Hardheim/Höpfingen/Walldürn. Für die Vertreter der "Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz" (BGN) gilt als sicher, dass die Windenergieanlagen (WEA) im Gewann "Kornberg/Dreimärker" nicht wie geplant gebaut werden können. Deshalb kritisieren sie die Vorgehensweise des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn (GVV).
"Warum nicht abwarten, was das Vorbescheidverfahren ergibt?", fragt Thomas Jäger, Rechtsanwalt der BGN. Er ist überzeugt davon, dass dieses Verfahren ergeben wird, dass der Windpark aus artenschutzrechlichen Gründen und wegen Gefährdung der Flugsicherheit nicht wie geplant errichtet werden kann. Man könne sich für diesen Fall den Aufwand sparen, einen separaten Flächennutzungsplan für das Gewann "Kornberg/Dreimärker" aufzustellen.
Darüber hinaus kritisieren die Verantwortlichen der Bürgerinitiative generell die Vorgehensweise des Gemeindeverwaltungsverbands, den ursprünglich angestrebten Teilflächennutzungsplan Windkraft für das gesamte Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands auszusetzen und stattdessen nur über das Gebiet "Kornberg" entscheiden zu wollen. Mit dem ursprünglichen Verfahren wollte der GVV Bereiche für das Aufstellen von WEA definieren und damit die Kontrolle über die Wahl solcher Standorte im Verbandsgebiet behalten.
Der Rechtsanwalt vermutet, dass man mit dem Einzelverfahren für das Gewann "Kornberg/Dreimärker" die unterschiedlichen Abstandsregelungen der Mitglieder des GVV für Windenergieanlagen umgehen möchte. So habe der Gemeinderat der Stadt Walldürn einen Abstand zur Wohnbebauung von mindestens 1000 Meter beschlossen. Für die Gemeinden Hardheim und Höpfingen, auf deren Gemarkungen der geplante Windpark liegt, gelte dagegen noch die 750-Meter-Regelung. "Sind die Bürger von Hardheim und Höpfingen Bürger zweiter Klasse und weniger schützenswert?", fragt der Rechtsanwalt.
Die Bemühungen der BGN im Bereich Artenschutz haben derweil erste Ergebnisse gebracht. So teilte BGN-Sprecher Dieter Popp mit, dass innerhalb der besonders schützenswerten Zone im Bereich des geplanten Windkraftparks ein Rotmilan-Pärchen brüte. Man habe den Horst mit den Vögeln unter notarieller Aufsicht fotografiert und gefilmt und den Fund dem Regierungspräsidium sowie dem Landratsamt gemeldet. Außerdem habe man weitere Rotmilanpaare, Uhu, Kohlkrabe, Waldschnepfe, Wespenbussard, Gabelzahnmoos, verschiedene Fledermausarten, Haselmaus, Kaisermantel und Schlingnatter entdeckt. Einen Teil dieser Entdeckungen habe man ebenfalls unter notarieller Aufsicht registriert und werde diese - falls notwendig - zu einem späteren Zeitpunkt den Behörden melden.
Über 2000 Stunden habe man in die Beobachtung der Tierwelt im Gewann "Kornberg/Dreimärker" investiert, während für das bisher einzige vorliegende Gutachten Beck nur 20 Stunden Beobachtungszeit zugrunde gelegen hätten.
Die BGN will allerdings noch ein zweites Gutachten erstellen lassen, um die Erkenntnisse zur Artenvielfalt in dem FFH-Gebiet abzusichern. Dieter Popp geht davon aus, dass durch die Entdeckung der brütenden Rotmilane sich das Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlagen um mindestens ein Jahr verzögern wird. mb
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