Amtsgericht Bad Mergentheim

Waffensammler zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt

70-Jähriger musste sich unter anderem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten

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Peter D. Wagner
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Drei Jahre Haft ohne Bewährung lautete das Urteil des Schöffengerichts für den 70-jährigen Waffensammler aus dem Altkreis Mergentheim. © Peter D. Wagner

Bad Mergentheim. Unter anderem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz musste sich am Mittwochvormittag ein 70-Jähriger bei einem Prozess vor dem Bad Mergentheimer Amts- und Schöffengericht verantworten.

Dem Angeklagten H. aus dem Altkreis Mergentheim wurde zur Last gelegt, Schusswaffen nebst Munition unerlaubt und noch dazu in enormen Mengen sowohl erworben als auch besessen zu haben.

Aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Ellwangen war die Wohnung des Angeklagten am 18. März 2021 durchsucht worden, weil der Verdacht bestand, dass er Ende Dezember 1997 in der Schweiz ein tschechisches Sturmgewehr erworben und nach Deutschland eingeführt hat.

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Bei der Durchsuchung wurden in seinem Anwesen neben diesem Sturmgewehr weitere Schusswaffen und Waffenteile gefunden und beschlagnahmt, für deren Besitz er allesamt keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte.

Der Fall hatte nicht nur in der Region, sondern darüber hinaus für enormes Aufsehen gesorgt, weil Zollfahnder aus Stuttgart und die Polizeikräfte bei der Razzia eine absolut außergewöhnlich „riesige“ Zahl an Waffen in dem Privathaus entdeckt sowie beschlagnahmt haben. Konkret handelte es sich um über 270 Zivil- und Kriegswaffen, dazu 8000 Schuss Munition und mehrere Kilogramm Treibladungspulver.

Darüber hinaus stand die Frage im Raum, ob dabei rechtsextremistische, staats- und demokratie-feindliche oder kriegsverherrlichende Motive im Hintergrund gegeben waren. Deshalb wurde gegen den Mann, der bisher in Untersuchungshaft saß, wegen des Verdachts von Verstößen gegen Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffengesetz und Sprengstoffgesetz ermittelt sowie ein Haftbefehl erlassen.

Der verheiratete und heute 70-jährige Mann hatte nicht nur den Besitz einiger Schusswaffen eingeräumt und gestanden, sondern zudem von sich aus die ermittelnden Fahnder der Zollbehörde und der Polizei zu einem Nebenraum geführt – mit einem äußerst umfangreichen Waffenarsenal.

Kooperativ und geständig

Der Beschuldigte habe sich sowohl absolut kooperativ und geständig gezeigt und verhalten als auch aktiv mitwirkend die Ermittlungskräfte der Zollfahndung und Polizei auf die Spur zu den versteckten Mengen weiterer Schusswaffen gebracht, attestierte der zuständig verantwortliche Zollfahnder aus Stuttgart bei seiner Zeugenaussage vor dem Bad Mergentheimer Amts- und Schöffengericht.

Dadurch habe er dieses geradezu riesige Waffenarsenal offenbart und präsentiert, ohne dass die Zollfahnder einen unter anderem auf das Wittern und Auffinden von Waffen abgerichteten Hund ankündigen und einsetzen mussten, den sie zu diesem Zweck dabei hatten.

Außerdem hätten sich bei der Hausdurchsuchung keinerlei Hinweise oder Spuren einer rechtsradikalen Gesinnung dieses Waffensammlers ergeben.

H., der ansonsten seinerseits keine weiteren Angaben machen wollte, ließ über seinen Anwalt eine Erklärung sowohl über seine persönliche Entwicklung und Verhältnisse verlautbaren als auch über seine Motive zum Sammeln von Schusswaffen und noch dazu in dieser Menge.

„Es ist also nicht Neues, dass ich auch hier gemäß meinem bereits abgegebenen Geständnis einräume, diese Waffen besessen zu haben. Zu dem Vorwurf des Besitzes von Kriegswaffen möchte und muss ich jedoch Folgendes anmerken: Diese Waffen waren schon zuvor in ihrer Dauerfeuerfunktion durch mechanische Veränderungen an den Verschlüssen irreversibel deaktiviert worden“, teilte der Anwalt stellvertretend für seinen Mandanten mit. Darüber hinaus leide der Angeklagte aufgrund persönlicher Rückschläge, Schicksalsschläge, Misserfolge und Erlebnisse einerseits unter Depressionen; zum anderen habe er sich daraufhin in einen schier blinden Aktionismus begeben, versuchte sich der Beschuldigte ebenfalls über seinen Verteidiger zu rechtfertigen.

Der Sachverhalt habe sich seiner Auffassung nach in der öffentlichen Verhandlung so bestätigt, wie er in der Anklageschrift dargestellt worden sei, zeigte sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer überzeugt.

Demnach habe sich der Angeklagte – bei dem noch dazu ältere Einträge im Strafregister wegen einigen anderen Delikten vorlagen –, insbesondere wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und dem unerlaubten Besitz von Schusswaffen in diesen massiven Quantitäten schuldig gemacht. In Anbetracht dessen forderte er eine Gesamthaftstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten sowie damit ohne Bewährung.

Der Verteidiger plädierte angesichts der persönlichen Vorgeschichte und Verhältnisse seines Mandanten sowie dessen Geständnis und Mitwirken bei der Razzia für eine Freiheitsstrafe von lediglich zwei Jahren und sechs Monaten.

Drei Jahre Haft und dementsprechend ohne Bewährung lautete schließlich das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richterin und Direktorin des Bad Mergentheimer Amtsgerichts, Susanne Friedl. Einbezogen wurden dabei sowohl die Vorstrafen des Angeklagten als auch – vor allem – die enormen Mengen unerlaubten Waffenbesitzes.

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