Auf Gemarkung Pülfringen - Errichtung von weiteren Windkraftanlagen Thema / Ortschaftsrat Bretzingen lehnt Bau der Anlage I mit dem geringsten Abstand zum Ort ab

Gemeinderat sprach sich mehrheitlich gegen das Projekt aus

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mem
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Hardheim/Pülfringen. Die Firma EWE Erneuerbare Energien GmbH hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen auf Gemarkung Pülfringen beantragt.

Die Windenergieanlagen I und II sollen 115,7 Meter hoch werden, die Anlage III 229,3 Meter. Der jeweils geringste Abstand vom Windrad beträgt laut stellvertretendem Bauamtsleiter Bernhard Popp zu Schweinberg (Aussiedlerhöfe „Am Krappenbaumweg“) 1,9 Kilometer, zu Bretzingen (Bauplätze Heckenstraße/Erweiterung) 2,1 Kilometer, zu Erfeld 3,7, zu Gerichtstetten 5,5 sowie zu Hardheim (Wohnhaus „Am Wurmberg“) 2,5 Kilometer.

Im Rahmen der Anhörung als Nachbargemeinde wurden die Antragsunterlagen an die Ortsvorsteher weitergeleitet. Vom Ortschaftsrat Erfeld gab es keine Einwendungen. Der Ortschaftsrat Schweinberg hat in seinem Empfehlungsbeschluss „keine wesentlichen Anregungen“ vorgebracht, aber darauf hingewiesen, dass „auf eine weitere Überfrachtung im Grenzbereich Rücksicht genommen werden sollte“. Der Ortschaftsrat von Bretzingen lehnt den Bau der Windenergieanlage I einstimmig ab, „da diese sehr deutlich im geplanten Neubaugebiet Hecken-Schleifwehr zu hören sein wird“, heißt es im Empfehlungsbeschluss, und weiter: „Dem Bau der Windenergieanlagen II und III wird trotz genereller Bedenken der Wirksamkeit von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg zur Sicherung einer emissionsfreien Energieerzeugung einstimmig zugestimmt.“ Diese Zustimmung erfolge vorbehaltlich einer messtechnisch verifizierten Immissionsprognose und einer Untersuchung auf ein Dichtezentrum des Rotmilans.

In der Vorlage der Verwaltung heißt es weiter: „Aufgrund bereits vorhandener 16 Windenergieanlagen ist eine Vorbelastung an Geräuschimmissionen nachgewiesen festgestellt. Diese hält jedoch laut Gutachten vom Juni an allen vorgeschriebenen Messpunkten die Grenzwerte ein beziehungsweise unterschreitet diese deutlich. Weitere geplante Anlagen können derzeit nur theoretisch als weitere Belastung angesehen werden, da sich die Umsetzung derzeit in einem Widerspruchsverfahren befindet. Sollte es zur Errichtung dieser weiteren Anlagen kommen, müsste laut zweitem Gutachten die Windenergieanlage I (welche den geringsten Abstand zu Bretzingen aufweist) nachts abgeschaltet werden.

In der Gemeinderatssitzung am Montag ließ der Bürgermeister zunächst über die Errichtung der drei Windenergieanlagen abstimmen. Bei vier Ja-Stimmen, sechs Gegenstimmen und acht Enthaltungen sprach sich das Gremium in der Anhörung zum Antrag gegen die Errichtung aus. Konkret auf die Windenergieanlage I zielte die zweite Abstimmung ab: Zwölf Räte sprachen sich dagegen aus, es gab eine Gegenstimme und drei Enthaltungen. Die Beschlüsse werden an die Gemeinde Königheim weitergegeben. mem

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