Windkraft - Fortschreibung des Flächennutzungsplans beraten

Rotmilan eventuell gefährdet

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Hardheim/Gerichtstetten. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn für die Erstellung eines Teilflächennutzungsplanes "Windkraft südlich Gerichtstetten" war ein zentrales Thema bei der Verbandsversammlung am Mittwochabend im Sitzungssaal des Rathauses Hardheim.

Dabei stand bei der flächenhaften Änderung beziehungsweise Anpassung des bestehenden Flächennutzungsplans bei einem Punkt die Anregungen im Rahmen der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Tagesordnung.

Alle eingegangenen 28 Stellungnahmen seien geprüft worden, so Sandra Lanig vom Büro Klärle. Auf Empfehlung des Verbandsvorsitzenden Bürgermeister Markus Günther schloss sich die Verbandsversammlung dem Abwägungsvorschlag des Verbands an.

Ausgesetzt wurde dagegen der "Feststellungsbeschluss der flächenhaften Änderung der Konzentrationszone für Windenergie südliche Gerichtstetten des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft", so der komplette Titel dieses Punktes. Sechs der sieben Windräder sollen im Wald stehen, hier gebe es auch keine Probleme. Anders sehe es beim Standort "Hohe Birke" aus. Hier müsse noch ein artenschutzrechtliches Gutachten abgewartet werden, nachdem laut Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde "eine Beeinträchtigung auf den Rotmilan nicht von vorneherein ausgeschlossen werden kann".

Weiter auf der Tagesordnung stand bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans eine punktuelle Änderung. Zunächst folgte die Versammlung wieder der Empfehlung der Verwaltung, und stimmte bei den Stellungnahmen dem Abwägungsvorschlag des Verbands zu.

Zugestimmt hat die Versammlung einer punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes zu sechs Konzentrationszonen für Windenergie "südlich Gerichtstetten". Und zwar für die sechs Windenergieanlagen im Wald, sofern die Voraussetzungen des Zielabweichungsverfahrens gegeben sind.

Aus dem Plan herausgenommen wurde die siebte Anlage im Offenland, da hier - wie beim Punkt zuvor - eine Gefährdung des Rotmilans nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Frage soll im Jahr 2017 geklärt und dann einer Entscheidung zugeführt werden. mar

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