Mosbach. Nach drei Verhandlungstagen und unter hohen Sicherheitsvorkehrungen fiel am Freitag das Urteil im Mordprozess am Mosbacher Landgericht. Der 51-jährige Angeklagte, der am 25. Februar zunächst seine Frau und dann einen Nachbarn jeweils mit zahlreichen Messerstichen getötet hatte (die FN berichteten) wurde wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Darüber hinaus stellte das Gericht die "besondere Schwere der Schuld" des türkischstämmigen Familienvaters fest.
Mit Handy "abgehört"
"Die mangelhafte technische Ausstattung des Gerichts", wie es Richter Dr. Alexander Ganter formulierte, verzögerte den Auftakt des dritten Prozesstags. Es dauerte eine halbe Stunde, bis endlich eine Audioaufnahme des Angeklagten abgespielt werden konnte, die nach dessen Auffassung den Beweis dafür lieferte, dass seine Ehefrau intimen Kontakt zu dem ebenfalls getöteten Nachbarn gehabt hatte. Mit einem Handy hatte er die 48-Jährige zu Hause "abgehört".
"Die haben Sex gemacht. Das ist mein Beweis", so der Beschuldigte, der nach einem Selbstmordversuch am Montag Verbände an beiden Handgelenken trug. Viel mehr als Rauschen, der Stimme der Getöteten und einem läutenden Telefon war für die zahlreichen Zuhörer im Saal aber nicht zu vernehmen.
Wut, Hass und Vernichtungswille
"Selten liegt ein Doppelmord klarer auf der Hand als hier", sagte Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering eingangs seines Plädoyers. Der narzisstisch veranlagte Täter habe seine Frau als Besitz angesehen. Als sich das Paar immer weiter voneinander entfernte, habe er beschlossen, sie zu zerstören. "Wie man einen Kühlschrank zum Sperrgut gibt, wollte er sie loswerden. Er hat sie gehasst und glaubte, er dürfe sie wegen eines vermeintlichen Verhältnisses mit dem Tod bestrafen", so Heering. Gipfel des Zynismus sei die Aussage gewesen, dass sich seine Frau all das selbst zuzuschreiben hätte. "Der Angeklagte machte sich zum Richter und Henker in der eigenen Sache. Er wollte seine Frau töten."
Auch die Tötung des Nachbarn sei nicht zufällig passiert. "Er metzelte - anders kann man es nicht sagen - den Mann mit 21 Stichen nieder. Wut, Hass und Vernichtungswille trieben ihn an. Von Selbstverteidigung war da keine Spur", stellte der Oberstaatsanwalt klar. Am Vorliegen niedriger Beweggründe könne es keinerlei Zweifel geben. Heering: "Deshalb muss ihn die volle Härte des Gesetzes treffen - und das kann bei zweifachem Mord nur lebenslange Haft sein. Außerdem beantrage ich, die besondere Schwere der Schuld festzustellen."
Rechtsanwalt Werner Meisenbach, der Tochter und Sohn der getöteten Frau als Nebenkläger vertrat, betonte, dass es für seine Mandanten vor allem darum gehe, das Andenken an ihre Mutter zu schützen. "Es gibt nichts, was auf ein intimes Verhältnis zum Nachbarn hinweist. Das ist ein reines Hirngespinst", stellte Meisenbach klar. Der Nachbar sei der beste Freund des Sohnes gewesen und habe die Getötete selbst "Mama" genannt. Auch das zeige, wie irrsinnig der Verdacht des Angeklagten gewesen sei. "Ich ging in die Küche und holte ein Messer, weil ich meine Frau wegmachen wollte. Ich wollte beide töten", zitierte Meisenbach den 51-Jährigen aus der polizeilichen Vernehmung. Seine beiden Mandanten hätten während des Prozesses sehr gelitten. "Allein die Stimme der ermordeten Mutter nochmals unter diesen Umständen hören zu müssen, war eine einzige Qual", so der Rechtsanwalt.
Als Vertreterin der Witwe des Nachbarn machte Rechtsanwältin Lore Pfisterer deutlich, dass die Frau des Täters in 32 Jahren Ehe "durch die Hölle" gegangen sei. Der 33-jährige Nachbar habe sterben müssen, weil er helfen wollte: "Das war sein Todesurteil. Er wurde systematisch abgeschlachtet." Zwei Menschen seien tot, zwei Familien zerstört. Zwei kleine Kinder hätten ihren Vater auf grausame Art verloren. Für sie, so Pfisterer abschließend, sei in diesem Fall auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Thomas Dominkovic, der Verteidiger des Angeklagten, betonte in seinem Plädoyer: "Die Tat liegt auf der Hand. Mein Mandant hat gestanden. Es ist unglaublich schlimm, was hier passiert ist. Aber es war in beiden Fällen kein Mord." Der Raum für niedrige Beweggründe sei aufgrund der Kurzschlusssituation nicht da gewesen. Vom Angeklagten selbst war abschließend nichts von Schuldgefühlen oder Reue zu hören. Stattdessen suchte der 51-Jährige erneut die Schuld bei den Opfern.
Niedrige Beweggründe
"Wir sind überzeugt davon, dass die Tat schon lange ins Auge gefasst war. Und an diesem Tag ist das Fass übergelaufen", so Richter Dr. Alexander Ganter in der Urteilsbegründung.
Die Morde seien aus niedrigen Beweggründen geschehen. "Und dabei spielt es absolut keine Rolle, ob es zwischen Ehefrau und Nachbar ein Verhältnis gab, oder nicht. Wir leben hier in Deutschland, und da rechtfertigt nichts eine solche Tat", stellte Ganter klar. An der "besonderen Schwere der Schuld" gebe es keine Zweifel.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/mosbach_artikel,-mosbach-mudau-limbach-lebenslaenglich-fuer-zweifachen-mord-_arid,813882.html