Umstrittener Windkraftstandort - Die FN informierten sich über den weiteren Verfahrensweg nach Bekanntgabe des Gutachtens

Bürger haben noch Gelegenheit, ihre Einwände vorzubringen

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Ingrid Eirich-Schaab
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Das Thema Windkraft beschäftigt weiterhin die Hardheimer. In Kürze soll das spezielle artenschutzrechtliche Gutachten für den Standort "Kornberg/Dreimärker" vorgestellt werden.

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Hardheim. Der geplante Windpark "Kornberg Dreimärker" zwischen Bretzingen und Waldstetten beschäftigt nach wie vor die Gemüter.

Bürgermeister Rohm hatte beim Neujahrsempfang angekündigt, dass die Ergebnisse der Naturuntersuchungen und Prüfungen, zusammengefasst in einem "spezielles artenschutzrechtliches Gutachten", in Kürze veröffentlicht werden. Die Fränkischen Nachrichten erkundigten sich, wie der weitere Verlauf des Genehmigungsverfahrens ist, also wie es nach Bekanntgabe des Gutachtens weitergeht.

Verfahrensträger für den Flächennutzungsplan sei der Gemeindeverwaltungsverband (GVV), der auch die Beschlüsse fälle - nicht die Gemeinde Hardheim und auch nicht die Gemeinde Höpfingen, wurde uns im Hardheimer Rathaus erklärt.

Flächennutzungsplan

"Wenn das Gutachten kommt, wird dieses zunächst durch die Fachbehörden geprüft, danach öffentlich bekanntgegeben und in den Rathäusern von Hardheim und Höpfingen ausgelegt", schilderte Christian Berlin vom GVV das Prozedere. Das sei nach dem Baugesetz so zwingend vorgeschrieben. Bei der Offenlegung könne jeder Bürger Einsicht nehmen und seine Bedenken vorbringen. Ein "vereinfachtes Verfahren" sei für die Änderung des Flächennutzungsplanes weder vom GVV noch von den Gemeinden Hardheim und Höpfingen vorgesehen. Informationen über ein vereinfachtes Verfahren hierzu lägen dem GVV nicht vor, betonte Christian Berlin. "Es gab hierzu auch keine Kontakte zur ZEAG oder zur BNG Bretzingen."

Immissionsschutzverfahren

Zuständige Genehmigungsbehörde für die gegebenenfalls nachfolgenden Genehmigungen der Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) ist das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises. Dieses - und wiederum nicht die Gemeinden - entscheide bei dem Immissionsschutzverfahren, ob ein vereinfachtes oder ein förmliches Verfahren durchgeführt werde, bestätigte Axel Krahl, der stellvertretende Leiter des Fachbereichs 2 für Umwelt, Landentwicklung und Ordnungswesen beim Landratsamt in Mosbach.

"Wir entscheiden das nach den gesetzlichen Vorgaben durch das BImschG sowie das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz." Im sogenannten förmlichen Verfahren erfolge die öffentliche Auslage aller Unterlagen. Die Bürger haben Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen - in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Wochen.

Das Landratsamt prüft laut Krahl die Einwände. "Wenn es komplexe und viele sind, gibt es einen Erörterungstermin." Bei diesem diskutieren und erörtern die Vertreter des Landratsamtes mit dem Antragsteller und den Bürgern, die die Einwände vorbrachten, dieselben. "Das kann sich über mehrere Tage hinziehen." Eine Entscheidung falle hierbei nicht. Danach ziehe sich die Behörde zurück, bewerte alle Einwände rechtlich und treffe eine Entscheidung.

Verschiedene Möglichkeiten

"Im vereinfachten Verfahren gibt es keine Öffentlichkeitsbeteiligung." Es werden nur die Träger öffentlicher Belange gehört und informiert. "Die Bürger haben aber trotzdem die Möglichkeit", betonte Axel Krahl im Gespräch mit den FN, "bei uns im Landratsamt Einwendungen vorzubringen. Wir werden diese auch behandeln. Allerdings gibt es keinen Erörterungstermin."

Und wie kommt es zu einem "förmlichen Verfahren"? Dazu gibt es nach Darstellung von Axel Krahl drei Möglichkeiten:

- Entweder handelt es sich um mehr als 20 Anlagen

- oder der Antragsteller ("nicht die Gemeinde") beantragt ein Solches,

- oder es ist als Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung erforderlich. "Bis auf Hainstadt, wo der Antragsteller selbst ein förmliches Verfahren beantragte, sind bisher alle Windräder im Neckar-Odenwald-Kreis im vereinfachten Verfahren genehmigt worden", so Krahl.

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