Verbandsversammlung des GVV tagte

Hardheim/Walldürn: Verkaufspreise für „VIP III“ festgelegt

Im Verbandsindustriepark werden über 100.000 Quadratmeter Gewerbefläche neu erschlossen. Die Fertigstellung der Industrieparkstraße verzögert sich um rund zwei Wochen.

Von 
Joachim Dörr
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Rechts und links der neuen Industrieparkstraße im Verbandsindustriepark „VIP III“ entstehen über 100.000 Quadratmeter Gewerbefläche. © Joachim Dörr

Hardheim/Walldürn. Zügig abgewickelt wurde der öffentliche Teil der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn (GVV) am Donnerstag in der Hardheimer Erftalhalle unter Leitung des Verbandsvorsitzenden Meikel Dörr.

Sachgebietsleiter Leander Balles erläuterte im ersten Punkt die durch eine Änderung der Landesbauordnung erforderliche Ergänzung der Gebührensatzung des GVV. Neu wurde eine Genehmigungsfiktion für Bauanträge im vereinfachten Verfahren sowie die Errichtung oder Änderung von Antennenanlagen aufgenommen. Die neue Gebühr beträgt 50 Prozent des Gebührensatzes der jeweiligen Baugenehmigung. Die Verbandsversammlung stimmte diesem und allen folgenden Tagesordnungspunkten jeweils einstimmig zu.

Redaktionelle Änderungen für Erschließungsbeitragssatzung

Timm Schmiedel stellte sodann die weitgehend redaktionellen Änderungen für die Erschließungsbeitragssatzung des GVV vor. Die letzte Änderung datierte vom März 2006. Mittlerweile ergaben sich verschiedene kleinere Neuregelungen und die Einführung neuer Baugebietskategorien, denen nun Rechnung getragen wird. Die Beitragsfähigkeit der Umlegung anderweitig nicht gedeckter Kosten für Kreiselanlagen wurde neu aufgenommen.

Derzeit läuft im Verbandsindustriepark (VIP III) die Erschließung einer Bauplatzfläche von rund 107.100 Quadratmetern mit der Umsetzung der Verkehrs- und Entwässerungsanlagen des zweiten und vierten Bauabschnitts. Insgesamt wurden vom GVV Grundstücke mit einer Fläche von 118.099 Quadratmetern bei Kosten von rund 1,8 Millionen Euro erworben. Ein Teil dieser Grundstücksflächen kann jedoch nicht als Bauplatz verkauft werden, da er für Verkehrsflächen und als Limesschutzstreifen benötigt wird. Die Kosten für die Verkehrswege und die Straßenentwässerung belaufen sich auf rd. 4,1 Millionen Euro Timm Schmiedel erläuterte in der Kalkulation der Verkaufspreise, dass die Grunderwerbskosten, die Erschließungsbeiträge und die im Auftrag der Stadt Walldürn zu erhebenden Abwasserbeiträge sich summarisch auf 59,43 Euro pro Quadratmeter belaufen. Die Verbandsversammlung folgte dem Vorschlag der Verwaltung und legte für die neu erschlossenen Grundstücke im Bebauungsplangebiet „Birkenbüschlein / VIP III“ den Verkaufspreis von einheitlich 85 Euro je Quadratmeter fest.

Geschäftsführer Roland Frank informierte über eine Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden, wonach für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Industrieparkstraße mit Kreisverkehrsplatz die Stadtwerke Walldürn um eine Angebotsabgabe gebeten wurden. Die Angebotssumme beläuft sich auf rund 89.300 Euro. Das Angebot wurde vom beauftragten Ingenieurbüro geprüft und als wirtschaftlich angesehen.

Flächennutzungsplanänderung für Solarpark Hornbach

Leander Balles referierte, dass auf landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich von Hornbach eine Freiflächen-Photovoltaikanlage umgesetzt werden soll. Dieses beabsichtigte Bauvorhaben erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans FNP. Nach der Billigung des Entwurfs des FNP in der März-Sitzung der Verbandsversammlung wurde die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung zusammen mit einem Abwägungsvorschlag sowie den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Planung vorgestellt. Die Verbandsversammlung beschloss die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und billigte den Entwurf zur „19. Änderung des Flächennutzungsplans 2030“. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung bekannt zu machen.

Der Verbandsversammlung wurde anschließend über die Änderung des FNP zum Bebauungsplan „Ziegelhütte“ auf Walldürner Gemarkung informiert. Bereits im März wurde diesbezüglich der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Nachdem jedoch zunächst ein Störfallgutachten erstellt werden musste, wurden mittlerweile die notwendigen redaktionellen Änderungen in den Bebauungsplan und den FNP eingearbeitet, so dass nach der Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Herbstversammlung des GVV der Feststellungsbeschluss getroffen werden kann. Verbandsvorsitzender Dörr ergänzte, dass am vergangenen Montag der Gemeinderat der Stadt Walldürn analog zugestimmt habe.

Verbandsmitglied Leo Kehl fragte nach dem Baufortschritt der Industrieparkstraße und des sich anschließenden Kreisels. Leander Balles erläuterte, dass man grundsätzlich im Zeitplan liege, sich jedoch aufgrund einer verspäteten Lieferung des Asphalts, bedingt durch Werkschließung in den Sommerferien, die Fertigstellung um rund zwei bis drei Wochen verzögern und damit voraussichtlich erst zum Ende der Sommerferien erfolgen wird.

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