Nach milden Strafen

Boxberg: Revision gegen Waffensammler-Urteil eingelegt

Eine Woche nach der Urteilsverkündung am Landgericht Mosbach ist klar: Die Anklage ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und legt Rechtsmittel ein.

Von 
Simon Retzbach
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Eine Szene aus dem Prozess gegen fünf Angeklagte aus Boxberg-Bobstadt. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweiter und Dritte von rechts) haben Revision eingelegt. © Retzbach

Boxberg-Bobstadt/Mosbach. Mit dem Fall der Waffensammler und vermeintlichen Reichsbürger aus Bobstadt wird sich auch noch der Bundesgerichtshof beschäftigen. „Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt“, teilt eine Sprecherin des Landgerichts Mosbach auf FN-Anfrage mit.

Das kommt angesichts des Ergebnisses in der Verhandlung am Landgericht wenig überraschend. Nach insgesamt fünf Verhandlungstagen stand für die Staatsanwälte aus Karlsruhe fest, dass die fünf Angeklagten aus dem kleinen Boxberger Stadtteil Bobstadt wegen illegalen Waffenbesitzes in mehreren Fällen, einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie dem illegalen Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig zu sprechen seien.

Dem folgte das Landgericht so nicht. Insbesondere bei den Vorwürfen rund um Waffenbesitz zweifelte es die Zuordnung der Waffen (und auch der Kriegswaffe) zu den fünf Angeklagten an. „Es fehlten einfach jegliche Zuordnungskriterien. Nur in der Wohnung zu leben (in der die Waffen gefunden wurden; Anm. d. Red.), reicht nicht aus“, begründete die Vorsitzende Richterin Dr. Barbara Scheuble die vielen (Teil-)Freisprüche. Zwar verurteilte das Gericht vier der Angeklagten wegen einzelner Vorwürfe, die Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe setzte es jedoch allesamt zur Bewährung aus. Die Anklage hatte trotz fehlender oder nicht eindeutiger Spuren an den Waffen keine Zweifel und forderte für alle Angeklagten Haftstrafen, vier davon in einem Bereich, der eine Bewährung unmöglich gemacht hätte.

Der Bundesgerichtshof überprüft nun das Urteil aus Mosbach auf mögliche Rechtsfehler. Hat eine solche Revision Erfolg, würde das angefochtene Urteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen werden.

Redaktion

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