Karlsbad - Ehemaliger Geschäftsführer der Seniorenresidenz Karlsbad geht wegen Insolvenzverschleppungs-Urteil vor dem Landgericht Ellwangen in Berufung

Gericht macht dem Angeklagten wenig Hoffnung

Von 
Markus Lehmann
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Ellwangen/Bad Mergentheim. Der Fall Karlsbad wird nochmals aufgerollt. Seit gestern muss sich der damalige Geschäftsführer der Bad Mergentheimer Seniorenresidenz nochmals wegen Insolvenzverschleppung verantworten. Diesmal vor der dritten Berufungskammer am Landgericht Ellwangen.

Es geht um nicht oder nur teilweise bezahlte Nebenkosten und Mieten, die Vorwürfe reichen mindestens bis ins Jahr 2005 zurück. Deshalb machen Angeklagter und Zeugen auch Erinnerungslücken geltend in einer ziemlich undurchschaubaren und komplexen Geschichte.

Fakt ist: Bereits 2006 hatte das Landgericht einen Vergleich angeboten zwischen dem heute 68-jährigen Hausbesitzer und dem heute 58-jährigen Geschäftsführer. Es ging um eine Forderung in Höhe von 98 000 Euro, die der Geschäftsführer nur teilweise oder zu spät in Raten abstotterte. Nach einer wie Landgerichts-Richter Jürgen Nagel gestern Morgen erinnerte, "umfangreichen Beweisaufnahme" verurteilte im Mai vergangenen Jahres das Amtsgericht Bad Mergentheim den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt auf Bewährung. Der Mann will nun über seinen Anwalt einen Freispruch oder zumindest eine Verurteilung unter 90 Tagessätzen erwirken, um weiter in seinem Beruf als Geschäftsführer tätig sein zu können.

Ausführlich schilderte der 58-Jährige gestern seinen Werdegang von der Ausbildung zum chemisch-pharmazeutischen Assistenten über das Studium und die Gründung einer Pharmafirma. Auch mit Immobilien handelte er, er nannte Objekte in mehrfacher Millionenhöhe, um die es ging. Offenbar hat der Mann, wie das Gericht feststellte, aus diesen Geschäften und wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsleistungen noch horrende Verbindlichkeiten offen. Etwa auf die Frage, warum er denn damals aus seinen 3,5 Millionen Privatvermögen nicht die rund 100 000 Euro für die Mietforderungen zahlte, antwortet der Angeklagte ausweichend.

So sei etwa das Blockheizkraftwerk ausgefallen, mit dem Vermieter hätte er deshalb eine Mietminderung vereinbart. Der Vermieter, ein Arzt und gestern als Geschädigter der erste Zeuge, kann sich daran aber nicht erinnern. Als Grund, warum er denn überhaupt von der Pharma-Branche in die Immobilienverwaltung wechselte, antwortet der ehemalige Geschäftsführer, er sei dazu über seine Mutter gekommen, für die er ein ansprechendes Altenheim suchte.

Für das Gericht scheint relativ klar zu sein, dass der Mann, der bei einer Zwangsvollstreckung Eigentumswohnungen verschwiegen hatte, bewusst und viel zu spät Insolvenz angemeldet hat. Und aus Sicht von Staatsanwalt Oliver Knopp macht die Berufung "wenig Sinn", weil er nichts Entlastendes erkennen könne. Er hoffe, dass der Prozess nun zumindest zügig über die Bühne gehe und sich nicht wie in Bad Mergentheim durch die vom Anwalt beantragten Pausen in die Länge ziehe. Offensichtlich besteht die Verteidigung aber auf die drei anberaumten weiteren Prozesstage. Wird der Zeitplan eingehalten, fällt das Urteil voraussichtlich am 30. November.

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