Hainstadt. Der Schwarzstorch macht wohl dem geplanten Bau von Windkraftanlagen in Hainstadt einen Strich durch die Rechnung. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Das Damoklesschwert schwebt nach wie vor über dem Windkraft-Projekt "Welscheberg": Die Entscheidung um die Genehmigungsfähigkeit für das Baugebiet in Hainstadt soll spätestens bis zum 27. Januar fallen, wie das Landratsamt auf Anfrage der FN mitteilte.
Tendenz unverändert
An der Tendenz habe sich aber nichts geändert, sagte Axel Krahl, stellvertretender Fachbereichsleiter des Landratsamts. "Es sieht so aus, dass wir keine Genehmigungsfähigkeit erteilen können", so Krahl. Die Ursache dafür ist der Schwarzstorch und eine gemeinsame Stellungnahme von BUND, NABU und Landesnaturschutzverband, die den Bau des geplanten Windparks aus naturschutzrechtlichen Gründen ablehnen. Dabei berufen sie sich auf Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem es unter anderem heißt: "Es ist verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten."
Eine Sicht der Dinge, die Stefan Schuck vom Antragssteller "Abo-Wind" nicht nachvollziehen kann. "Wir halten uns an die naturschutzrechtlichen Vorgaben und sehen keine erhöhte Tötungsgefahr vorliegen", so der Projektleiter. Man habe aufwendige Untersuchungen sowie Gutachten durchgeführt. In dem geplanten Baugebiet und im Umkreis von drei Kilometern befände sich kein Nistplatz des Tieres, sagte Schuck weiter. "Wir wissen nicht, was gegen das Windkraft-Projekt spricht, auch zu dem Thema faktisches Vogelschutzgebiet kann man zwei Meinungen haben."
Stellungnahme
Damit spielt der Projektleiter auf einen Antrag des BUND und der NABU an, die den badischen Odenwald zu einem Vogelschutzgebiet erklären lassen möchten. "Es handelt sich aber noch um kein Schutzgebiet und selbst dann bedeutet das per se kein Verbot für Windkraft." Eine Windkraftanlage sei in einem faktischen Vogelschutzgebiet an Voraussetzungen gebunden, aber nicht unmöglich.
"Ein positives Gefühl"
"In allen anderen baulichen Belangen stehen die Ampeln auf grün, aus fachlicher Sicht haben wir ein positives Gefühl", erklärt Schuck, der sich noch im Dezember eine Entscheidung des Landratsamtes erhofft hatte. Das sei auch das ursprüngliche Ziel gewesen, doch es hätten noch Unterlagen gefehlt, teilte das Landratsamt mit. Die Entscheidungsfrist über das Projekt laufe am 27. Januar ab, eine Verlängerung der Frist sei nicht geplant, sagte Krahl. Die Bauarbeiten für die Windkraftanlage sollten bereits Ende 2016 beginnen, die Inbetriebnahme war für das erste Quartal 2017 geplant.
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