Scheidental. Von größtem Interesse waren die Tagesordnungspunkte der jüngsten öffentlichen Ortschaftsratssitzung im Bürgersaal des ehemaligen Scheidentaler Rathauses unter Vorsitz von Ortsvorsteher Klaus Schork. Entsprechend gut besetzt war der Zuhörerraum.
Es war klar und auch verständlich, dass der Mudauer Ortsteil auch weiterhin seinen Wahlbezirk im Ort behalten und mit mindestens einem Vertreter im Gemeinderat vertreten sein möchte.
Aus diesem Grund beschloss das Gremium, dass die unechte Teilortswahl für den Ortsteil Scheidental, der bisher zwei Sitze hatte, beizubehalten sei und lehnte eine Zusammenlegung der Wahlbezirke mit einem anderen Ortsteil ab. Analog dazu wurde, unter Beibehaltung von Ortsvorsteher und Ortschaftsräten einer Änderung der Hauptsatzung zugestimmt.
Freiflächen-Photovoltaik
Zum Tagesordnungspunkt „Anfragen zu Freiflächen-Photovoltaik“ stimmte man der vorgestellten 18 Hektar großen Fläche zu, hatte jedoch gegen die Ausweisung von weiteren PV-Flächen erhebliche Bedenken, weil dadurch das Landschaftsbild noch weiter verstärkt beeinträchtigt, regelrecht zersplittert und zerschnitten wird und selbst zu der zugestimmten Fläche die Auswirkungen noch recht unbekannt seien.
Ferner war der Ortschaftsrat der Meinung, dass von der im Gemeinde-Kriterienkatalog festgelegten jährlichen Maximalgröße für PV-Flächen nicht der größte Anteil allein auf der Gemarkung Scheidental ausgewiesen werden sollte. Deshalb entschieden die Bürgervertreter, dass über weitere PV-Flächen erst zu entscheiden sei, wenn für die Fläche mit 18 Hektar das Bauleitplanverfahren abgeschlossen und die PV-Anlage vollständig hergestellt ist.
Leidiges Thema
Als weiteres leidiges Thema taucht im Scheidentaler Ortschaftsrat immer wieder der Windpark „Markgrafenwald“ der Gemeinde Waldbrunn auf. Schon 2013 gab es wegen dem Transport der WKA-Materialien durch die Ortsdurchfahrt Scheidental eine Trassenplanung beziehungsweise eine Streckenprüfung mit dem Ergebnis, dass die enge Ortsdurchfahrt mit den Kurven nur durch Entfernung von Geländern, Straßenlampen, Schildern sowie neuen Fahrflächen auf Grünflächen und Vorgärten möglich wäre.
Laut Vorstellung des Ortsvorstehers gibt es seit etwa zwei bis drei Monaten Bemühungen, durch einen Projektierer eine Umfahrung der Ortsdurchfahrt Scheidental zu planen.
Da in der Sitzung davon betroffene Grundstückseigentümer und Pächter anwesend waren, wurde die Sitzung zugunsten von Wortmeldungen unterbrochen.
Sie trugen auch auszugsweise zu dem gewünschten und über 20-seitigen Gestattungsvertrag für die „temporäre Zuwegung“ einzelnen Punkte vor, wie die Wegbreite, das Abtragen von 50 Zentimeter Mutterboden, das Ablegen von Platten oder Schotter.
Nur für die Bauphase?
Die Zuwegung sollte zunächst nur für die Bauphase ausgebaut und errichtet werden, aber der Projektierer will auch nach dem Ende der WEA-Bauphase jederzeit die Berechtigung haben, wenn dies für den Betrieb, die Wartung, die Reparatur und den Abbau der WEA benötigt werden sollte (erneute temporäre Nutzung der Grundstücke).
Die Vertragslaufzeit soll 25 Jahre betragen, und es wird dafür eine dinglichen Sicherung im Grundbuch verlangt. Betroffen sind von der „Umfahrung“ auch Grundstücke und Wirtschaftswege, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden.
Zusammenfassend gibt es zu der geplanten „Umfahrung“ erhebliche Bedenken.
Beispielsweise wurden genannt: 1. Es sind mehrere Schutzgebiete betroffen wie Denkmalschutz mit dem Verlauf des Limes, ein Landschaftsschutzgebiet sowie FFH-Flächen.
2. Es wird das Befahren von Gemeindewegen/Feldwegen und deren Belastbarkeit durch die Schwerlastfahrzeuge bezweifelt.
Beeinträchtigungen befürchtet
3. Die Frage: „Wie erfolgt die Herstellung der Anschlüsse der Umfahrungstrasse über Gemeindewege an die Landesstraße?“ Denn betroffen sind Acker- und Wiesenflächen mit Staunässe, das Überfahren vom Gewässer Elz ist notwendig, durch Abschieben und dem seitlichen Lagern des Bodenaushubmaterials wird eine Trasse von rund zehn Metern Breite betroffen sein, es werden erhebliche Beeinträchtigungen bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung entstehen, weil die Grundstücke regelrecht „zerschnitten“ werden.
4. Die Grundstückseigentümer haben Ausfall von Pachteinnahmen über einen größeren noch nicht absehbaren Zeitraum, weil die „Umfahrungsflächen“ über viele Jahre keine oder nur sehr geringen Ertrag bringen, es müssen zahlreiche Obstbäume beseitigt werden, es gibt eine Wertminderung der Grundstücke durch den Eintrag einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch.
5. hat ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Gemeinde und verschiedener Fachbehörden zu erfolgen.
Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse und erheblichen Bedenken hat der Ortschaftsrat einstimmig beschlossen, die geplante „Umfahrung Scheidental wegen des Windparks Markgrafenwald“ abzulehnen. Nach einigen Bekanntgaben schloss der Ortsvorsteher die konstruktiv verlaufene Sitzung.
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