Hardheim/Höpfingen. Die von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamts und vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe skizzierten fachlichen Mängel an den Umwelt- und Naturschutzgutachten bezeichnet Peter Beck vom gleichnamigen Büro für Ökologie und Stadtentwicklung (Darmstadt) als schwerwiegend.
"Der Schutz aller Lebewesen in und an den Planungsgebieten für Windkraft bleibt eine der größten Herausforderungen in allen aktuellen Windkraftplanungen", betont er. Die Anforderungen für die Untersuchungen seien im gleichen Maß gestiegen wie Bedenken und Vorbehalte der Bürger, die in der Nähe solcher Gebiete wohnen.
Gewundert habe er sich über die Kritik an dem von seinem Büro durchgeführten Untersuchungsumfang, denn die Untersuchungen seien im Vorfeld sowohl inhaltlich als auch in der Art der Durchführung im Detail mit der UNB abgestimmt gewesen. In einer mehr als zweistündigen Sitzung Anfang Juli 2015 seien die Verantwortlichen der UNB sowie Vertreter des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) über alle geplanten Schritte informiert worden.
"Hier wurde dezidiert in Wort und Bild gezeigt, von welchen Beobachtungspunkten aus die Flugrouten aufgenommen werden, an exakt wie vielen Nächten den Fledermäusen nachgespürt wird, dass den Haselmäusen intensiver als in solchen Projekten üblich mit sogenannten Haselmaus-Tubes nachgegangen wird", betont Beck. Alle zu untersuchenden Arten seien aufgelistet und die Art der geplanten Bearbeitung dargestellt worden. "UNB, Nabu und BUND hatten also Gelegenheit, eventuell abweichende Vorstellungen vorzutragen oder nachzureichen", so Beck. Die Haltung der UNB zu Uhu, Wespenbussard, Schwarzstorch und Wanderfalke bezeichnet er als "fachlich nicht richtig". In der Summe werde bei der Durchsicht der Stellungnahme der UNB schnell klar, dass nicht nur der abgestimmte Weg verlassen worden sei, sondern auch eine fachliche Schieflage herrsche, "die ein falsches Licht auf das von uns vorgelegte Gutachten wirft".
Diese Schieflage setze sich beim Thema Haselmaus fort. Nicht die Dichte der ausgebrachten Haselmaus-Tubes zum Aufspüren der Tiere sei wesentlich, sondern die daraus gefolgerten Schlüsse. Schon beim Nachweis einer einzelnen Haselmaus würden sich zwangsläufig verbindliche Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen ergeben, die für das Planungsgebiet auch entsprechend ausgerufen wurden.
"In dieser gespannten Situation halte ich es für unverzichtbar, weiterhin transparent, offen und verlässlich zu planen und miteinander umzugehen. Wir stehen mit meinem Büro nach wie vor für diesen Weg", sagt Beck.
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