Röttingen. Mit Wirkung zum 30. September 2025 beschloss der Röttinger Stadtrat die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Röttingen zur Förderung des Wohnungsbaus durch die Gewährung von Zuschüssen für den erstmaligen Neubau und den käuflichen Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Sanierungsgebiet Röttingen. Laut Harald Thomas wurden bisher durchschnittlich pro Jahr zwei Anträge gestellt.
Der zwischen der Stadt Röttingen und der Architekten Stadtplaner PartGmbH Schlicht Lamprecht Kern im Dezember 2022 abgeschlossene Beratungsvertrag endet am 31. Dezember. Gleichzeitig endet der Bewilligungszeitraum für die städtebaulichen Beratungen. Bei der Regierung von Unterfranken ist ein Neuantrag für die städtebaulichen Beratungen für den Zeitraum 2026 bis 2028 zu stellen. Hierfür wird ein bestehender Beratungsvertrag vorausgesetzt.
Der Beratungsvertrag wurde in der Vergangenheit über eine Laufzeit von drei Jahren geschlossen. Im Jahresantrag für 2026 werden die Kosten für städtebauliche Beratungen mit insgesamt 10 000 Euro veranschlagt. Die Kosten werden voraussichtlich mit 60 Prozent von der Regierung von Unterfranken bezuschusst. Der Stadtrat stimmte dem Abschluss eines dreijährigen Beratungsvertrages mit der Architekten Stadtplaner PartGmbH Schlicht Lamprecht Kern aus Schweinfurt einstimmig zu und ist mit der Förderantragsstellung einverstanden.
Stadtrat diskutiert und entscheidet über neue Stellplatzsatzung
Durch Paragraph 13 des Ersten Modernisierungsgesetzes wurde die gesetzliche Pflicht abgeschafft, bei Neubauten in Bayern automatisch Stellplätze für Autos zu schaffen. Das gilt ab dem 1. Oktober 2025. Ab dann gilt die Vorschrift zur Stellplatzpflicht (Art. 47 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung in der neuen Fassung) nur noch, wenn eine Gemeinde extra eine eigene Satzung dazu erlässt. Macht die Gemeinde das, legt die Satzung auch fest, wo Stellplätze gebaut werden müssen und wie viele Stellplätze pro Wohnung erforderlich sind. Die genaue Anzahl richtet sich dann ab Oktober 2025 nach den Vorgaben in dieser neuen Satzung. In Röttingen gab es bisher keine eigene Stellplatzsatzung. Ohne eine solche Satzung würde es ab dem 1. Oktober 2025 keine Pflicht mehr geben, Stellplätze bei neuen Bauvorhaben zu errichten. Daher war es aus Sicht der Stadt dringend notwendig, eine solche Satzung zu beschließen.
In der Stadtratssitzung am 28. Juli hat der Stadtrat ausführlich über das Thema gesprochen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf für eine Stellplatzsatzung auszuarbeiten. Der Entwurf sieht Folgendes vor: Für Gebäude im Sanierungsgebiet Röttingen (Altstadt) mit Wohnungen muss pro Wohnung ein Stellplatz geschaffen werden. Für Gebäude außerhalb der Altstadt gilt: Eine Wohnung braucht zwei Stellplätze; für jede weitere Wohnung im Gebäude kommt jeweils ein zusätzlicher Stellplatz dazu.
Beim Thema Ablöse – also ob Bauherren anstelle eines Stellplatzes einen Geldbetrag zahlen können – wollte sich der Stadtrat nochmal beraten. Nach intensiver Diskussion stimmte der Stadtrat schließlich mit sieben zu fünf Stimmen für folgenden Beschluss: Der Stadtrat Röttingen stimmt dem vorgelegten Entwurf der Stellplatzsatzung ab Oktober 2025 zu. In Paragraph 3 „Herstellung und Ablöse der Stellplätze“ soll Absatz drei die Möglichkeit enthalten, dass die Gemeinde im Einzelfall eine Ablöse erlauben kann und dass der Betrag für die Ablöse jeweils vom Stadtrat Röttingen festgelegt wird.
Abschließend gratulierten die Räte unter großem Applaus ihrem „Chef“ Steffen Romstöck, zu seinem einjährigen Dienstjubiläum.
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