Külsheim. Ein Antrag auf Genehmigung zur Errichtung von drei Windenergieanlagen zwischen Külsheim und Steinbach durch die Firma ABO Wind AG (Wiesbaden) ließ die Gemeinderäte und Stadtverwaltung am verfassungsrechtlichen Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung zweifeln. Es handelt sich um einen Antrag auf Repowering. Vier bestehende Anlagen sollen durch drei neue, deutlich höhere ersetzt werden.
Flächennutzungsplan sieht Maximalhöhe vor
Wie Bauamtsmitarbeiterin Irene Trabold ausführte, sieht der Flächennutzungsplan für dieses Gebiet eine Maximalhöhe für Windenergieanlagen (WEA) von 80 Meter Nabenhöhe vor. Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. September 2024 das Einvernehmen für die Anlagen mit 175 Meter Nabenhöhe versagt. Das Landratsamt teilte der Gemeine nun mit, dass man beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen und die Genehmigung nach Bundesemissionsschutzgesetz zu erteilen. Die Gemeinde wurde aufgefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Trabold erklärte, die WEA seien im Außenbereich zulässig, wenn dem öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Festlegung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan seien solche Belange. Allerdings müssten die verschiedenen öffentlichen Belange gegeneinander abgewogen werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien diene dem verfassungsmäßigen Ziel des Klimaschutzes und habe ein überrangiges öffentliches Interesse. Nach Rechtsauffassung des Landratsamts als Genehmigungsbehörde überwiege das öffentliche Interesse am Ausbau. Diese Auffassung bestätigten auch mehrere Urteile zum Thema.
Külsheim hatte durch einen Anwalt die Möglichkeit einer Klage gegen die Genehmigung prüfen lassen. Laut dessen Aussage sei eine Klage zwar möglich, habe aber keine Erfolgsaussichten.
Bürgermeister Thomas Schreglmann betonte, die Verwaltung sei weiterhin der Meinung, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Verwiesen wurde hier auf die Lage der Flächen in freier Landschaft ohne Bäume und so die Auswirkungen der WEA auf die Landschaft, weshalb man die Höhenbegrenzung festgelegte. „Es kann nicht sein, dass die kommunale Selbstverwaltung so ausgehebelt wird“, ärgerte er sich.
Auf Fragen aus dem Gremium hieß es, ein Bürgerbegehren sei nur gegen einen Gemeinderatsbeschluss möglich, nicht gegen die Genehmigung des Landratsamts. Eine Klage sei von der Rechtsschutzversicherung der Gemeinde nicht gedeckt.
Der Abstand der Anlagen zu der Wohnbebauung liege bei 1000 Meter. Weiter hieß es, alle Grundstückseigentümer, die von der Planung betroffen sind, hätten die Verträge unterschrieben.
Katja Firmbach betonte, Vorgaben zu Höhengrenzen im Flächennutzungsplan seien Makulatur, wenn diese durch neue Gesetze nicht mehr greifen.
Eric Bohnet stellte fest, die Gemeinde sei für die Energiewende und tue auch viel auf kommunaler Ebene dafür. Er verwies aber auch darauf, dass man diesen dann auch ein Bestimmungsrecht lassen müsse. „So kann man nicht mit Kommunen umgehen.“
Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat dafür, das Einvernehmen auch weiterhin abzulehnen. Schreglmann erklärte, er selbst würde es rechtlich auf eine Klage ankommen lassen. Man biete dem Ausbau der erneuerbaren Energien genügend Spielraum, da müssten auch solche Begrenzungen akzeptiert werden.
Wie man weiter vorgeht, muss man nun nach der Genehmigung durch das Landratsamts entscheiden.
Keine Einwände gegen an anderer Stelle geplante Anlagen
An anderer Stelle der Gemeinde ist man mit den neuen großen Windrädern einverstanden. So wollen Stadt und Stadtwerke in den kommenden Jahren gemeinsam im Gewann „Taubenloch“ fünf WEA mit 130 bis 160 Meter Nabenhöhe errichten. In der nächsten Zeit werden hierfür Gutachten unter anderem zum Naturschutz erstellt.
Ein Bürger fragte sich, warum man diese Anlagen plane, die anderen dafür aber ablehne. Schreglmann verwies hier auf die unterschiedlichen Lagen und damit Auswirkungen. Drei große WEA wären am Standort der Ablehnung zu dominant im Vergleich zu den bisher vier kleineren.
In der Sitzung des Külsheimer Gemeinderats notiert
In seiner letzten Sitzung des Jahres beschäftigte sich der Külsheimer Gemeinderat im Eiersheimer Gemeindezentrum mit verschiedenen Themen und Informationen. Zuvor hatte sich ds Gremium nichtöffentlich zur Haushaltsklausur getroffen. Bürgermeister Thomas Schreglmann sagte zum Thema in der öffentlichen Sitzung, die Finanzsituation in Deutschland sei nicht rosig. Auch die Kommunen merkten, dass ihre finanziellen Mittel bröckelten. Es sei kein Ende des Tunnels in Sicht. „Es liegen ein paar spannende Jahre vor uns.“
Schreglmann warb für die Nutzung des Programms Leader Badisch-Franken. Bei der Kleinprojektförderung für Maßnahmen bis 20 000 Euro sei ein Zuschuss bis 80 Prozent möglich. Damit seien zum Beispiel die öffentlichen Kunstprojekte in Külsheim gefördert worden.
Der Bürgermeister informierte darüber, dass der Förderverein des Kindergartens Steinbach den Zuschuss für die Anschaffung eines Kindergartenbusses nicht abrufen werde, da sich der Verein gegen dessen Anschaffung entschieden habe. Das Bringen der Kinder zum Vorderen Messhof gelinge auch so gut.
Dank sprach Schreglmann allen Organisatoren und Mitwirkenden der Adventsveranstaltungen in der Gesamtstadt aus.
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der dauerhaften oder zeitweisen Entwidmung und Einziehung von Feldwegen (Weggrundstücken) für den Solarpark Uissigheim zu. „Befristet“ bedeutet bis zum Rückbau des Parks. Die 0,7 Hektar großen Flächen werden getauscht. Eines der Areale, die man dafür erhalten wird, liegt am Waldrand Richtung Gamburg, das andere am Pfaffenbrunnen. Beides sind Ackerflächen. Der Tausch ist noch nicht beurkundet, da der nun getroffene Gemeinderatsbeschluss dafür notwendig ist.
Irina Joas kritisierte, dass der Müll von Nutzern der Verkaufsautomaten trotz dort vorhandener Mülleimer in der Landschaft entsorgt werde. Schreglmann sah zu seinem Bedauern dagegen kaum Handlungsmöglichkeiten. Generell wurde festgestellt, der Gesetzgeber müsste handeln. Die Automaten dürften bisher genehmigungsfrei aufgestellt werden. Ändere man dies nicht, würden sie das ganze Land überziehen.
Auch Külsheimer und Eiersheimer Bürger hatten einige Anliegen, die die Gemeine prüfen und wenn möglich umsetzen will. So wurde der schlechte Zustand des Feldwegs zum Holzplatz am alten Sportplatz Eiersheim moniert. Unschön umgesetzt ist laut einem Bürger das Urnenfeld mit Baum im Friedhof der Ortschaft. Auch dort soll die Situation geprüft werden, ebenso wie der Zustand der Wege im Friedhof. Geäußert wurde der Wunsch nach programmierbaren Thermostaten für die Heizung des Gemeindezentrums Eiersheim. Aktuell müsste man zwei bis drei Stunden vor jeder Nutzung persönlich die Heizung einschalten, sonst sei es dort zu kalt.
Auf eine Bürgerfrage zum Sachstand des Neubaugebiets Eiersheim sagte Bauamtsleiter Heiko Wolpert, man habe diverse Anläufe gebraucht, um Grundstücke ankaufen zu können. Entweder gebe es überhaupt keine Verkaufsabsicht oder die verlangten Preise seien zu hoch. Nun habe gebe es Verkaufsbereitschaft von Eigentümern potenziell geeigneter Flächen im Bereich Birnberg oder im Gewann „Flößlein“ an der Lagerhalle. Im nächsten Schritt erfolge die technische Prüfung unter anderem zum Kanalbau sowie eine Kostenkalkulation. bdg
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/kuelsheim_artikel,-kuelsheim-kuesheimer-gemeinderat-haelt-an-ablehnung-fest-_arid,2271309.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/kuelsheim.html