Landwirtschaft

Ortschaftsrat Pfitzingen versagt Bauantrag vorsorglich die Zustimmung

Bauherr plant Umnutzung des bestehenden Schweinemaststalls zu einem tiergerechten Junghühnerstall für knapp 30 000 Tiere. Heute tagt der Bauausschuss

Von 
Inge Braune
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Ein Bauantrag beschäftigt die Einwohner von Pfitzingen: Ein Landwirt plant die Umnutzung des bestehenden Mastschweinestalls zu einem tiergerechten Junghühnerstall für 29 900 Junghühner. © Ortsverwaltung

Pfitzingen. Gut 20 Zuhörer fanden sich am Montag Abend zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung im Pfitzinger Rathaus ein. Zentrales Thema: Ein Bauantrag. Ein ortsansässiger Landwirt plant die Umnutzung des bestehenden Mastschweinestalls zu einem tiergerechten Junghühnerstall. Dabei soll das Gebäude erweitert und mit einem überdachten Kaltscharrraum für insgesamt 29 900 Junghühner ergänzt werden.

Es war die zweite Ortschaftsratssitzung, die sich mit der Thematik auseinandersetzte. An der ersten Beratung vor rund einem Monat hatte der gerade erst ins Amt gekommene Niederstettener Amtsverweser Simon Michler teilgenommen. Damals waren die ebenfalls rund 20 Besucher der Sitzung nicht zu Wort gekommen – und das Gremium hatte die Entscheidung vertagt, um zunächst das Ergebnis eines Gespräches mit Kreisbaumeister, Amtsverweser, Ortsvorsteher und dem Antragsteller abzuwarten.

Dieses Mal hatte der Ortschaftsrat eine Bürgerfragestunde anberaumt, die die Anwesenden auch rege nutzten, nachdem Ortsvorsteher Volker Brenner klargestellt hatte, dass bei der eigentlichen Beratung des an diesem Abend nur sieben Personen starken Ortsgremiums – ein Mitglied war aus beruflichen Gründen entschuldigt – keine Bürgerfragen Fragen mehr zugelassen würden.

Zunächst zum Umfeld: Rund 125 Einwohner in etwa 45 Haushalten zählt die Ortschaft, die mit ihren annähernd anderthalb Dutzend Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben noch stark landwirtschaftlich geprägt ist. Es ist die Vorstellung, das Dorf mit fast 30 000 Masthühnern teilen zu müssen, die einige Einwohner umtreibt.

Ob ein Immissionsgutachten vorliege beziehungsweise erstellt werde und wer das zu zahlen habe, wollte ein Einwohner wissen. Andere fragten nach, ob ein anderer Standort als das in Richtung Vorbachzimmern gelegenen Gelände gesucht worden sei; ob man auf die schriftlich eingereichten Stellungnahmen überhaupt eine Antwort bekommen würde; und ob man die Bürger nur frage, – oder ob sie denn auch gehört würden. Eine gute halbe Stunde stand der Ortsvorsteher Rede und Antwort – auch auf der Basis des Rathausgesprächs. Nein, ein Immissions-Gutachten liege noch nicht vor, ebenso stehe auch noch eine Betriebsbeschreibung aus, die dann unter anderem Auskunft über eventuelle Verladezeiten und eventuell steigendes Verkehrsaufkommen, den genauen Verlauf der innerbetrieblichen Zuwegung und ähnliches Auskunft geben wird. Beides ist allerdings für die Erteilung des örtlichen und kommunalen Einverständnisses nicht zwingend vorgeschrieben.

Brenner erläuterte, dass im Zug des Rathausgesprächs für Kreisbaumeister Michael Schulz zudem bislang die Frage noch nicht geklärt sei, ob es sich bei der geplanten Umnutzung tatsächlich um eine Umnutzung oder einen teilweisen Neubau handle. Der Platzbedarf für die vorgesehene tiergerechte Hühnermast liegt um rund 40 Prozent über dem gegenwärtigen Bedarf. Auch deshalb dürfte Schulz vorgeschlagen haben, dass Ortschaft wie Stadt zunächst das Einvernehmen verweigern, um dann seitens des Kreisbauamts die entsprechenden Unterlagen nachzufordern.

Standortalternativen abgelehnt

Vom Kreisbauamt geprüft werde auch die Einhaltung des erforderlichen Abstands zu Wohngebäuden. Es ist wohl genau die Abstandsregelung, die in Pfitzingen zu Verwerfungen führen könnte, denn dicht neben dem landwirtschaftlichen Areal plant eine private Bauherrschaft die Umnutzung eines derzeit leerstehenden Gebäudes zum Wohnhaus – ein Plan, der mit der Genehmigung des Hühnermastbetriebs Makulatur werden könnte.

Standortalternativen, die beim Rathausgespräch ebenfalls kurz angesprochen worden seien, habe der Bauherr abgelehnt – und das Kreisbauamt sei eben nicht für die Suche nach alternativen Standorten zuständig. Und um die dann zu prüfen, bedürfe es ohnehin eines neuerlichen Bauantrags.

Ein Immissionsgutachten, ohne das nach Ansicht einiger Anwesenden der Gemeinderat gar keine sinnvolle Entscheidung treffen könne, würde zu Lasten des Bauherrn gehen.

Das würde die Einhaltung oder Überschreitung fixer Grenzwerte für Lärm, Erschütterungen und Luftschadstoffe belegen. Dann gehe es aber auch um entstehende Gerüche, und für die gibt es keine messbaren Grenzwerte, sondern nur Richtwerte und Empfehlungen, wie ein weiterer Fragesteller anmerkte. Ein nicht im Ort lebender Fragesteller insistierte, dass es bislang keine Filteranlagen gebe, die Schadstoffe aus der Entlüftung sicher filtern könnten, und warnte auch vor Schadstoffen aus der Ausbringung von Gülle.

Einstimmig – Ortschaftsrat Daniel Wolfarth war wegen Befangenheit abgerückt – beschloss der Ortschaftsrat, dem Bauantrag vorsorglich nicht zuzustimmen und das kommunale Einvernehmen vorsorglich nicht zu erteilen.

An diesem Mittwoch steht das Thema im Bauausschuss der Stadt Niederstetten zur öffentlichen Beratung auf der Tagesordnung. Die Sitzung in der Alten Turnhalle beginnt um 19.30 Uhr.

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