"Discobeleuchtung am Kornberg" - Vorstand der "Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz Hardheim" tagte / Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vorgetragen

Windräder werden besonders gekennzeichnet

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Hardheim. Der Vorstand der Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz Hardheim (BGN) traf sich am Montag im Bretzinger Sportheim zu einer Vorstandssitzung. Themen waren die Auswertung und Besprechung der beantragten und genehmigten Akteneinsicht des Genehmigungsverfahrens zum Bau der Windkraftanlagen (WKAs) am "Kornberg/Dreimärker" sowie das Einspruchsverfahren zur Regionalplanung.

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Vorsitzenden Dieter Popp kam man gleich "zu teils unglaublichen Erkenntnissen aus der Akteneinsicht": Es kam nach Darstellung des Vorsitzenden Dieter Popp "zum Vorschein, dass die sechs geplanten WKAs nicht - wie von Bürgermeister Rohm behauptet wurde - wahllos verschoben werden können." Denn jede Standortänderung müsse anschließend neu genehmigt werden.

So habe sich gezeigt, dass einige zuerst geplanten Standorte nicht eingehalten werden können, da die Windräder Richtfunkstrecken, Leitungen der Telekom oder Stromtrassen behindert hätten. Aus diesem Grund müsse auch ein Windrad näher zu Bretzingen hin verschoben werden. Ein früher gefasster Beschluss des Ortschaftsrates, mindestens 1000 Meter Abstand zur Ortschaft einzuhalten, könne dadurch nicht mehr realisiert werden. Das Windrad würde jetzt auf etwa 850 Meter heranrücken, so Popp.

"Bestürzung und Fassungslosigkeit" machte sich einer Pressemitteilung der BGB zufolge breit, als der Vorsitzende ein Thema ansprach, dessen Auswirkungen auf den ersten Blick nicht so deutlich ersichtlich waren: die Blattspitzenhindernisbefeuerung. "Keiner der anwesenden Vorstandsmitglieder konnte glauben, dass Gemeindeoberhäupter bereit sind, ihren Bürgern Derartiges zuzumuten."

Aus der Akteneinsicht gehe hervor, dass die Bundeswehr aus militärischer Sicht dem Bauvorhaben der WKAs aus Sicherheitsgründen ihre Zustimmung mehrmals verweigert habe. Auf mehrfachen Druck des Planungsbüros sei die Deutsche Flugsicherung dann zu dem Ergebnis gekommen, den Bau der WKAs nur unter Auflagen einer Tages- und Nachtkennzeichnung zuzulassen. Die Tageskennzeichnung erfolge durch drei je sechs Meter lange rot-weiße Farbfelder an den Rotorblättern.

Beobachtungen decken sich nicht

Bei der Nachtkennzeichnung allerdings müssten zusätzlich die Spitzen der Rotorblätter beleuchtet werden. Anhand einer Grafik erläuterte der Vorsitzende die Befeuerung: Stehe ein Rotorblatt senkrecht nach oben, müsse die Beleuchtung dieser Spitze in einem Winkelbereich von 60 Grad beleuchtet sein.

Dies bedeute, schalte ein Blatt seine Beleuchtung ab, werde im gleichen Augenblick die Beleuchtung des nächsten Blattes eingeschaltet. "Man mag sich nicht vorstellen, wie dies bei sechs Anlagen, die sich meist mit unterschiedlicher Geschwindigkeit drehen, aussieht", so Popp. "Jeder Bürger soll sich klarmachen, was damit auf ihn zukommen wird. Es gibt weit und breit, weder im Neckar-Odenwald-Kreis noch im Main-Tauber-Kreis ein Beispiel hierzu."

Weiter kam Popp nochmals auf das artensschutzrechtliche Gutachten des Büro Beck zu sprechen, besonders auf die von ihm ermittelten Flugrouten des Roten Milan. "Nachdem erst im Spätjahr feststand, dass Anlagen verschoben werden müssen, wurden nach Erkenntnissen der BGN die Flugbewegungen der Milane vom Büro Beck den neuen Standorten angepasst. Die Beobachtungen der BGN decken sich keinesfalls mit denen Becks."

Auch das seltene Gabelzahnmoos könne laut Gutachter der BGN nicht umgesiedelt werden, da es nur in alten Waldbeständen vorkommt.

Als nächstes Thema standen die Einsprüche zum Regionalplan auf der Tagesordnung. Hier hatte Karin Thoma bereits ausführlich Material zusammengetragen. Einige wenige Punkte konnten noch ergänzt werden. Man werde diese Gegenargumente zu einem schlüssigen Konzept ausarbeiten und dieses Ende April einreichen.

"Dass die WKAs an diesem Ort nicht zwingend gebaut werden müssen, hat die BGN mittlerweile schriftlich vom Regierungspräsidium Karlsruhe erhalten. Wie von uns seit längerem klargestellt wurde, liegt das Hoheitsrecht immer noch bei der Gemeinde." So bleibe für die BGN weiterhin die Frage offen, "weshalb Bürgermeister Rohm die Anlagen immer noch bauen will, obwohl er nicht muss. Denn Pachteinnahmen spielen laut seiner Aussage keine oder nur eine untergeordnete Rolle."

Nach einer intensiven, arbeitsreichen Sitzung kam der Vorsitzende Dieter Popp zum Schluss: Er stellte die Frage in den Raum, ob den Gemeinderäten die angesprochenen Punkte und deren Auswirkungen bekannt seien. Falls nicht, sei es für ihn nicht verwunderlich, dass immer weniger Bürger bereit seien, sich bei einer derart schlechten Informationspolitik innerhalb der Kommunalpolitik zu engagieren.

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