Ellwangen/Bad Mergentheim. Mit einem Freispruch endete die Verhandlung am Landgericht Ellwangen für einen 25-Jährigen, der sich wegen versuchten Totschlags hatte verantworten müssen und der am Verhandlungstag rund fünf Stunden zu spät erschienen war.
Das Tatgeschehen spielte sich am 13. Januar zur Mittagszeit ab. In der Bad Mergentheimer Mühlwehrstraße geriet der 26-jährige Angeklagte mit einem 25-jährigen Bekannten seiner Freundin in Streit. Der eskalierte dann schließlich und der Ältere zog ein Messer, was dieser vor dem Ersten Schwurgericht in Ellwangen auch einräumte. Er äußerte sich von Anfang an zum Tathergang.
Ursprünglich war die Anklage davon ausgegangen, dass nur durch das Eingreifen eines weiteren Bekannten der Angeklagte von weiteren Stichen abgehalten wurde. Im Kampfgetümmel erhielt der 25-Jährige schließlich einen relativ kleinen Messerstich in die Schulter.
Nicht einfach machten es dem Gericht die Zeugenaussagen, die nur schwer zu verwerten waren. Der Angeklagte beteuerte immer wieder, er habe aus Notwehr gehandelt, weil er sich bedroht fühlte.
Im Lauf der Verhandlung kamen sowohl Staatsanwaltschaft als auch das Schwurgericht zu der Erkenntnis, dass man die Notwehr-Version nicht widerlegen oder ausschließen könne. Schließlich plädierte die Staatsanwaltschaft auf einen Freispruch, das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Ilg schloss sich an und verkündete das Urteil: Freispruch.
Der Angeklagte, der in schwierigen Lebensverhältnissen lebt, war rund fünf Stunden verspätet ans Landgericht gekommen. Wie er erklärt hatte, lebt er momentan bei einem Freund im Odenwald, der wollte ihn nach Ellwangen fahren, habe ihn aber am Verhandlungstag versetzt.
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