Buchen. Der gebürtige Buchener Dr. Gunter Frank hat in der „Achgut Edition“ das Buch „Der Staatsvirus“ veröffentlicht. Darin setzt sich der Heidelberger Arzt kritisch mit den Coronamaßnahmen der Bundesregierung und den politischen Entwicklungen im Allgemeinen auseinander.
Gunter Frank stellt gleich zu Anfang seines Buchs klar, dass es sich bei Covid 19 um eine neue Erkrankung handelt. Er ist allerdings der Meinung, dass sie längst nicht so gefährlich ist, wie sie in vielen Medien und von der Regierung dargestellt werde. Das begründet er damit, dass 95 Prozent der von Covid 19 Betroffenen die Infektion nicht bemerkten oder eine Woche lang milde Krankheitssymptome erlebten.
Nur bei wenigen entwickele sich in der zweiten Woche eine Lungenentzündung mit Atemnot, die im Krankenhaus behandelt werden müsse. Spätestens nach sechs Monaten seien bei den Erkrankten die allermeisten Corona-Symptome verschwunden. Nur ein bis zehn Prozent der Patienten seien von Long Covid betroffen.
„Krankenhausärzte stellen die Diagnose Covid 19 vor allem über die typischen Lungenveränderungen in einem CT und den Ausschluss anderer Ursachen“, schreibt Frank. „Pathologen durch eine Obduktion. Die Masse der Covid-Diagnosen wurde jedoch […] mittels PCR-Test gestellt“, stellt Frank fest. Den PCR-Test sieht er kritisch. So weist Frank auf eine Fehlerquote unter Symptomlosen von 1,4 Prozent Falsch-Negativ-Getesteten hin, wie bei einem Laborringversuch vom Mai 2020 festgestellt wurde.
Immer informiert sein
Virenlast im Körper entscheidend
Unter Patienten mit schweren Symptomen übersehe der Test dagegen Coronafälle. In der Fachliteratur gehe man hier von einer Fehlerquote von bis zu 30 Prozent aus. Außerdem weist Frank darauf hin, dass ein positives Testergebnis nichts über die Ansteckungsgefahr einer Person aussage. Denn entscheidend sei die Virenlast im Körper. Im Januar 2021 bestätigte die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass positive Testergebnisse bei Symptomlosen durch einen komplett neu erhobenen Test bestätigt werden sollten. Demnach seien positive Testergebnisse nicht mit Infizierten und erst recht nicht mit Krankheitsfällen gleichzusetzen.
Außerdem moniert Frank, dass in der Öffentlichkeit meist nicht zwischen Fall- und Infektionssterblichkeit unterschieden werde. Die Fallsterblichkeit bezieht sich nur auf die als erkrankt Gemeldeten, die Infektionssterblichkeit auf alle Infizierten, also auch auf jene, von denen man nicht weiß, dass sie infiziert waren, weil diese zum Beispiel kaum oder keine Symptome aufwiesen.
Professor John Ioannidis, einer der weltweit anerkanntesten Epidemiologen von der Stanford-Universität in den USA, stellte schon zu Beginn der Pandemie fest, dass die Infektionssterblichkeit von Covid 19 mit der einer milden bis schweren Grippeinfektion vergleichbar sei. Allerdings rechnete er in Pflegeheimen mit einer Infektionssterblichkeit von bis zu acht Prozent. Im Oktober veröffentlichte die WHO auf ihrer Homepage eine Infektionssterblichkeit von 0,23 Prozent. Auch die Ansteckungsgefahr sei nicht so dramatisch wie dargestellt. Dass das exponentielle Wachstum der Infektion ausblieb, führt Frank auf die Leistungsfähigkeit des menschlichen Immunsystems zurück. Die Ansteckungsgefahr bestehe besonders in kleinen, schlecht belüfteten Räumen, während man Infektionen im Freien nahezu ausschließen könne.
„Verfassung gebrochen“
Dass das Gesundheitssystem zu keinem Zeitpunkt von einer Überlastung bedroht war, zeige eine Analyse der „Initiative Qualitätsmedizin“. Danach herrschte im ganzen Jahr 2020 eine Unterbelegung der Krankenhäuser. Auch die Zahl der an schweren Atemwegserkrankungen stationär behandelten Menschen war demnach im vergangenen Jahr geringer als im Jahr 2019. Und die allgemeine Sterberate sei, wenn man die steigende Lebenserwartung berücksichtige, nicht auffällig gewesen. Deshalb sei „die Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite […] zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt“ gewesen.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, welch große Schäden viele der Coronamaßnahmen angerichtet hätten, kommt Frank zu dem Schluss, dass diese zu keinem Zeitpunkt verhältnismäßig gewesen seien: „Die Regierung hat die Verfassung gebrochen und damit ohne Not einen Schaden verursacht, der beispiellos in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist.“
Was sollte man aus der Corona-Krise lernen? Gunter Frank plädiert dafür, Wissenschaft wieder als die Auseinandersetzung um die beste Lösung zu verstehen. Er verweist auf das Konzept der „evidenzbasierten Medizin“, die er als eine Art von TÜV für wissenschaftliche Studien bezeichnet. Manche wissenschaftlichen Institute und universitären Einrichtungen seien finanziell abhängig von Geldgebern aus der Industrie.
Er vermisst den offenen Diskurs über Maßnahmen und wissenschaftliche Sichtweisen. Und er kritisiert einen sogenannten „Moralismus“ in der Gesellschaft. Dieser führe dazu, dass man sich selbst für einen besseren Menschen halte und deshalb Andersdenkende ausgrenze und teilweise aggressiv bekämpfe. „Der Gruppenmoralismus hat eine Schwester: die Angst“, schreibt Frank.
Diese hindere die Menschen am Nachdenken und könne zu irrationalen Verhaltensweisen führen. Letztlich habe die Corona-Krise die Gesellschaft stark gespalten. Kritiker der Corona-Maßnahmen würden ausgegrenzt, als rechts und gewalttätig diffamiert.
Auch die Berichterstattung vieler Medien kritisiert der Arzt aus Heidelberg: „Haltung verdrängt Information.“ Sogenannte „Faktenchecker“ betrieben Zensur. „Corona ist ein Symptom einer Gesellschaft auf Abwegen“, fasst Frank seine Analyse zusammen. Vernunft und Kompetenz würden zunehmend ausgeblendet. Corona habe die Bandbreite der Menschen, die sich aus der öffentlichen Debatte ausgegrenzt fühlten, erweitert.
Freier akademischer Geist
Frank wünscht sich eine Normalität, „in der man seine Meinung frei sagen darf, ohne dafür ausgeschlossen zu werden, in der es eine starke politische Opposition gibt, in der eine Presse informiert und Fehlleistungen der Regierung kritisiert, in der die Universitäten den freien akademischen Geist verteidigen, in der sich Politiker als Diener des Staates sehen […], in der sich die Polizei auf Verbrecherjagd beschränkt und in der das Verfassungsgericht die Verfassung schützt.“ Dafür müsse jeder aktiv werden, nicht zuletzt dadurch, indem man wählen geht.
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