Buchen. Die Reform des europäischen Geldtransfers "Sepa", das steht für "Single Euro Payments Area", vereinheitlicht den europäischen Zahlungsmittelverkehr. Ab 1. Februar 2014 sollen jegliche Formen von Lastschrifteinzügen und Überweisungen auf ein Niveau beziehungsweise eine Einheit gebracht werden.
In der Praxis bedeutet das, dass Kontonummer und Bankleitzahl in Zukunft Geschichte sind und durch die Notationen "Iban" und "BIC" ersetzt werden. "Sepa" bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich. Am Anfang steht jedoch der bürokratische Aufwand, der einige Zeit der Vorbereitung bedarf. Auch Vereine sind von der Reform betroffen und müssen ihre Mitgliedsbeiträge künftig nach den neuen Regelungen abbuchen.
Während Privatleute eine Schonfrist bekommen und ihren Lastschriftverkehr noch bis zum 1. Februar 2016 auf gewohnte Weise weiterführen können, gilt für die Vereine der feste Stichtag "1. Februar 2014".
Und die Zeit drängt. Laut einer Statistik der Deutschen Bundesbank haben 80 Prozent der Vereine noch nicht auf "Sepa" umgestellt. Dies bestätigte sich auch in einer Umfrage der Fränkischen Nachrichten, bei der die meisten befragten Vereins-Vorsitzenden und Kassenwarte angaben, dass sie noch keine Voraussetzungen für die Reform geschaffen haben. Und das, obwohl noch die eine oder andere Formalität erledigt werden muss.
Mitglieder schriftlich informieren
Welche das sind, erläutert Harald Killian von der Volksbank Franken in Walldürn im Gespräch mit den FN. Killian ist Experte in Sachen "Sepa" und führt Informationsveranstaltungen - auch speziell für Vereine - durch. Zunächst müsse der Verein alle seine Mitglieder schriftlich darüber informieren, dass ab dem 1. Februar die neuen Sepa-Regelungen gelten. "Mitglieder, die nicht schriftlich informiert wurden, könnten theoretisch ihren Beitrag zurück verlangen."
Der nächste Schritt sei das Beantragen einer sogenannten Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese muss künftig auf dem "Sepa"-Lastschriftmandat - dieses ist mit der Einzugsermächtigung gleichzusetzen - ausgewiesen werden. Damit die Banken "Sepa"-Lastschriften für den Verein einziehen können, müsse zudem eine Inkassovereinbarung erfolgen. Die entsprechenden Vertragsunterlagen könne man direkt bei der eigenen Bank anfordern.
Seine Identifikationsnummer könne der Verein bei der Deutschen Bundesbank erfragen, welche ihm die Nummer in der Regel nach nur zwei bis drei Stunden zukommen lässt. Außerdem sei es nötig, eine zusätzliche Mandats-Referenz in Form einer maximal 35-stelligen Nummer auf den neuen Ermächtigungen anzugeben. Diese wird vom Verein individuell gewählt.
"Die gute Nachricht ist", so Killian weiter, "dass bestehende Ermächtigungen - vorausgesetzt der abzubuchende Betrag ist der gleiche - weiter benutzt werden können." Sie müsse nur in ein Mandat umgedeutet werden.
Weiter sei der Zahlungsempfänger dazu verpflichtet, das Vereinsmitglied 14 Tage vor der Abbuchung über diese zu informieren. "Dies ist notwendig, damit der Zahlungspflichtige rechtzeitig für die nötige Deckung sorgen kann", fügt Reiner Link, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Volksbank Buchen, hinzu. Auch auf diesem Formular müssen Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz vorhanden sein.
Um das Errechnen der künftig erforderlichen "Iban" zu erleichtern, stellen die Banken auf ihren Internetseiten spezielle Software zur Verfügung.
"Wenn's trotzdem irgendwo klemmt, können sich die Vereine an ihre Banken wenden. Wenn wir eine Freigabe des Computerbesitzers bekommen, haben wir beispielsweise die Möglichkeit, von der Bank aus auf den PC zuzugreifen und die Installation zu steuern", so Killian.
Wer als Kassier jedoch gänzlich unwissend in Sachen Computer und Onlinebanking ist, wird sich ab dem 1. Februar schwer tun.
Formalitäten erläutert
Denn von da an wird das Abbuchen der Mitgliedsbeiträge via Lastschrift nur noch auf elektronischem Weg und mit einem online zugeschalteten Konto möglich sein. "Dadurch wird mit Sicherheit der eine oder andere Verein zunächst in eine beschwerlichere Lage kommen. Jedoch ergeben sich aus der Umstellung auf ,Sepa' auch wesentliche Vorteile", so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Volksbank Buchen, Edgar Mechler.
Durch die von der Bank angebotene Software könne der Zahlungsverkehr bequem von zu Hause aus gesteuert werden. Einkäufe aus dem Ausland - wie sie des Öfteren bei Ebay oder Amazon getätigt werden - seien in Zukunft kostengünstiger und einfacher.
Dasselbe gelte für den Einzug von Beiträgen von Mitgliedern, die ihre Konten im Ausland haben. Und am wichtigsten: "Sepa" beschleunige den Zahlungsverkehr ungemein. Überweisungen seien künftig innerhalb von 24 Stunden beim Empfänger. "Diese bilden im Übrigen auch eine Alternative für alle Vereine, die ihren Zahlungen nicht online abwickeln wollen", wie Katharina Jaufmann von der Sparkasse Neckartal-Odenwald erläutert. "Die Vereine können auch Rechnungen schreiben und sich den Betrag vom Mitglied überweisen lassen. Privatleute können ihre Zahlungen noch bis zum 1. Februar 2016 auf gewohnte Weise weiterführen. Danach kann man zwar immer noch überweisen, muss jedoch ,Iban' und ,BIC' anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl angeben."
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