Tauber-Odenwald/Freiburg. Die Pfarrei Lauda leitet in Zukunft Pater Joachim Seraphin, der bisher in Külsheim seelsorgerisch tätig ist, für Tauberbischofsheim bleibt Pfarrer Thomas Holler zuständig.
Die Auswahl der neuen Pfarrer sowie die Entscheidung über die Namen der Pfarreien und Kirchengemeinden erfolgte unter Einbeziehung des Votums von Ausschüssen der jeweils zuständigen Pfarrgemeinderäte und der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter, der Dekane sowie der Personalkommission. Auf dieser Grundlage traf Erzbischof Stephan Burger nun die finalen Entscheidungen.
Kirchenentwicklung 2030
Erzbischof Stephan Burger erklärte zu den beiden Entscheidungen: „,Kirchenentwicklung 2030’ bedeutet für mich auch, dass wir eine Kultur des gemeinsamen Umgangs schaffen, die die Erzdiözese Freiburg auch unter sehr stark veränderten Rahmenbedingungen durch die nächsten Jahrzehnte trägt. Als Christen wollen wir für die Menschen vor Ort da sein und ihnen von unserem Glauben, von der frohen Botschaft Jesu erzählen. Dafür braucht es Freiräume und Partizipationsmöglichkeiten für die Menschen, die sich hauptberuflich oder ehrenamtlich engagieren – besonders in der Seelsorge. Deshalb war es mir von Anfang an wichtig, die Verantwortlichen vor Ort in die Besetzung der Pfarrerstellen und die Namensfindung für die Pfarreien und Kirchengemeinden einzubeziehen. Dadurch hoffe ich, den Menschen auch Vertrauen in den weiteren Prozess der Kirchenentwicklung geben zu können.“
Die Ernennung der Pfarrer wird für eine Amtsdauer von acht Jahren erfolgen, in der Regel mit der Möglichkeit einer Amtsverlängerung um weitere sechs Jahre. In ihrer künftigen Funktion werden die Pfarrer die Gesamtverantwortung für Pastoral und Verwaltung tragen, das Seelsorgeteam leiten, die Kirchengemeinde rechtlich vertreten und aktiv in pastoralen Handlungsfeldern der Pfarrei mitarbeiten. Sie sollen ein vielfältiges und lebendiges Gemeindeleben entwickeln, Teams in die Gestaltung kirchlichen Lebens einbinden und Mitarbeiter gemäß ihren Charismen fördern.
Weil die Übernahme dieser vielschichtigen Aufgaben unterschiedliche persönliche sowie fachliche Kompetenzen und Erfahrungen voraussetzt, mussten bereits für die Bewerbungen auf die Leitungspositionen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Voraussetzung für die Übertragung der Leitungsstelle war etwa eine Dienstzeit von mindestens zehn Jahren nach der Priesterweihe, die erfolgreiche Ablegung der nach der Ausbildungsordnung vorgesehenen zweiten Dienstprüfung und die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Qualifizierungsprogramm, das eigens für die Pfarrer entwickelt wurde.
Anfang 2023 waren alle Priester der Erzdiözese Freiburg über die notwendigen Voraussetzungen und den Ablauf des Bewerbungsverfahrens informiert worden und hatten danach die Möglichkeit, ihr Interesse zu bekunden. Nach erfolgreicher Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren führten die Bewerber Gespräche mit dem zuständigen Dekan, einem Ausschuss der Pfarrgemeinderäte sowie einem Ausschuss der pastoralen Mitarbeitern. Sie alle gaben im Anschluss Stellungnahmen ab, die der Erzbischof bei der Stellenvergabe berücksichtigte.
Abstimmungen zur Namensfindung der neuen Pfarreien und Kichengemeinden
Der Entscheidungsprozess zur Namensfindung für die neuen Pfarreien und Kirchengemeinden erfolgte auf Grundlage von Abstimmungen aus den lokalen Projekten der Kirchenentwicklung. Aus den aktuell 1056 Pfarreien werden ab 1. Januar 2026 insgesamt 36 neue Pfarreien gebildet, die gleichzeitig – im staatsrechtlichen Sinne – Kirchengemeinden sein werden. Der Zusammenschluss erfolgt dabei durch Zulegung: Jeweils eine aktuell existierende Pfarrei und Kirchengemeinde bleibt als Rechtsgröße bestehen, die anderen Pfarreien aus dem künftigen Verbund schließen sich mit ihr zusammen.
Die Raumplanung war bereits 2021 beschlossen worden. Nun ging es darum zu entscheiden, wie die künftigen Pfarreien und Kirchengemeinden benannt werden. Aufgrund kirchenrechtlicher Vorgaben ergibt sich der Name der Pfarrei aus der Festlegung der Pfarrkirche; Patronat und Ort der Pfarrkirche bestimmen somit den Namen der Pfarrei. Für den Prozess der Namensfindung wurden zunächst die Verantwortlichen aus den künftigen 36 Pfarreien aufgerufen, Voten zum kirchenrechtlichen Namen und Sitz ihrer Pfarrei sowie zum staatskirchenrechtlichen Namen ihrer Kirchengemeinde abzugeben.
Um bereits vor der Bildung der neuen Pfarreien diese und andere wichtige Entscheidungen auf lokaler Ebene treffen zu können, wurde eigens ein „Vorfeld-Entscheidungen-Gesetz“ (VEG) geschaffen und damit einhergehend zwei neue Gremien – die Vollversammlung aller Pfarrgemeinderäte und die Vollversammlung aller Stiftungsräte – ins Leben gerufen. Diese entschieden zwischen verschiedenen Modellen der Zusammenarbeit. Nach intensiven Beratungen dieser Gremien wurde über Vorschläge zum Namen sowie zum Pfarreisitz abgestimmt. Die Ergebnisse gingen anschließend dem Erzbischöflichen Ordinariat zu, wo sie nach rechtlicher Prüfung Erzbischof Stephan Burger zur finalen Freigabe vorgelegt wurden. Per Dekret werden die Namen aller künftigen Pfarreien dann durch den Erzbischof genehmigt.
Die folgende Übersicht zeigt die verabschiedeten neuen Namen der Pfarreien und Kirchengemeinden nach erfolgter Zulegung sowie die ihnen künftig vorstehenden Pfarrer in er Region Odenwald-Tauber: St.-Jakobus-Kirchengemeinde Lauda: Leiter Pater Joachim Seraphin; St. Martin-und-Lioba-Kirchengemeinde Tauberbischofsheim: Leiter Pfarrer Thomas Holler; St. Oswald-Kirchengemeinde Buchen: Leiter Pfarrer Frederik Reith; St.-Maria-Kirchengemeinde Mosbach-Neckarelz: Leiter Pfarrer Michael Gartner.
Der bisherige Dekan von Buchen, Johannes Balbach, wird neuer Leiter der Kirchengemeinde St. Marien in Weinheim. ktm/pef
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