Main-Tauber-Kreis/Ellwangen. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro ist am Landgericht eine 38-Jährige Taxiunternehmerin aus dem südlichen Teil des Main-Tauber-Kreises verurteilt worden. Das Amtsgericht Bad Mergentheim hatte die Angeklagte bereits in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt, am Landgericht Ellwangen war sie nun in Berufung gegangen.
Das Ziel dieser Berufung war, die Eintragung einer Vorstrafe zu verhindern. Denn mit dem Bad Mergentheimer Urteil über 140 Tagessätze von je 15 Euro, also insgesamt 2100 Euro, wäre die Taxiunternehmerin vorbestraft. Daran ändert nun auch das Urteil des Landgerichts nichts. Denn auch mit dem von der dritten Berufungskammer in Ellwangen verhängten Strafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro bleibt die Frau vorbestraft.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Jürgen Nagel verhängte ein etwas milderes Urteil für die Angeklagte, weil sie geständig war und den Vorwurf "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten" umgehend eingeräumt hatte.
Daher konnte das Gericht in der rund zweistündigen Verhandlung auf Zeugen-Vernehmungen verzichten. Insgesamt hatte die Taxiunternehmerin 8000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt. Angeklagt war sie in 24 Fällen, also über zwei Jahre hinweg für jeden Monat einen Fall. Zwei Anklage-Fälle waren eingestellt worden.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/bad-mergentheim_artikel,-bad-mergentheim-zu-einer-geldstrafe-verurteilt-_arid,437446.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/bad-mergentheim.html