Leader

Förderung in allen 13 Stadtteilen von Bad Mergentheim möglich

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pdw
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Beispiele für durch Leader geförderte Projekte in Markelsheim sind die Lagerhalle der Mühle Hartmann (Bild) und ein Automat für Weinverkauf der Weingärtnergenossenschaft. © Peter D. Wagner

Bad Mergentheim. Einen Informationsabend über Fördermöglichkeiten durch das Programm „Leader“ oder das Programm „Regionalbudget für Kleinprojekte“ präsentierten der Verein Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber und die Stadt Bad Mergentheim im Dorfgemeinschaftshaus in Neunkirchen.

„Der Hohenlohe-Tauber mit Geschäftsstelle in Buchenbach an der Jagst (Hohenlohekreis) kann den im Jahr 2015 gestarteten Prozess der Umsetzung des EU-Förderprogramms Leader für weitere fünf Jahre fortsetzen. Damit hat der für die Umsetzung von Leader verantwortliche Regionalentwicklungsverein den Auftrag, in der Förderperiode 2023 bis 2027 mit finanzieller Ausstattung der EU und des Landes Baden-Württemberg Projekte zu unterstützen“, berichtete Regionalmanager Thomas Schultes vom Leader-Verein Hohenlohe-Tauber eingangs.

„Nachdem in der vorherigen Periode 2014 bis 2022 aus Bad Mergentheim ausschließlich Markelsheim in der Förderkulisse war, ist diesmal in allen 13 Stadtteilen ab sofort eine Projektförderung über Leader möglich“, freute sich Marcel Stephan, Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Stadt Bad Mergentheim.

Für die Förderung von Projekten stehen dem Leader-Verein Hohenlohe-Tauber in dieser Periode insgesamt rund 2,3 Millionen Euro aus EU-Mitteln und 625 000 Euro des Landes aus dem Topf des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) sowie weitere Landesmittel aus anderen Förderbudgets zur Verfügung. Dem Leader-Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber gehören 28 Städte und Gemeinden sowie die beteiligten Landkreise Main-Tauber, Hohenlohe und Schwäbisch Hall an. Das Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber ist der zentrale Ansprechpartner für alle Projektinteressierten.

Kleinere Projektvorhaben

Das Förderprogramm Leader ist vorrangig für kleinere Projektvorhaben bestimmt, deren förderfähige Nettogesamtkosten nicht 600 000 Euro überschreiten. Antragberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kleinstunternehmen und Kommunen. Die Fördersätze betragen zum Beispiel bei privaten Projekten 25 bis 40 Prozent und bei kommunalen Projekten 60 Prozent.

„Für die Planung und Umsetzung eines Projektantrages von der Idee bis zum Erhalt des schriftlichen Förderbescheides müssen Sie einen Zeitraum von sechs bis acht Monaten berücksichtigen, wobei erst nach Empfang dieser Bewilligung mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden darf“, erklärte Thomas Schultes. „Die Projektanträge müssen sich in den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) wiederfinden, das unter Beteiligung der drei Landkreise erarbeitet wurde. Weitere Voraussetzung ist, dass das jeweilige Vorhaben auf einen realistischen Projekt- und Zeitplan beruht“, betonte der Regionalmanager.

Zu der Bewertungsmatrix einer Förderwürdigkeit zählen mit unterschiedlichen Gewichtungen die Kriterien „Nachhaltigkeit“, „Klimacheck“, „Natur, Kultur, Genuss“; „Gesellschaftliche Teilhabe für alle“; „Digitalisierung“, „Regionale Wirtschaft“, „Vernetzung, Kooperation und Zusammenhalt“ sowie „Demographischer Wandel“. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass ein Projekt die Regionalität forciert, einen Beitrag zur Energieeffizienz und Energieeinsparung leistet, touristische Infrastrukturen fördert, die Nah- und Grundversorgung sichert, lebendige Ortskerne erhält, kulturelle Entwicklungen steigert oder zum Erhalt von Arbeitskräften beiträgt.

Zwei bis drei Projektaufrufe

„Bis 2027 werden jährlich zwei bis drei Projektaufrufe öffentlich bekanntgegeben, der erste voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2023. Ab da ist auch das Einreichen von Förderanträgen möglich, allerdings können bereits ab sofort zum Beispiel Beratungen erfolgen. „Es können jedoch nur Projekte in der Reihenfolge gefördert werden, für die das ausgelobte Budget ausreicht“, gab Schultes zu bedenken. Als Beispiele für bezuschusste Projekte in Markelsheim nannte er die Lagerhalle der Mühle Hartmann, den Bau einer Schutzhütte am Tauberberg und einen Automaten für Weinverkauf der Weingärtnergenossenschaft.

„Zusätzlich besteht seit 2019 ein neuer Fördertopf zur Unterstützung von Kleinprojekten, deren Gesamtkosten sich auf maximal 20 000 Euro netto belaufen“, ergänzte Benjamin Högele, ebenfalls Regionalmanager des Vereins Hohenlohe-Tauber. „Einheitliche und besonders attraktive Fördersätze in Höhe von 80 Prozent der Nettokosten, unbürokratischerer Ablauf als bei Leader sowie Umsetzung des Projekts innerhalb des Beschlussjahres“, bezeichnete er als wesentliche Merkmale dieses sogenannten „Regionalbudgets“. Allerdings seien erst im kommenden Jahr wieder Anträge dafür möglich.

„Nutzen Sie die Chancen und Möglichkeiten, ohne zu lange mit einer Beratung, Projektbeschreibung, Kostenschätzung, Finanzierungsoption oder Antragstellung zu warten, denn erfahrungsgemäß nimmt mit der Zeit der Konkurrenzdruck zu“, appellierten die beiden Regionalmanager Thomas Schultes und Benjamin Högele sowie der städtische Wirtschaftsförderer Marcel Stephan abschließend.

Weitere Infos: Leader Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber, www.leader-hohenlohe-tauber.eu, Herrenhaus Buchenbach, Langenburger Straße 10, 74673 Mulfingen-Buchenbach, Thomas Schultes, E-Mail: Thomas.Schultes@Hohenlohekreis.de, Telefon 07938/668939-1, Benjamin Högele, E-Mail: Benjamin.Hoegele@Hohenlohekreis.de, Telefon 07938/6689391. pdw

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