Hainstadt. Zweites Quartal 2017: In diesem Zeitraum war ursprünglich die Inbetriebnahme des Windparks „Welscheberg“ in Hainstadt geplant. Seit über fünf Jahren stritten die Firma Abo-Wind und das Landratsamt um die Genehmigung. Der Fall landete beim Regierungspräsidium, dann beim Verwaltungsgericht, welches dem Unternehmen aus Wiesbaden recht gab. Daraufhin legte das Landratsamt Berufung beim Verwaltungsgerichtshof ein – ohne Erfolg. Die Behörde in Mannheim bestätigte kürzlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Das Land muss nun dem Betreiber die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark erteilen – diese Entscheidung ist unanfechtbar und damit final. Der Windpark „Welscheberg“ hat damit ganz offiziell „grünes Licht“ bekommen.
Wichtige Frist am 28. Februar
„Wir freuen uns natürlich sehr über das Urteil und wollen das Gespräch mit dem Landratsamt suchen. Der Ball liegt bei der Behörde, welche den klaren Auftrag erhalten hat, die Genehmigung zu erteilen“, erklärt Dr. Daniel Duben, Pressesprecher von Abo-Wind. Geht es nach dem Wiesbadener Unternehmen, soll es nun so schnell wie möglich losgehen. Und das aus gutem Grund: Die notwendigen Rodungsarbeiten sind nur noch bis zum 28. Februar erlaubt. Klappt es bis dahin nicht mit der Genehmigung nicht, dürfen die Bäume erst im Oktober wieder gefällt werden. „Das wäre ärgerlich, aber dafür könnten wir andere Arbeiten vorziehen, etwa die Wegevorbereitung“, so Duben.
Wie groß die Fläche ist, die gerodet werden soll, steht noch nicht fest. Man werde definitiv nicht den kompletten Wald abholzen, versichert der Sprecher. „Und wir sind auch zu Ausgleichszahlen verpflichtet, welche in Absprache mit den örtlichen Behörden – eventuell auch den Bürgern – abgestimmt werden.“
Dem Landratsamt liegt die unanfechtbare Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs seit Kurzem vor, bestätigte die Behörde. „In der Folge wird nun die erstinstanzliche Entscheidung umzusetzen sein, wonach das Land zur Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung verpflichtet ist“, teilte Pressesprecher Jan Egenberger mit.
Projekt wurde 2015 vorgestellt
Der endgültigen Entscheidung war ein jahrelanger Streit zwischen dem Landratsamt und Abo-Wind vorausgegangen. Im Dezember 2015 wurde das Projekt bei einer Bürgerinformationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Vier Monate später wurde der Genehmigungsantrag beim Landratsamt eingereicht, welches diesen jedoch ablehnte. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass mit dem Bau und Betrieb des Windparks von einem erhöhten Tötungsrisiko für den Schwarzstorch zu rechnen sei.
Abo-Wind legte Widerspruch beim Verwaltungsgericht ein. 2019, also zwei Jahre später, bekam die Firma recht. Nach Angaben des Gerichts habe Abo-Wind fachlich einwandfrei belegt, dass das Tötungsrisiko für den Schwarzstorch nicht signifikant erhöht werde und keine erhebliche Störung zu erwarten sei. Daraufhin ging das Landratsamt in Berufung – mit dem nun vor kurzem bekanntgewordenen Ergebnis.
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