Mitglied im LVBW - "Windkraftstandort kann gegen geltendes EU-Recht verstoßen"

BGN arbeitet "mit offenem Visier"

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Hardheim/Höpfingen. Die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz (BGN) ist seit einigen Monaten Mitglied im "Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften Karlsruhe" (LVBW). Dieser wurde Mitte 2014 mit 14 Bürgerinitiativen gegründet. Mittlerweile gehören ihm rund 40 Bürgerinitiativen aus allen Teilen von Baden-Württemberg an.

Der Landesverband unterstützt seine Mitglieds-Bürgerinitiativen bei Aktionen vor Ort, führt Kampagnen in einzelnen Regionen durch und hält Kontakt zur Landespolitik und den im Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien. Außerdem unterstützt er die Bürgerinitiativen durch Rechtsberatung, Einholung von Rechtsgutachten, Stellung von Gutachtern auf dem Gebiet des Natur-, insbesondere des Vogelschutzes und der Betreuung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Der Landesverband hat unlängst Gutachten zum Schutzgut "Landschaft" und "Artenschutz" eingeholt, welche er seinen Mitglieds-Bürgerinitiativen für das weitere Verfahren vor Ort zur Verfügung stellt.

Die beiden Gutachten hat die Bürgerinitiative neben den Bürgermeistern und Fraktionsvorsitzenden der Gemeinderäte von Hardheim und Höpfingen (siehe oben stehender Bericht) der Baurechtsbehörde im Landratsamt und dem Gemeindeverwaltungsverband zukommen lassen.

Aus Sicht des Landesverbands habe es sich herausgestellt, dass an vielen Windkraft-Brennpunkten vor allem im "Ländlichen Raum" kommunale Entscheidungsträger angesichts der Komplexität der Materie - insbesondere hinsichtlich der zu beachtenden rechtlichen Vorschriften - oftmals überfordert seien und deshalb oft irreparable Fehlentscheidungen zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur getroffen würden, die bei vollkommener Information so nicht getroffen worden wären und die Entscheidungsträger von Vertretern der lokalen und überregionalen Windkraft-Lobby einseitig zum Nachteil der Allgemeinheit beeinflusst würden.

Aus Sicht des LVBW habe sich herausgestellt, dass das geplante Vorhaben "Kornberg/Dreimärker" gegen geltendes EU-Recht verstoßen kann.

Das von der BGN in Auftrag gegebene artenschutzrechtliche Gutachten für das Gebiet "Kornberg/Dreimärker" gehe den Behörden in einigen Wochen mit separatem Schreiben zu, heißt es abschließend in dem vom Vorsitzenden Dieter Popp unterzeichneten Schreiben der Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz Hardheim an das Landratsamt und an den Gemeindeverwaltungsverband. mar

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