Mosbach/Hardheim. Die Weichen für die Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für das Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark „Kornberg/Dreimärker“ sind gestellt. In einer Besprechung im Landratsamt verständigten sich am Donnerstag die beteiligten Fachbehörden und anerkannten Umweltvereinigungen mit den Vertretern der Zeag Erneuerbare Energien GmbH (Heilbronn) und des Büros für Ökologie und Stadtentwicklung Beck (Darmstadt) auf den Umfang der Untersuchungen im Planungsgebiet.
Festgelegt wurden während des zweieinhalbstündigen Termins die Methoden und Pflichten der Gutachter. Aber auch darüber hinausgehende Anregungen der Umweltvereinigungen wurden zu Protokoll genommen. Fragen aus dem Publikum waren nicht zugelassen. Dafür soll es im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Erörterungstermin geben.
Zeag-Geschäftsführer Harald Endreß stellte zunächst das Projekt mit sechs Windrädern kurz vor. „Wir setzen die Energiewende um“, sagte er und berief sich dabei auf einen „Auftrag von Bund und Land“. Die Zeag werde die Anlagen finanzieren und beteiben und die unternehmerische Verantwortung übernehmen. Endreß betonte die Wertschöpfung in der Region. Denn neben den Pachteinnahmen werde auch die anfallende Gewerbesteuer in Hardheim beziehungsweise Höpfingen bezahlt. Einen Weiterverkauf der Anlagen schloss Endreß aus.
Peter Beck vom gleichnamigen Büro für Ökologie und Stadtentwicklung ging anschließend auf die mit dem Bau von Windrädern verbundenen Eingriffe in die Natur und mögliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere und weitere Schutzgüter wie das Wasser, die Landschaft oder das kulturelle Erbe ein. Aufgrund der schnellen Entwicklung mit immer größeren Anlagen fehle es oft an wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. „Es gibt keine Grundlagen auf die wir uns beziehen können“, so Beck. Gleichwohl gelte es, eine Haltung zu den aufgeworfenen Fragen zu entwickeln und Prognosen abzugeben. Anhand eines Punktesystems werde beispielsweise bewertet, wie sich die sogenannten Grunddaseinsfunktionen in dem Planungsgebiet durch den Bau von Windrädern verändern.
Zweifellos seien mit den Bau solcher Anlagen im Wald Rodungen und der Rückschnitt von Bäumen entlang von Zufahrtswegen verbunden. Die gerodeten Flächen könnten später nur zu einem Teil neu bepflanzt werden. Auch mit bisher nicht vorhandenem Schattenwurf und Schallemissionen sei zu rechnen. „Der Gesetzgeber lässt zu, dass es lauter wird“, sagte Beck. Die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) seien dafür die Grundlage, die es einzuhalten gelte.
Vorgaben der LUBW als Basis
Beck betonte, dass das Vorgehen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung eng mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamts abgestimmt sei und Zwischenstände mit deren Verantwortlichen besprochen werden. Die Grundlage dafür seien die Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). In der Folge konzentrierte er sich auf die Artenschutzprüfungen und kündigte mit Blick auf die Fledermausvorkommen im Planungsgebiet eine vollständige Neuerfassung der Daten an. Vom 1. April bis 31. Oktober sollen acht Geräte die Flugbewegungen automatisch aufzeichnen. Zusätzlich werden einzelne Fledermäuse gefangen und mit Sendern ausgestattet, um herauszufinden, wo sich die Tiere aufhalten und wo sie übernachten. Ergänzend dazu sind an drei Standorten Untersuchungen mittels Langzeittelemetrie vorgesehen.
Für die Durchführung der Raumnutzungsanalyse für gefährdete Vogelarten wie den Milan, Schwarzstorch oder Uhu wurden laut Peter Beck vier Standorte ausgewählt, von denen aus der gesamte Bereich überblickt werden kann. Er versicherte, dass Personen mit langjähriger Erfahrung als Beobachter eingesetzt werden: „Das sind Leute, die wissen, wovon sie reden.“ Das Fähigkeitsprofil sei mit der UNB abgestimmt worden.
Während das Brut- und Jagdverhalten der Greifvögel noch einmal neu untersucht werden soll, will Peter Beck bei der Haselmaus auf den bereits ermittelten Daten aufbauen. Zwar habe die Suche nach Fraßspuren etwas spät stattgefunden. „Die Ergebnisse reichen aber aus“, sagte er. Lediglich im Bereich zweier geplanter Anlagen, deren Standort verschoben wurde, soll es zusätzliche Untersuchungen geben.
Mit Christiane Kranz (Naturschutzbund, Bezirksverband Rhein-Neckar-Odenwald), Albrecht Reichert (Jagdverband), Berthold Weigand (Landesnaturschutzverband, Arbeitskreis Neckar-Odenwald), Michael Hahl (Naturschutzverband „Initiative Hoher Odenwald“) und Hansjörg Jung (Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Baden-Württemberg) nutzten mehrere Verbandsvertreter die Möglichkeit, Anregungen einzubringen. Sie alle appellierten an die Verfahrensbeteiligten, bei der Dokumentation schützenswerter Tier- und Pflanzenarten sowie möglicher Auswirkungen auf das FFH-Gebiet höchste Sorgfalt walten zu lassen. Vertreter der UNB, der Forstverwaltung und der Regierungspräsidien baten um eine frühzeitige Einbeziehung in den Stand der Untersuchungen.
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