Neues Baugebiet

„Krautgärten“ können kommen

Zweites, nunmehr ergänzendes Verfahren, mit Satzungsbeschluss beendet

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hvb
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Etliche Anregungen und Bedenken gab es gegenüber dem Baugebiet Krautgärten in Pülfringen, die bei der öffentlichen Gemein-deratssitzung am Montag von Planer Edgar Kraft vorgetragen und erwidert wurde. © Walter Ingenieure

Königheim. Es war der letzte Auftritt von Edgar Kraft vom Büro Walter Ingenieure bei einer Königheimer Gemeinderatssitzung. Über Jahre stand er der Kommune bei Bauleitplanungen und Bebauungsplänen zur Seite. Bei der Gemeinderatssitzung am Montag dauerten seine Erläuterungen mehr als eine Stunde, denn es ging um den nicht unumstrittenen Bebauungsplan „Krautgärten“ sowie die Teiländerung „Am großen Baum“ auf Gemarkung Pülfringen.

Bereits 2022 befasste sich das Gremium mit diesem Thema, im Mai 2023 wurde dann gemäß Paragraf 13b Baugesetzbuch, der ein vereinfachtes Verfahren vorsah, dann der Satzungsbeschluss gefasst. Diesen Paragrafen kippte allerdings das Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung, dass es gegen europäisches Recht verstößt.

Der Bundestag beschloss für betroffene Bebauungsplanverfahren nach Paragraf 13b eine „Reparaturvorschrift“, die ein ergänzendes Verfahren beinhaltet und deren Frist am 31. Dezember dieses Jahres endet. Deshalb, erläuterte Kraft, müsse der Satzungsbeschluss des Königheimer Gemeinderats – so der Plan bewilligt werden soll, – in dieser letzten Sitzung im laufenden Jahr gefasst werden.

Nach der letzten Offenlegung, die am 4. Dezember endete, galt es, Anregungen und Bedenken von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange aufzunehmen und Stellung zu beziehen. Allein die Liste der drei Bürger, die Bedenken geäußert hatten, füllte elf Seiten, die Kraft allesamt vorlas. Bei den Trägern öffentlicher Belange waren es dann nochmals 23.

Kritik gab es bei dem Retentionsgraben, der bis zu acht Meter breit und in Kaskaden angelegt werden soll, weil die Ableitung des Oberflächenwassers über den Kanal in der Bretzinger Straße nur gedrosselt erfolgen könne. Zum einen wurde bezweifelt, dass das Oberflächenwasser überhaupt versickern könne und vermutet, dass die Planung fehlerhaft sei, zum anderen moniert, dass die künftigen Grundstücksbesitzer nichts von der Grabenfläche hätten, diese aber pflegen sollten.

Viele andere Bedenken, wie bestehende Obstbäume, das Tierwohl oder eine sich möglicherweise verringernde Tierzahl wurden ebenfalls genannt. Zudem gab es Zweifel, ob das Baugebiet überhaupt attraktiv sei für junge Familien. Schließlich liege es an einer viel befahrenen Kreisstraße, die auch Lkw mit Erdaushub nutzten, um diesen zum ehemaligen Schotterwerk Schweinberg zu bringen.

Als Planer legte Edgar Kraft seine Stellungnahmen dar, meinte allerdings, dass etliche Bedenken noch aus dem ersten Verfahren stammten. Mittlerweile hätte sich die Sachlage in einigen Punkten verändert. So seien die Zinsen und die Baupreise wieder rückläufig. Die Vorhaltung von sofort bebaubaren Grundstücken sprächen für eine vorausschauende und nachhaltige Gemeindepolitik.

Wie man in Brehmen sehe, würde gebaut werden, wenn entsprechende Grundstücke zur Verfügung stünden. Der Retentionsgraben erfülle alle Anforderungen, was im Wasserrechtsverfahren auch nachgewiesen sei. Grundstückskäufer würden über das Abfließen in den Graben und die Pflicht zur Pflege informiert und wüssten somit, worauf sie sich einließen.

Martin Krentz (Bürgerliste) fragte, ob für das theoretisch für sechs Wohneinheiten vorgesehene Mehrfamilienhaus eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen technisch überhaupt möglich sei. Edgar Kraft bejahte dies.

Bei zwölf Ja-Stimmen und einer Enthaltung von Martin Krentz (Bürgerliste) wurde der Satzungsbeschluss für das Baugebiet „Krautgärten“ in Pülfringen letztlich einstimmig gefasst. hvb

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