Als Unterstützungsangebot für Menschen mit Handicap anerkannt

„Inklusion – (auch) eine Frage des Geldes“

Dennoch muss bei Nutzung des Angebots Therapeutisches Reiten tief in die Tasche gegriffen werden

Von 
Renate Henneberger
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Zwei, die sich in Temperament und Selbstbewusstsein nicht nachstehen - Frida auf ihrem Pony „Pünktchen“ © Renate Henneberger

Üttingshof. „Gelungene Inklusion ist – wie so vieles andere – auch eine Frage des Geldes“, stellte Angela Merkel anlässlich einer Rede als Bundeskanzlerin zum Jahresempfang des Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen sachlich fest. Das müssen auch Eltern erfahren, deren Kinder die Pferd gestützten Angebote zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, wie der Fachbegriff lautet, in Anspruch nehmen.

„Das Landratsamt hat bereits 2019 das Therapeutische Reiten beim Verein ,Sprungbrett’ als Unterstützungsangebot für Menschen mit wesentlicher Behinderung anerkannt“, war auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten vom Landratsamt zu erfahren. Seither werde die Arbeit des Vereins mit einem Förderbetrag aus Landkreis- sowie Landesmitteln und Mitteln der Pflegeversicherung finanziell unterstützt. Diese Entscheidung war ohne Frage ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Vereins und wurde mit Erleichterung aufgenommen. Allerdings müssen die Eltern der beeinträchtigen Kinder tief in die eigene Tasche greifen, wenn es um die Inanspruchnahme der Pferdgestützten Angebote geht. Mehrfach stellten Eltern Anträge auf Kostenübernahme, die aber vom Träger der Eingliederungshilfe, dem Landratsamt Main-Tauber, abgelehnt wurden.

„Menschen mit einer Behinderung, die das therapeutische Reiten beim Verein ,Sprungbrett’ als Unterstützungsangebot in Anspruch nehmen, können infolge der Anerkennung durch die Landkreisverwaltung Leistungen der Pflegeversicherung für die Nutzung des Angebotes erhalten, mindestens in Höhe des sogenannten Entlastungsbetrags“, äußerst sich das Landratsamt zur Kostenübernahme. Doch wenn auch ein Teil der Kosten mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, bleibt doch immer noch ein erheblicher finanzieller Aufwand, den die Eltern selbst zu tragen haben. Geld kann man nur einmal ausgeben. Oft fehlt der Entlastungsbetrag dann an anderer Stelle, wo er ebenso dringend benötigt würde, beispielsweise für Betreuungsangebote im Alltag.

Um die betroffenen Eltern zu unterstützen, forderte der Verein „Sprungbrett“ im Januar 2022 das Landratsamt Main-Tauber zu Verhandlungen und zum Abschluss einer „Leistungs- und Vergütungsvereinbarung als Assistenzleistung“ auf mit dem Ziel der vollständigen Kostenübernahme.

Die Behörde kam zu dem Schluss, dass das tiergestützte Angebot in der dargestellten Form keine Leistung zur sozialen Teilhabe in Form von Assistenzleistungen darstelle, wie es der Verein „Sprungbrett“ in seinem Antrag definiert hatte. Dem Verein wurde mitgeteilt, dass lediglich die Aufwendungen für eine Assistenzkraft übernommen werden könnten, nicht jedoch die Kosten für die Pferde und alle damit verbundenen Aufwendungen.

Zur Klärung des Sachverhaltes schaltete „Sprungbrett“ die Schiedsstelle des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Karlsruhe ein. Diese kam zu der Auffassung, „dass das Pferd zur Leistungserbringung gehört und in der Leistungsvereinbarung geregelt werden sollte“ (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 25. April 2023) Gleichzeitig wurde dem Verein „Sprungbrett“ nahegelegt, die Leistungsvereinbarung in verschiedenen Punkten zu präzessieren.

Mit ihrer Einschätzung und ihren Vergleichsvorschlägen hat die Schiedsstelle die Tür zu neuen Gesprächen zwischen den Parteien geöffnet.

Die überarbeiteten Unterlagen seien am 15. Mai eingegangen, teilte das Landratsamt mit. „Die Landkreisverwaltung wird nun die neu zugegangenen Unterlagen prüfen und dann in die weitere Verhandlung eintreten.“

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