Gemeinderat Mudau tagte

Kindergartenbedarfsplan beschlossen

Abgrenzungssatzungen verabschiedet

Von 
L.M.
Lesedauer: 

Mudau. Alle Jahre wieder jonglieren Kindergartenleitungen und Gemeindeverwaltung, um mit Hilfe des Kindergartenbedarfsplans den Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze erfüllen zu können. Dieser Punkt ist bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung ausgesprochen publikumswirksam. Nach sorgfältiger Beratung beschlossen die Räte unter Leitung von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger den Kindergartenbedarfsplan 2024/25, vorbehaltlich der Zustimmung des Stiftungsrates der römisch-katholischen Kirchengemeinde Mudau.

Für den Kindergarten Mudau in der Langenelzer Straße fünf VÖ-Gruppen und eine VÖ-Kleingruppe, für die Container-Ganztagesbetreuung zwei GT-Gruppen zeitgemischt mit VÖ und für den Standort ehemalige Grundschule zwei Kleinkindgruppen (U 3) (VÖ und GT-Betreuung) inklusive zusätzliches Personal, Aufstockung von zwei Reinigungsstunden und zehn Stunden Hauswirtschaft je Woche, Trennung der Standorte auch auf Leitungsebene in die Standorte Langenelzer Straße 15 sowie Franz-Bingler-Straße 7 und 7/1.

Für den Kindergarten Schloßau sind geplant eine VÖ-Gruppe, eine aAtersgemischte Gruppe mit VÖ (U 3 und Ü 3), nach Verfügbarkeit und eine Krippengruppe im Nebengebäude.

Insgesamt werden aktuell im Gemeindegebiet Mudau maximal 234 Kindergartenplätze und 30 Krippenplätze bereitgestellt. Zum Zeitpunkt der Bedarfsplanung standen im Kiga-Jahr 2024/2025 im Gemeindegebiet noch zehn freie Ü3-Plätze zur Verfügung, falls die vier Juli-Kinder von Mudau nach Schloßau gehen.

Keine Wartelisten für Krippen

Es ist davon auszugehen, dass die frei werdenden Krippenplätze ab Mai 2025 auch sofort wieder belegt sein werden. Es werden für die Krippengruppen keine Wartelisten geführt.

Die nächsten Entscheidungen betrafen Erweiterungen von Abgrenzungssatzungen in Reisenbach und Mörschenhardt im vereinfachten Verfahren. Am nördlichen Ortsrand von Reisenbach beabsichtigt ein privater Bauherr die Errichtung eines Wohnhauses an der Eduardstaler Straße, doch nach derzeitigem Stand läge das Vorhaben planungsrechtlich im Außenbereich. Die Räte stimmten zu, den zu bebauenden Bereich durch Erweiterung der für den Ortsteil Reisenbach bestehenden Abgrenzungssatzung in den bebauten Ortsteil einzubeziehen.

Ähnlich gestaltet sich auch ein Bauvorhaben am südwestlichen Ortsrand von Mörschenhardt, wo ein privater Bauherr die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage an der Ernsttaler Straße beabsichtigt, und das Vorhaben nach derzeitigem Stand planungsrechtlich größtenteils im Außenbereich liegt. Auch hier war das Gremium mit der Erweiterung der für den Ortsteil Mörschenhardt bestehenden Abgrenzungssatzung einverstanden.

Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass das Gremium die Behandlung des Prüfberichts der Gemeindeprüfanstalt hinsichtlich der Bauausgaben der Gemeinde Mudau aus den Jahren 2017 bis 2021 und ein Bauplatzverkauf am Rumpfener Buckel beschlossen hat. Auch waren alle Wahlvorschläge aus der öffentlichen Gemeindewahlausschuss-Sitzung vom 4. April zugelassen worden, die im Neckar-Odenwald-Kreis einheitlich in der Kalenderwoche 16 veröffentlicht werden.

Über die Übergabe des Bewilligungsbescheids für die Flurneuordnung Reisenbach in Höhe von 1,042 Millionen Euro haben die FN bereits berichtet. L.M.

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten