Finsterlohr. Das Großprojekt „Freiflächen-Photovoltaik“ hat die nächste Hürde genommen: Der Creglinger Gemeinderat hat am Dienstag in Finsterlohr den Flächennutzungsplan geändert und für elf Bebauungspläne die Vorentwürfe beschlossen. Der Schwerpunkt liegt in Oberrimbach und Lichtel-Birkhöfe. Damit geht das Verfahren in die nächste Runde, an dessen Ende im Creglinger Stadtgebiet insgesamt weitere rund 210 Hektar für Freiflächen-PV-Anlagen zur Verfügung stehen sollen.
Für die einen ist es reine Geschäftemacherei, für die anderen ein sinnvoller Weg hin zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Für Landwirte, die Flächen gepachtet haben, auf denen künftig Strom erzeugt wird, ist es aber auch ein Verdrängungswettbewerb: Denn die Investoren bezahlen mehr Pacht an die Grundstückseigentümer als die Landwirte. Für die Kommune wiederum ist es ein gutes Geschäft, denn sie profitiert von den Anlagen und kann das Geld in die Daseinsvorsorge investieren.
Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf rund 210 Hektar Fläche ermöglicht
Insgesamt elf Bebauungsplan-Vorentwürfe hat der Creglinger Gemeinderat am Dienstag beschlossen. Zweck ist der geplante Bau von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.
Das Sondergebiet „Solarpark Blumweiler I“ hat eine Größe von 2,51 Hektar. Das Sondergebiet „Solarpark Blumweiler II“ ist 13,73 Hektar groß. Das Sondergebiet „Solarpark Seldeneck“ verfügt über eine Größe von 10,57 Hektar. Das Sondergebiet „Solarpark Creglingen“ ist 23,66 Hektar groß. Das Sondergebiet „Solarpark Finsterlohr“ verfügt über 20,71 Hektar. Das Sondergebiet „Solarpark Münster I“ ist 5,5 Hektar groß. Das Sondergebiet „Solarpark Münster II“ hat eine Größe von 7,15 Hektar.
Das Sondergebiet „Solarpark Oberrimbach II“ ist 16,09 Hektar groß. Das Sondergebiet „Solarpark Oberrimbach III“ verfügt über 26,33 Hektar. Das Sondergebiet „Solarpark Birkhöfe“ ist mir rund 70, 87 Hektar das mit Abstand größte Einzelgebiet. Das Sondergebiet „Solarpark Lichtel“ ist 17,32 Hektar groß.
Insgesamt verfügen die elf Solarparks damit über eine Größe von rund 210 Hektar.
Die Ortschaftsräte der betroffenen Dörfer hatten zuvor über die Bebauungsplan-Entwürfe beraten. Es gab fast durchweg Zustimmung. Nur zwei der Parks im Bereich Oberrimbach-Lichtel wurden vom Ortschaftsrat Oberrimbach abgelehnt.
Bereits im Februar 2023 hatte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Freiflächen-PV gefasst und dabei einen Kriterienkatalog beschlossen. Der sieht unter anderem einen Abstand der Anlagen von mindestens 250 Meter zu Siedlungsflächen und mindestens 100 Metern zu Aussiedlerhöfen vor. Auch muss eine Blendwirkung der Module auf vorhandene Bebauung vermieden werden.
In Münster wird bis 31.12.2027 eine Flächenobergrenze von 50 Hektar festgelegt. Die Hänge entlang des Herrgottstals sind grundsätzlich frei zu halten.
Auf der Gesamtgemarkung Reinsbronn sind zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich keine Freiflächen-PV-Anlagen zulässig.
Auf der Gemarkung Schmerbach wird bis 31.12.2027 grundsätzlich eine Flächenobergrenze von 50 Hektar festgelegt.
Die Stadt Creglingen behält sich vor, im Einzelfall weitere Kriterien festzulegen und über eventuelle Ausnahmen zu entscheiden. abo
Der Gemeinderat war mit überwältigender Mehrheit für die Ausweisung der elf Sondergebiete. Stadtrat Rudi Müller hingegen bekundete seine generelle Ablehnung der Freiflächen-PV mit dem Hinweis auf das „jetzt schon überlastete Stromnetz“. Es müsse viel mehr Speicherkapazität geschaffen werden, „das Ganze ist einfach undurchdacht“.
Stadtrat Walter Wörrlein lehnte einige der elf Standorte ab, weil er hier Konflikte mit dem Landschaftsschutz sah beziehungsweise zu gute Böden der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Bei der Abstimmung über die anderen Standorte enthielt er sich jeweils. Die Frage, weshalb keine Agri-Photovoltaik-Anlagen vorgesehen seien, konterte Bürgermeister Uwe Hehn mit der Feststellung, dass dies weder von den Grundstückseigentümern noch von den Investoren gewollt sei. Für diese Form der Stromerzeugung – hier kann trotz der Solarmodule weiter Landwirtschaft betrieben werden – benötige man für die gleiche Leistung ein Drittel mehr Fläche. Für die Zukunft sei diese Form aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ergänzte der Bürgermeister. Vorgesehen ist lediglich eine Bodenfreiheit von 80 Zentimetern – sie ermöglicht eine Schafbeweidung des Grünlandes.
Mehr als zwei Gegenstimmen gab es nur bei drei der vier Parks im Raum Oberrimbach-Lichtel. Beim Sondergebiet Birkhöfe, dem mit 70 Hektar größten Gebiet, waren es vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen, bei den Solarparks Oberrimbach II und III jeweils drei Gegenstimmen.
Silvia Rösch-Wildermann vom städtischen Bauamt hatte dem Gremium einen respektablen Blätterberg vorgelegt: Zwischen 1500 und 1700 Seiten stark waren die Beratungsunterlagen zum Thema Freiflächen-PV. Bei der Diskussion waren drei der anwesenden Stadträte befangen und nahmen deshalb an den sie betreffenden Abstimmungen nicht teil. Kritik aus der Zuhörerschaft („eine Katastrophe“) an der hohen Zahl an Solarparks wies Bürgermeister Uwe Hehn zurück. „Wir haben uns im Vorfeld intensiv mit den Ortschaftsräten beraten und nur das beschlossen, was sie wollten,“ bekräftigte der Verwaltungschef. Teilweise habe man sogar Flächen-Reduzierungen vorgenommen.
An der rechtlichen Zulässigkeit der vorliegenden Planung hegt die Verwaltung, anders als Stadtrat Walter Wörrlein, keine Zweifel. Man befinde sich in einem langen Entstehungsprozess, sagte Silvia Rösch-Wildermann, in dessen Rahmen auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt seien. Nach der Vorentwurfs- komme die Entwurfsplanung, die mit den Stellungnahmen der Behörden abgeglichen würden. „Dann sieht man, ob wir etwas anpassen müssen“, so die städtische Mitarbeiterin. Stadtrat Ulrich Schönberger verteidigte das bisherige Vorgehen des Gemeinderates und plädierte für „Verlässlichkeit“ gegenüber den Projektierern. Das sah Bürgermeister Uwe Hehn genauso – und die überwiegende Mehrheit des Gremiums ebenso.
Die Betreiber müssen nachweisen, dass sie die natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen. Und wenn sie einen Park über 24 Monate nicht betreiben, dann muss er komplett zurückgebaut werden – auf ihre Kosten.
Hegering-Leiter Matthias Busch und ein Jäger-Kollege wiesen auf die Problematik der Bejagung speziell im Bereich des geplanten Solarparks Birkhöfe hin. Dieser Solarpark besteht aus elf Teilflächen. „Da schießt man immer in irgendeinen Solarpark“, monierte der Jäger.
Matthias Busch sagte, die Jägerschaft werde einen wildtierfreundliche Gestaltung der Parks einfordern und bot Gesprächsbereitschaft für eine „vernünftige Lösung“ an. Uwe Heh wies darauf hin, dass die Jagdbezirke im Jahr 2026 neu eingeteilt würden. Er zeigte Verständnis für die Sorgen der Jäger. „Wo man nicht jagen kann, muss man auch keine Pacht bezahlen“, stellte das Stadtoberhaupt klar.
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