Klepsau. Dass Biber unter Artenschutz stehen, ist allgemein bekannt. Dasselbe gilt jedoch auch für tote Tiere. Offenbar war dies Unbekannten egal. Bereits in der Nacht vom 21. auf den 22. April wurde auf der Landesstraße 1025 zwischen Klepsau und Krautheim in der Nähe des ehemaligen Sägewerks ein Biber überfahren. Als der zuständige Biberberater den Kadaver am 24. April gegen 7 Uhr einsammeln wollte, war dieser unauffindbar. Dem Biberberater dieses Bereichs wurden im vergangenen Jahr bereits zwei weitere tote Biber gemeldet, die jedoch nicht mehr auffindbar waren.
Hinweise zum Verbleib der Biber werden unter Telefonnummer 09341/810 vom Fachbereich Gewerbe und Umwelt der Polizei Tauberbischofsheim entgegengenommen.
Biber sind nachtaktiv und überqueren Straßen vorrangig in der Zeit zwischen Mitternacht und den Morgenstunden in der Nähe von Gewässern, so dass in diesen Zeiten besondere Vorsicht vorherrschen sollte.
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