Gesundheitspolitik

Notfallpraxis in Bad Mergentheim reduziert Öffnungszeiten

Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts gibt es Änderungen im ärztlichen Notdienst.

Von 
Sascha Bickel
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Notfallpraxen in Not. © dpa

Bad Mergentheim/Buchen. Wie die Fränkischen Nachrichten bereits berichteten gilt laut Kassenärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) „ab sofort ein befristeter Notfallmaßnahmenplan für mindestens drei Monate“. Betroffen sind auch die Notfallpraxen in Bad Mergentheim und Buchen. Das Caritas-Krankenhaus befürchtet negative Folgen für seine Notaufnahme.

3000 Ärzte sind raus aus dem freiwilligen Notdienst

Nach dem Gerichtsurteil „teilen wir rund 3000 Ärztinnen und Ärzte, die sich bisher freiwillig im ärztlichen Notdienst in Baden-Württemberg engagiert haben, nicht mehr zum Dienst ein“, erklärt die KVBW auf ihrer Homepage. Um die ärztliche Versorgung während der sprechstunden-freien Zeit mit den verbliebenen Ressourcen überhaupt stemmen zu können, greife ein Notfallplan.

Reduzierte Öffnungszeiten in Notfallpraxen

In fast allen baden-württembergischen Notfallpraxen gelten laut KVBW ab sofort reduzierte Öffnungszeiten. Einige wenige Standorte mussten sogar ganz schließen: Dazu zählt Buchen im Neckar-Odenwald-Kreis. Die „Allgemeine Notfallpraxis“ (und die Notfallpraxis für Kinder) am Caritas-Krankenhaus hat nun fortan an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen nur noch von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Mehrere Stunden wurden hier reduziert.

Zu den Auswirkungen der gekürzten Öffnungszeiten der Notfallpraxen fragten die FN auch das Caritas-Krankenhaus an und bekamen von Thomas Wigant, Regionalleiter der BBT-Gruppe zu der das Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim und das Krankenhaus Tauberbischofsheim gehören, folgende Antwort: „Wenn die Zeiten der KV-Notfallpraxen vor allem am Wochenende reduziert werden oder gar nicht mehr besetzt sind, führt das mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem steigenden Patientenaufkommen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Dadurch kann es zu längeren Wartezeiten in der Notaufnahme gerade für solche Patientinnen und Patienten kommen, die keine dringenden Notfälle sind. Denn die Notaufnahmen in den Krankenhäusern sind für die Behandlung von dringenden, lebensbedrohlichen Notfällen wie Herzinfarkte, Schlaganfälle, schwere Verletzungen und ähnlichen Erkrankungen gedacht. Die Behandlung solcher Notfälle hat dort immer Vorrang.“

Appell an Patienten

Daher appelliere man an Patienten mit nicht dringlichen Notfällen, sich an die bundesweite, kostenlose Telefonnummer 116 117 zu wenden oder – falls möglich – am nächsten Werktag die Praxis ihres Hausarztes aufzusuchen.

„Wir hoffen“, so Wigant, „dass der Gesetzgeber baldmöglichst eine praktikable Lösung für die Notärzte findet, um die diese wichtige Versorgung für ambulante Patienten außerhalb der Praxiszeiten sicherzustellen.“

Redaktion Stellvertretender Reporter-Chef; hauptsächlich zuständig für die Große Kreisstadt Bad Mergentheim

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