Standort "Kornberg/Dreimärker" - Abstand zum Flugplatz möglicher Verhinderungsgrund für fünf der sechs Anlagen / Laufendes Verfahren

Neue Aspekte gegen geplanten Windpark

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Eine Art "Discobeleuchtung" des Nachts befürchtet die BGN am Standort "Kornberg/Dreimärker": Die dort geplanten Windräder sollen - im Gegensatz zu den Windkraftanlagen bei Guggenberg (Bild) - zusätzlich eine so genannte "Blattspitzenhindernisbefeuerung" erhalten.

© Eirich-Schaab

Hardheim/Höpfingen. Verhindert der Flugbetrieb am Verkehrslandeplatz Walldürn den Bau des umstrittenen Windparks "Dreimärker" zwischen Bretzingen, Höpfingen und Waldstetten?

Das ist zumindest nicht auszuschließen, denn nach FN-Informationen lehnt das zuständige Luftfahrtsreferat beim Regierungspräsidium Karlsruhe fünf der sechs geplanten Anlagen wegen eines zu geringen Abstands zum Flugplatz ab. Eine offizielle Bestätigung gibt es mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren bisher nicht.

Ein Mindestabstand von 3150 Metern zum Flugplatz Walldürn gilt bislang als Planungsgrundlage. Die gesetzlich vorgesehenen Abstände gelten bei Fachorganisationen und Lobbygruppen aber als zu gering. Ein vom Luftsport-Landesverband Brandenburg in Auftrag gegebenes Gutachten der Fachhochschule Aachen kommt zu folgendem Schluss: "Unter Berücksichtigung ausreichender Sicherheitsabstände können bei Flugplätzen mit Standardplatzrunde bis zu 4,5 Kilometern Abstand zwischen Windenergieanlage und Landebahn erforderlich sein. Die aktuellen Abstandsregeln sind daher unzureichend."

Neues Gutachten

Die Wissenschaftler sind der Ansicht, dass "für ein Luftfahrzeug beim Durchfliegen des Nachlaufs erhebliche aerodynamische Effekte zu erwarten sind und dass der Flug erheblich gestört wird". Die typischen Böen und Windscherungen könnten das Luftfahrzeug erheblich gefährden oder müssten vom Piloten zumindest ausgesteuert werden. Dies könne die Aufmerksamkeit von anderen Aufgaben in Flugplatznähe - beispielsweise das Beobachten anderer Verkehrsteilnehmer und die Landevorbereitung - ablenken.

Auch der Baden-Württembergische Luftfahrtverband (BWLV) schließt sich den Ergebnissen des Gutachtens an und hat es an die zuständigen Landesminister Winfried Hermann (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur) und Franz Untersteller (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) weitergeleitet. Das Gutachten gebe den Genehmigungsbehörden und den Luftfahrtbehörden nunmehr eine belastbare Grundlage zur Lösung des Konfliktes zwischen Windenergienutzung und Flugbetrieb im Blick auf die Gewährleistung der Sicherheit des Flugbetriebes in der Umgebung genehmigter Flugplätze.

Flugsicherung hat großes Gewicht

Dieses neue Gutachten und die negative Einschätzung des Luftfahrtreferats sind der Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz Hardheim (BGN) bekannt, wie Vorsitzender Dieter Popp verdeutlichte: "Ich weiß seit einigen Tagen davon. Es ist für eine Bestätigung unserer Einschätzung, dass die Anlagen nicht gebaut werden dürfen."

In diesem Zusammenhang verwies der Vorsitzende auch auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Anfang April: Demnach besitzt die Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung mehr Gewicht als Gutachten fundierter Fachleute, wenn es um die mögliche Störung von Drehfunkfeuern von Flughäfen durch Windkraftanlagen geht.

Unabhängig vom Thema Flugsicherheit ist die BGN sicher, auch ausreichend weitere Argumente an der Hand zu haben, die gegen den Bau der Anlage sprechen. Im Zuge der Akteneinsicht seien die Windparkgegner auf eine Reihe von Beeinträchtigungen gestoßen, die der Bau der Anlagen mit sich bringen würde, so Popp - angefangen bei schützenswerten Denkmälern wie Hügelgräbern.

Das von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebene Artenschutzgutachten habe zudem weitere Ausschlussgründe ergeben, erklärte der BGN-Vorsitzende. Das Gebiet sei der Lebensraum von zwölf Rotmilanen und weiteren schützenswerten Lebenswesen. Da die BGN bislang nicht in alle beantragten Akten Einsicht nehmen konnte - vor allem das Kartenmaterial fehle - habe sie nun ihren Anwalt beauftragt, dies beim Gemeindeverwaltungsverband durchzusetzen.

Ein weiteres Thema, das Dieter Popp und seine Mitstreiter umtreibt, ist die so genannte "Blattspitzenhindernisbefeuerung". Die Deutsche Flugsicherung würde dem Bau des Windparks nur unter Auflagen einer Tages- und Nachtkennzeichnung zustimmen. Das Ergebnis käme einer Discobeleuchtung auf dem Kornberg gleich und wäre bundesweit einmalig, so Dieter Popp. Vor allem angesichts dieser Beeinträchtigung sollten sich die Gemeinderäte noch einmal genau mit dem Thema befassen.

Mediales Interesse

Das mediale Interesse an den Windparkplänen der Gemeinden Hardheim und Höpfingen sei in den letzten Wochen stark gestiegen: Zwei TV-Sender hätten sich bei der Bürgerinitiative bereits erkundigt und sich für das Thema interessiert.

Die BGN sei auf jeden Fall nach wie vor fest entschlossen, den geplanten Windpark "Dreimärker" zu verhindern. Eine mögliche Ablehnung von fünf Anlagen durch das Luftfahrtsreferat könnte dafür sorgen, dass das komplette Vorhaben kippt, denn ein Windpark mit nur einer oder zwei Anlagen ließe sich dort kaum wirtschaftlich betreiben. Doch diese Fragen müssen zunächst die Genehmigungsbehörden und der Betreiber ZEAG Energie (Heilbronn) beantworten.

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