Mudau. Mit erfreulichen Diagnosen für den Forstbetriebsplan 2026 im Gemeindewald Mudau eröffneten Pascal Heck als Leiter der Forstbetriebsleitung Walldürn und Revierleiter Michael Schwarz die jüngste öffentliche Gemeinderatssitzung im Bürgersaal des Mudauer Rathauses unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger.
Nachdem Pascal Heck die Planzahlen für den Bewirtschaftungsplan 2026 vorgestellt hatte, wurde deutlich, dass im Jahr 2026 Erträge in Höhe von 194.200 Euro bei voraussichtlichen Aufwendungen in Höhe von 151.200 Euro zu erwarten sind. Demnach wird mit einem Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 43.000 Euro gerechnet.
Durch den Wechsel zur Regelbesteuerung zum 1. Januar 2020 sind Nettobeträge dargestellt. Die Planung der Forstbetriebsleitung über die Ausweisung/Beschilderung der sechs sogenannten „Rettungspunkte Forst“ auf Gemarkung Mudau, über das Alt- und Totholzkonzept, die Maßnahmen zum Ökopunktekonto oder zu Pflegemaßnahmen und dem Holzeinschlag im Kinzert oder im Neuhof – beides vorgestellt von Revierleiter Schwarz – fand ebenso wie die Planzahlen die Zustimmung des Gemeinderats.
Aber natürlich erläuterte Heck auch die Stressfaktoren für den Wald, die mit der überwiegend zu hohen Mitteltemperatur und zu wenig Niederschlag während der Wachstumsphase im Frühjahr ebenso begründet sind wie mit der Schädigung durch den Borkenkäfer, also dem unplanmäßigen Holzeinschlag.
Natürlich hat das alles Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Waldes, und die Forstbetriebsleitung bemüht sich nach Kräften, den Stressfaktoren mit angemessenen Maßnahmen entgegenzuwirken.
Vor allem Mudaus Kindergartenleiterin Katrin Scholl und ihr Team freuten sich über die Zustimmung der Räte nach einigen Diskussionen über Kosten und Nachhaltigkeit zu dem vom Architekturbüro Wolfram ausgearbeiteten Material- und Farbkonzept im Innenbereich des Kindergarten-Erweiterungsbaus Mudau. Das Architekturbüro Wolfram hatte eine Kostengegenüberstellung mit verschiedenen Materialien ausgearbeitet, die zeigt, dass in einzelnen Bereichen Spielraum zur Kostenreduzierung ist. Da das Gremium auch die verschiedenen Eigenschaften der einzelnen Materialien diskutierte und dabei auch mögliche Folgekosten abwägte, kam man nach „schwierigen Diskussionen“ zu dem mehrheitlichen Schluss, die rund 17.000 Euro günstigere Variante mit Raufaser-Tapeten, Linoleum-Böden, Fliesen im Format zehn Mal 30 Zentimeter – wo notwendig – sowie Deckenbeläge mit Gipskarton-Akustikplatten Lochbild 8/18R mit Gesamtkosten in Höhe von knapp 63.000 Euro zu wählen.
Ein ganz anderes Thema beschäftigte das Gremium mit seinem Beschluss, eine Verordnung – genauer die Katzenschutz-VO – zum Schutz freilebender Katzen als Satzung zu erlassen. Diese dient als Rechtsgrundlage – auch für oftmals ehrenamtlich Tätige – um die Kastration von streunenden Katzen zu ermöglichen, um die unkontrollierte Vermehrung zu stoppen.
Das Tierheim Dallau, zuständig für die Aufnahme aller Fundtiere aus dem gesamten Neckar-Odenwald-Kreis sowie der Stadt Eberbach, ist durch hohe Anzahl aufzunehmender Katzen, welche oftmals krank sind, überlastet, und zwar in der Belegung und in den Tierarztkosten. Zudem entsteht durch die Überpopulation unnötiges Tierleid.
Allein aus dem Gemeindegebiet Mudau hat das Tierheim zwölf Streuner im Jahr 2023 und 37 im Jahr 2024 kastrieren lassen.
Seit 2013 gibt es nach dem Tierschutzgesetz die Möglichkeit für Gemeinden, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen, um die Katzenpopulation langfristig kontrollieren und damit vorbeugenden Tierschutz leisten zu können. Diese beinhaltet, dass Katzen, die Besitzer haben und Freigang erhalten, kastriert und gekennzeichnet werden müssen. Aber auch, dass freilebende Katzen einfacher eingefangen und kastriert werden können.
Sie soll bei der Gemeinde Mudau als Satzung zum 1. April 2026 in Kraft treten. Für Katzenhalter ist bis dahin also noch ausreichend Zeit, die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer freilaufenden Katzen nachzuholen.
Nach Auslaufen der Übergangsfrist werden aufgegriffen Katzen, die nicht den Vorgaben der Verordnung entsprechen, auf Kosten der Halter zum Tierheim und Tierarzt gebracht. Auch bei freilebenden Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, gibt die Verordnung die erforderliche rechtliche Handhabe, diese entsprechend einzufangen, zu kastrieren und zu registrieren und sofern sie nicht zahm sind, wieder zurückzusetzen.
Der notwendigen Darlehensaufnahme in Höhe von 560.000 Euro für den Eigenbetrieb Wasserversorgung stimmten die Räte zu bei einer Zinsbindung von zehn Jahren, einem Zinssatz von 3,16 Prozent, vierteljährlicher Zinszahlung und Tilgung bei einer Laufzeit von 40 Jahren und 100-prozentiger Auszahlung bei der Sparkasse Neckartal-Odenwald.
Abschließend hatten die Räte die erfreuliche Aufgabe, Spenden in Höhe von 2.750 Euro für die Feuerwehr-Abteilungen Mörschenhardt und Langenelz sowie für das Schlosskonzert Waldleiningen anzunehmen, bevor die stellvertretende Hauptamtsleiterin Anna-Lena Friedel diverse Bauanträge, darunter der lang erwartete Bauantrag für das Gesundheitszentrum, zur Annahme vorstellte.
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