Terrassenfreibad - Bauliche Veränderungen notwendig. Mietvertrag soll zum 1. Januar 2023 ausgeschrieben werden.

Kiosk wird für Zukunft fit gemacht

Von 
Peter D. Wagner
Lesedauer: 
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Terrassenbades in Lauda soll der Kiosk umgebaut und umgestaltet werden. © Peter D. Wagner

Lauda. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Terrassenbades in Lauda soll der Kiosk umgebaut und umgestaltet werden.

Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig gefasst. Aus dem Gremium wurde die hohe Bedeutung des Terrassenfreibades für die Bürgerschaft hervorgehoben. Zudem wurde die Forderung und Notwendigkeit bekräftigt, in Form einer Übergangslösung den Kioskbetrieb während der Umbaumaßnahme zum Beispiel mit einem Foodtruck, Imbissstand oder ähnlichem Provisorium aufrecht zu erhalten.

Bei dem im Jahr 1962 eröffneten Terrassenbad werden vor allem bauliche Veränderungen des Kiosks, der noch unverändert aus der Erbauungszeit stammt, für erforderlich erachtet, da sich betriebstechnische und gesundheitsrechtliche Normen geändert haben.

So ist zum Beispiel die Kreuzung von verschmutztem Geschirr mit der aufgegebenen Ware nicht mehr zulässig.

Der aktuelle Pächter kam in den letzten Jahren immer wieder auf die Verwaltung bezüglich einer Entkopplungsmöglichkeit des Kioskbetriebs vom Freibadbetrieb zu. Dadurch könnte die Saison verlängert oder auch ein Betrieb in den Abendstunden bei geschlossenem Bad ermöglicht werden, beispielsweise in Form eines Lieferdienstes oder Abholservices. Ebenso wäre eine separate, barrierefreie Toilettenanlage für die Kioskgäste bei geschlossenem Bad sinnvoll.

Zudem würde damit eine barrierefreie Lösung für den Badebetrieb zur Verfügung stehen.

Mit dem aktuellen Pächter wurde 2017 ein Mietvertrag mit fünfjähriger Laufzeit geschlossen, der zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden kann. Aktuell beläuft sich der Pachtzins auf null Euro, allerdings sollen bei einem neuen Pachtvertrag die Investitionskosten über einen Zeitraum von 20 Jahren refinanziert werden, so dass eine weithin unentgeltliche Überlassung wie aktuell ausscheidet.

Bei der Verwaltung haben in den letzten Monaten bereits mehrere Gastronomen vorgesprochen, die an einem Betrieb unter den genannten Bedingungen interessiert wären. Auch der aktuelle Pächter könnte sich eine Bewerbung vorstellen.

Um keinen Anbieter aus dem Bewerbungsverfahren auszuschließen oder zu benachteiligen, ist ein offenes Vergabeverfahren vorgesehen. Hierbei soll neben der Mindestpacht sowohl das gastronomische Konzept, die Erfahrung und die Verknüpfung zum Schwimmbadbetrieb als auch die Nachhaltigkeit bewertet werden.

Der Betrieb des Kiosks wird dann zum Saisonbeginn 2023 auf den ausgewählten Bieter übergehen. Die Finanzierung des Umbaus wird gegebenenfalls im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 oder 2024 entsprechend berücksichtigt.

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten