung vor erster Sitzung
Die Vereidigung finde vor der ersten Sitzung des jeweiligen Schöffen statt, erklärte der Richter. Sollte eine Vereidigung aus Gewissensgründen abgelehnt werden, sei auch ein Gelöbnis möglich.
Die Reihenfolge der Schöffen werde dann per Los bestimmt. Danach erhielten sie die Ladung zu ihrem Termin.
Richter Holz erinnerte daran, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Termin mit einem Ordnungsgeld von 500 Euro bestraft werde. „Eine Bekanntschaft bedeutet noch nicht automatisch, dass eine Befangenheit vorliegt“, stellte Holz klar. Erst wenn eine zu enge Beziehung bestehe, oder der Angeklagte aus dem direkten Angehörigenkreis komme, liege sie vor. Im Zweifelsfall entscheide das Gericht über einen solchen Fall.
Verschwiegenheit notwendig
„Was in den Beratungen geschieht und besprochen wird, dürfen Sie nicht weitergeben“, unterstrich Holz. Andernfalls könne man sich schnell selbst auf der Anklagebank wieder finden.
Das Fragerecht, welches den Schöffen gewährt wird, solle mit Bedacht gebraucht werden. „Überlegen Sie sich vorher gut, wie und was Sie fragen“, unterrichtete Holz die Schöffen.
Von Wittighausen bis Wertheim finden sich Bürger aus dem gesamten Main-Tauber-Kreis im Schöffenamt wieder. Sie werden ab Januar bei Verhandlungen am Amtsgericht zum Einsatz kommen.
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