Königheim. Aufgrund vermehrter schriftlicher und mündlicher Anfragen aus der Bevölkerung gab Bürgermeister Ralf Dörr in der jüngsten Gemeinderatssitzung einen Überblick über den aktuellen Sachstand sowie die bisherigen Entwicklungen zur Sanierung der Stützmauer in der Schul-/Weinstraße in Königheim. „Damit soll auch der Wunsch des neuen Gemeinderats nach mehr Transparenz berücksichtigt werden“, betonte er.
Problematik geht auf das Jahr 2022 zurück
Die Problematik gehe zurück auf einen Scheunenbrand im September 2022. Da die Mauern der abgebrannten Scheune zuvor eine tragende Funktion hatten und als Stützmauer zur Straße dienten, musste die Schulstraße aufgrund der unklaren Standsicherheit nach dem Feuer gesperrt werden.
Da vom Eigentümer keine Sicherungsmaßnahmen erfolgten, wurde das Landratsamt (LRA) aktiv und setzte einen sogenannten Verwaltungszwang durch. In der Folge wurde ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben, das im November 2023 vorlag. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Stützwand bei einem Abriss der Brandruine nicht mehr standsicher wäre.
Es wurde empfohlen, einen Tragwerkplaner zur weiteren Begutachtung hinzuzuziehen. Ein vom LRA beauftragter Statiker bestätigte im Juli 2024 die tatsächlich nicht mehr gegebene Standsicherheit der Wand und empfahl unter anderem eine zusätzliche Sicherung durch Verankerung im Erdreich.
Im September 2024 begann das Kreisbauamt mit der Suche nach einem geeigneten Fachunternehmen, das die Arbeiten ausführen könnte – zunächst jedoch ohne Erfolg, da keine der zehn angefragten Firmen eine Zusage gab. Im Mai 2025 wurde dem Landratsamt schließlich ein Angebot eines Fachunternehmens aus Rimpar unterbreitet. Dieses umfasste sowohl die Rückverankerung der Wand als auch die Erstellung der hierfür nötigen Ausführungsstatik. In der Folge fanden im Juni 2025 mehrere Ortstermine zwischen Kreisbauamt, Fachunternehmen und Gemeindeverwaltung statt, um die geplanten Maßnahmen abzustimmen.
Nur Ausführungsstatik, keine Rückverankerung
Bei einem weiteren Ortstermin im Juli 2025 sei es zu Unstimmigkeiten gekommen. „Das Kreisbauamt äußerte die Ansicht, dass Teile der angebotenen Maßnahmen – insbesondere die Rückverankerung – nicht zur akuten Gefahrenabwehr erforderlich seien. Die Gemeinde zeigte dafür kein Verständnis, da die Rückverankerung explizit im Standsicherheitskonzept des LRA vom Juli 2024 empfohlen wurde und das Kreisbauamt zuvor monatelang nach einem geeigneten Unternehmen dafür gesucht hatte, das nun zur Verfügung stehen würde“, berichtete Dörr.
Zudem habe das LRA geäußert, die Gemeinde müsse nun selbst aktiv werden. „Auch damit waren wir seitens der Gemeinde nicht einverstanden, da das Landratsamt sich von Beginn an für zuständig erklärt und bis dahin im Rahmen des Verwaltungszwangs eigenständig gehandelt hatte“, erklärte der Rathauschef.
Bei diesem Ortstermin habe das LRA schließlich festgelegt, dass zunächst nur die noch ausstehende Ausführungsstatik kurzfristig beauftragt werden solle, jedoch nicht die Rückverankerung.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/koenigheim_artikel,-koenigheim-die-koenigheimer-schulstrasse-scheidet-die-geister-_arid,2332136.html