Windpark Kornberg/Dreimärker

Landratsamt genehmigt Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen

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Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Donnerstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen in Hardheim und Höpfingen (Windpark Kornberg/Dreimärker) genehmigt. © dpa

Hardheim/Höpfingen. Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat an diesem Donnerstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen in Hardheim und Höpfingen (Windpark Kornberg/Dreimärker) genehmigt.

„Die fünf Anlagen haben eine Gesamtnennleistung von 20,8 Megawatt. Damit werden die Anlagen voraussichtlich jährlich 46 800 Gigawattstunden Strom bei 2250 Volllaststunden erzeugen. Das reicht bei einem angenommenen jährlichen Verbrauch von 3800 Kilowattstunden pro Haushalt für die Versorgung von rund 12 300 Haushalten und ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Energiewende. Die Gesamthöhe reicht von 200 bis 229 Meter“, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes dazu, und weiter: „Die drei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren haben ergeben, dass die jeweiligen Vorhabenträgerinnen „EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG“ beziehungsweise „EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG“ einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung haben.“

Auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes werde die Auslegung der Entscheidung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

„Für die drei Genehmigungsverfahren wird jeweils eine Ausfertigung des Bescheids und seiner Begründung in der Zeit von Freitag, 30. Dezember, bis einschließlich Freitag, 13. Januar, auf der Internetseite des Neckar-Odenwald-Kreises veröffentlicht. Außerdem werden die Genehmigungen auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht.“ In diesem Zeitraum lägen die drei Genehmigungsbescheide zudem beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Renzstraße 10, Immissionsschutz, Gebäude I, Zimmer 021, in Mosbach zur Einsichtnahme aus.

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