Volksantrag

Netz „Agenturen für Innenentwicklung“ gefordert

Die 24 Trägerorganisationen des Volksantrages gegen den Flächenverbrauch „Ländle leben lassen“ fordern die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von „Agenturen für Innenentwicklung“.

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Ein Bagger steht bei Sonnenaufgang an einem Neubaugebiet. Um den Flächenverbrauch einzudämmen, fordern 24 Trägerorganisation im Land ein Netz „Agenturen für Innenentwicklung“. © DPA

Odenwald-Tauber/Stuttgart. Die 24 Trägerorganisationen des Volksantrages gegen den Flächenverbrauch „Ländle leben lassen“, darunter auch der Landesbauernverband Baden-Württemberg und damit auch die Kreisbauernverbände Main-Tauber und Neckar-Odenwald, fordern die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von „Agenturen für Innenentwicklung“. Diese sollen die Kommunen dabei unterstützen, Leerstände und Baulücken einer Nutzung zuzuführen und so Neubaugebiete auf der grünen Wiese zu vermeiden.

Vorrang festgeschrieben

Im Baugesetzbuch ist ein Vorrang der Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme neuer Flächen festgeschrieben. Gute Beispiele in der Städtebauförderung und im Entwicklungsprogramm ländlicher Raum zeigen, dass dies durchaus möglich ist. Viele Kommunen fühlen sich allerdings überfordert, wenn sie mit hunderten von Eigentümern verhandeln sollen. Hier sollen nach Ansicht des Volksantragsbündnisses „Agenturen für Innenentwicklung“ unterstützen. „Die Notwendigkeit hat die Regierung eigentlich erkannt“, so Gerhard Bronner vom Landesnaturschutzverband. „Im Koalitionsvertrag sind ,Flächen-Scouts’ auf regionaler Ebene genannt. Bisher gibt es sie noch nicht, vermutlich wären statt der Region auch kleinere Einheiten sinnvoll.“

Gute Erfahrungen

Das Bündnis gegen den Flächenverbrauch verweist auf die guten Erfahrungen, die mit dem Netz von Energieagenturen und den Landschaftserhaltungsverbänden gemacht wurden. „Ohne diese Einrichtungen wären die Energiewende und der Schutz der Artenvielfalt aussichtslos“, so BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch. „Auch beim dritten Mega-Umweltproblem im Land, dem Flächenverbrauch, brauchen wir vergleichbare Strukturen“, ergänzt sie.

„Die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von ,Agenturen für Innenentwicklung’ ist dringend erforderlich, um Leerstände und Baulücken einer sinnvollen Nutzung zuzuführen und den Neubau auf der grünen Wiese zu vermeiden“, so BLHV-Präsident Bernhard Bolkart, „Wir sind davon überzeugt, dass die Einführung dieser ,Agenturen für Innenentwicklung’ einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Natur und zur nachhaltigen Entwicklung unserer Landwirtschaft leisten wird.“

„Um den Außenbereich zu schonen, muss die Landesregierung Vorhaben zur Innenentwicklung stärker fördern. Ein flächendeckendes Netz von ,Agenturen für Innenentwicklung’ soll die Kommunen beraten und sie bei der Umsetzung innovativer Konzepte unterstützen“, fordert Marco Eberle, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes. Die Unterschriftensammlung für den Volksantrag hat mittlerweile die Hälfte der 40 000 Unterschriften erbracht.

Bis April 2024 muss die Sammlung abgeschlossen sein.

2,5 Hektar pro Tag

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag hat die Landesregierung Baden-Württemberg festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. In den letzten Jahren wurden jedoch durchschnittlich zwischen fünf und sechs Hektar unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt – Tendenz steigend. Die bislang ergriffenen Maßnahmen – etwa im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – reichen also nicht aus, dieses Ziel wirksam umzusetzen. Deshalb haben sich mehr als 20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände um einen Trägerkreis aus Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Landesverband Baden-Württemberg, Landesnaturschutzverbund BadenWürttemberg (LNV), Landesbauernverband (LBV) und Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen“ verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.

40 000 Signaturen nötig

Für den Volksantrag werden knapp 40 000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum innerhalb eines Jahres erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden.

Digital nicht möglich

Eine digitale Unterzeichnung ist nicht möglich. Unterschriftenblätter gibt es bei allen Geschäftsstellen der Partner, auf Veranstaltungen, bei zahlreichen weiteren Sammelstellen oder online zum Ausdrucken. Das unterschriebene Dokument kann dann an die darauf angegebene Sammeladresse versendet oder in einer der insgesamt 70 Sammelstellen abgegeben werden.

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